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Belegabruf von Dritten

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    Belegabruf von Dritten

    Habe versucht, die Belege meiner Ehefrau abzurufen. Der Status sagt "genehmigt", die Steuer-ID ist eingetragen. Trotzdem erscheint beim eigentlich Abruf nur meine SteuerID. Folglich findet Elster auch keine Belege meiner Ehefrau.
    Als Abrufcode benutze ich meinen. Meine Ehefrau hat keinen bekommen.
    Das müssste doch richtig sein?

    #2
    AW: Belegabruf von Dritten

    Hallo rhap,

    die Berechtigung zum abholen von Daten für VaSt für Deine Ehefrau musst Du seperat beantragen. Schau Dir bitte insbesondere den Leitfaden zu VaSt
    ab Kapitel: 4.3 Berechtigung von einer anderen Person beantragen (Seite 14) an.
    Da steht es genau beschrieben, wie es funktioniert.

    Also für die Nutzung von VaSt - vorausgefüllte Steuererklärung (Einkommensteuer) ist grundsätzlich erstmal folgendes notwendig.

    Ein Zertifikat (die Basis Variante, also Software-Zertifikat genannt reicht hier völlig aus) für ElsterOnline im eportal.
    Dieses MUSS zwingend ein persönliches Zertifikat sein und MUSS mit der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer beantragt werden.

    Wie dies funktioniert wurde in vielen Beiträgen hier im Forum schon mehrfach mitgeteilt.

    Hat man diese Registrierung in den bekannten 2 Schritten erfolgreich hinter sich gebracht, so kann man nach einem ebenfalls erfolgreichen Login in den privaten Bereich und hier dann unter Dienste die entsprechenden Schritte für den Belegabruf für sich selbst und auch für anderevornehmen.

    Dazu gibt es einen ausführlichen Leitfaden, den jeder hier ansehen kann.

    Link: https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
    Achtung! ein PDF-Viewer wie z.B. Adobe Acrobat Reader, FoxitReader oder der Win-Reader bei Windows 8 wird zur Anzeige hier benötigt.

    Weitere Tipps und Informationen zu den Themen Registrierung im ElsterOnline und VaSt gibt es auch hier.

    Video zur Registrierung im ElsterOnline u.a. mit pers. Steuer-Identifikationsnummer

    Link: https://www.elster.de/eon_home.php
    Achtung! Adobe Flashplayer Unterstützung wird für das ansehen des Videos benötigt.

    FAQ's zu ElsterOnline

    Link: https://www.elsteronline.de/hilfe/eop/public/help.html


    ELIAS Hier bitte suchen mit dem Stichwortsatz: "Wie funktioniert die Registrierung?"

    Link: https://www.elster.de/nmIQ/avatar_faq.jsp


    Die vorausgefüllte Steuererklärung

    Link: https://www.elster.de/belegabruf/index.php


    Web-Blog-Portal eines ELSTER Ansprechpartners eines FA im Bundesland Schleswig-Holstein (BN im Forum: AG 1971)

    Link: http://elstererfahrungen.blogspot.com/


    Ich hoffe, dass ich hiermit erfolgreich weiterhelfen konnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    ElsterGeist71

    PS:
    Lachen; ist die beste Medizin! :-)
    Gib SPAM keine Chance!
    Alles wird gut!
    Es gibt nur 6 Dinge im Leben, die man wirklich immer oder regelmässig tun muss:
    atmen; essen; trinken; schlafen; sich entleeren und sterben. Alles andere im Leben ist immer optional und somit verhandelbar!

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf von Dritten

      Hallo,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Habe aber gemerkt, dass meine Anfrage zu ungenau war.
      Es geht um Elsterformular.
      Habe die Anfrage daher dort noch einmal eingestellt.

      Kommentar

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