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    Computer + Internet absetzen

    Hallo zusammen,

    im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit, habe ich im Monat mind. 7 Wochentage Bereitschaft, in der ich meinen privaten Computer sowie das Internet beruflich nutzen muss.
    Hinzu kommen natürlich noch Internetrecherchen bzw. gelegentlich auch Arbeiten von daheim aus.
    Leider führe ich hierüber kein genaues Buch, so dass ich pauschal schwer eingrenzen kann, wie viel Prozent allein für die berufliche Nutzung anfällt.
    Allerdings sollte es mir ja zustehen, das Internet sowie meinen neu angeschafften Computer zu 50% abzusetzen, oder?

    Falls ich hier richtig liege, stimmen meine Berechnungen?

    Neuanschaffung Computer im April 2013, Wert 566 € (Brutto) [50% = 283 €]:
    Abschreibung 2013 (283 € * 9/36) = 71 €
    Abschreibung 2014 + 2015 (283 € * 12/36) = je 95 €
    Abschreibung 2016 (283 € * 3/36) = 24 €

    Internet monatlicher Betrag 28 € (Brutto) [50% = 14 €]:
    Abschreibung 2013: 14 € * 12 = 168 €

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

    Grüße

    #2
    AW: Computer + Internet absetzen

    Bei Internetkosten gilt: 20% des Rechnungsbetrags, maximal aber 20 € pro Monat.

    Siehe ESTH:

    Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten VZ zugrunde gelegt werden. Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden. Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 Euro monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten VZ zugrunde gelegt werden. Nach R 3.50 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag.
    Mfg

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      #3
      AW: Computer + Internet absetzen

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Dann kann ich meine Steuererklärung nun fertig machen.

      Grüße
      burn

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