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Frage zu Anlage AV

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    Frage zu Anlage AV

    Guten Tag,
    ich habe einen Riester-Vertrag und arbeite auf 450-€-Basis.
    In Zeile "10" trage ich dann ein, dass ich unmittelbar begünstigt bin, oder?
    Aber wo trage ich dann mein "Gehalt" ein, ich bin ja nicht sozialversicherungspflichtig und habe 2013 freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt.
    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    #2
    AW: Frage zu Anlage AV

    Als FREIWILLIG in die gesetzliche RV Einzahlender bist Du NICHT UNmittelbar begünstigt, sondern höchstens mittelbar begünstigt. wenn du nicht verheiratet bist und Dich an einen UNmittelbar begünstigten Ehepartner "dranhängen" kannst, kannst Du die Anlage AV vergessen, auch die Zulage über den Anbieter steht Dir dann NICHT zu. Wenn die schon ausgezahlt wurde, wird sie irgendwann zurückgefordert, sobald das auffällt.

    Ich habe unterstellt, dass das mit dem 450 €-Job eine Beschäftigung OHNE Lohnsteuerkarte ist UND Du den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung NICHT durch EIGENE Beiträge aufstockst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Anlage AV

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Als FREIWILLIG in die gesetzliche RV Einzahlender bist Du NICHT UNmittelbar begünstigt, sondern höchstens mittelbar begünstigt. wenn du nicht verheiratet bist und Dich an einen UNmittelbar begünstigten Ehepartner "dranhängen" kannst, kannst Du die Anlage AV vergessen, auch die Zulage über den Anbieter steht Dir dann NICHT zu. Wenn die schon ausgezahlt wurde, wird sie irgendwann zurückgefordert, sobald das auffällt.

      Ich habe unterstellt, dass das mit dem 450 €-Job eine Beschäftigung OHNE Lohnsteuerkarte ist UND Du den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung NICHT durch EIGENE Beiträge aufstockst.
      Hallo Picard777,
      doch, ich stocke den Arbeitgeberbeitrag zur Rente seit 2013 auf. Also bin ich doch unmittelbar begünstigt, oder? Und wo trage ich nun mein Einkommen ein?
      Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus!

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu Anlage AV

        Jep, in Deinem speziellen Fall hast Du m.E. recht !

        Zur Eintragung sagt die Eingabehilfe im Programm zu Zeile 11:

        Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2012 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Die in 2012 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen. Wenn Sie in den Zeilen 13 und 14 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tatsächlichen Entgelts nicht in Zeile 11 an.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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