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Anlage N Wegstrecke zur Arbeit mit Firmenwagen

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    Anlage N Wegstrecke zur Arbeit mit Firmenwagen

    Hallo @All,
    ich habe seit dem 01.08.2013 einen Firmenwagen zugesprochen bekommen, denn ich auch privat frei nutzen darf.
    Bis Februar 2014 hatte ich unterschiedliche Leihwagen, mit unterschiedlichen Brutto Neupreise, womit sich die 0,03% / km Arbeitsweg unterschiedlich auswirkten.

    Meine Fragen hierzu:
    1.) Muss ich diese nun in der Anlage N unterschiedlich angeben? Also pro Fahrzeug und Monat? Brauche ich hierzu die Nachweise durch die Firma? Die habe ich nur für den tatsächlichen Firmenwagen vorliegen...

    2.) In den Lohnsteuererklärungen der Vorjahre habe ich immer 21 km als Arbeitsweg angegeben, weil es der verkehrstechnisch günstigere und deutlich schnellere Weg ist. Für die Berechnung des Arbeitswegs für den Firmenwagen habe ich aber den tatsächlich kürzesten Weg angegeben. So wie es gefordert war. Das sind 17 km. Welche Wegstrecke kann/darf ich nun in der Anlage N eintragen? Ich nutze immer den längeren Weg zur Arbeit.

    Danke an alle die sich für meine Fragen Zeit nehmen...

    LG
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