Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Datenübernahme und Belegabruf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Datenübernahme und Belegabruf

    Ich habe zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 in ElsterFormular zunächst eine neue Datei eröffnet, dann die Daten aus dem Vorjahr abgerufen und anschließend den Belegabruf durchgeführt.

    Ich war dabei davon ausgegangen, dass Elster nach dem Belegabruf die Daten aus dem Vorjahr überschrieben hat.

    Tatsächlich stelle ich in der Anlage R fest, dass auf der Seite 1 der Anlage R (Leibrenten) der Vorjahreswert (angegraut) unter 1. Rente steht, der aktuelle Wert aus dem Belegabruf unter 2. Rente steht. Das muss ich dann manuell richtigstellen, denn leider beziehe ich nur eine Rente und die Plausi findet den Fehler.

    Wer hat schon Erfahrungen mit ÜBernahme aus dem Vorjahr und Belegabruf gemacht ?

    Wahrscheinlich ist es einfacher, sich die Belege als pdf runterzuladen und selbst einzugeben.

    #2
    AW: Datenübernahme und Belegabruf

    Ich wiederhole meine Frage: Gibt es Erfahrungen, wie sich die Datenübernahme aus dem Vorjahr und der neue Belegabruf zueinander verhalten? Es werden ja aus 2 verschiedenen Quellen die gleichen Felder gefüllt, oder ?

    Kommentar


      #3
      AW: Datenübernahme und Belegabruf

      Ich habe inzwischen mal hier im Forum gelesen, dass man eine Auswahl treffen kann, welche der vorliegenden Daten eingetragen werden sollen.

      Selber hab ich es bis jetzt nur mit der SteuerSparErklärung ausprobiert und bin im Moment auch ratlos. Es ist für mich nicht erkennbar, ob überhaupt Daten aus dem Belegabruf übernommen wurden. Dummerweise hatte ich auch vorher schon fast alle meiner Bescheinigungen eingetippt.

      Kommentar


        #4
        AW: Datenübernahme und Belegabruf

        Zitat von GustavGans Beitrag anzeigen
        Ich habe zur Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 in ElsterFormular zunächst eine neue Datei eröffnet, dann die Daten aus dem Vorjahr abgerufen und anschließend den Belegabruf durchgeführt.

        Ich war dabei davon ausgegangen, dass Elster nach dem Belegabruf die Daten aus dem Vorjahr überschrieben hat.

        Tatsächlich stelle ich in der Anlage R fest, dass auf der Seite 1 der Anlage R (Leibrenten) der Vorjahreswert (angegraut) unter 1. Rente steht, der aktuelle Wert aus dem Belegabruf unter 2. Rente steht. Das muss ich dann manuell richtigstellen, denn leider beziehe ich nur eine Rente und die Plausi findet den Fehler.

        Wer hat schon Erfahrungen mit ÜBernahme aus dem Vorjahr und Belegabruf gemacht ?

        Wahrscheinlich ist es einfacher, sich die Belege als pdf runterzuladen und selbst einzugeben.
        Hallo,
        es ist alles richtig, was Sie sagen oder schreiben.
        Wenn Sie die Daten vom Vorjahr übernehmen wollen, dann übernehmen Sie nur die allgemeinen Daten und die Daten, die Sie mit dem Belegabruf einsetzen wollen, ignorieren Sie bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr.
        mfg
        M.W.

        Kommentar


          #5
          AW: Datenübernahme und Belegabruf

          Vielen Dank für die Info.
          Das zeigt mal wieder, das gut gemeint nicht gut gekonnt heißt.
          Es wäre es schön, wenn die Programmierer im nächsten Jahr einen "Vorrang" für die Belegübernahme vorsähen, denn sonst sind diese gut gemeinten "Erleichterungen" nichts wert.

          Kommentar


            #6
            AW: Datenübernahme und Belegabruf

            Wie ist optimale Vorgehen wenn man sowohl Belegabruf als auch Datenübernahme aus dem Vorjahr machen möchte?

            Kommentar


              #7
              AW: Datenübernahme und Belegabruf

              Man sollte eine neue Erklärung starten, dort zumindest die persönliche(n) IDs der beteiligten Personen eintragen und dann den Belegabruf starten.

              Zuerst übernimmt man die Daten aus dem Belegabruf und speichert die Erklärung.

              Wenn dann noch Daten aus dem Vorjahr benötigt werden, kann man die Datenübernahme aus dem Vorjahr bei geöffneter Erklärung über das Menü Datei starten.

              Alles was man davon nicht braucht, muss dabei über Ignorieren abgewählt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Datenübernahme und Belegabruf

                Hallo,

                auf einen Nenner gebracht:

                Belegabruf doppelte, dreifache Arbeit (die Daten beim Belegabruf müssen zusätzlich auf Richtigkeit überprüft werden)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Datenübernahme und Belegabruf

                  Doppelte Arbeit? Ich denke nicht. Bis auf die Grundangaben holt man sich beim Belegabruf doch Daten, die üblicherweise nicht identisch zum Vorjahr sind und damit auch nicht aus dem Vorjahr übernommen werden können/sollten. Wer das doch tut, hat tatsächlich doppelte Arbeit.

                  Ich habe zwar auch nur Erfahrungen mit der Steuersparerklärung beim Belegabruf, aber zumindest dort ist der Abgleich und die tatsächliche Übernahme sehr komfortabel und verständlich gelöst.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Datenübernahme und Belegabruf

                    Kommt immer auch auf den Umfang der Einkommensteuererklärung an.

                    Bei einer einfachen Steuererklärung (z.B. nur AN und/oder Rentner, keine Kinder, keine anderen Einkünfte) ist die Datenübernahme aus dem Vorjahr überflüssig, da alle benötigten Daten auch über den Belegabruf bereitgestellt werden.

                    Bei V+V und anderen Einkünften kann die Datenübernahme ggf. zu einer Erleichterung führen, sofern nicht zu viele Werte anschließend geändert werden müssen.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X