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Fünftelregelung bei Abfindung

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    Fünftelregelung bei Abfindung

    Ich habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber im letzten Jahr eine Abfindung erhalten. Diese war auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10,11 und 12 eingetragen.
    entsprechend habe ich dies bereits in mein Elsterformular eingetragen.
    Ich möchte hierauf gerne die Fünftelregelung anwenden.
    Wo trage ich die in meiner Steuererklärung ein? Oder wird dies automatisch eingetragen? Wenn ja, wo?

    Viele Grüße
    Cornelia

    #2
    AW: Fünftelregelung bei Abfindung

    der ag hat die lohnsteuer bereits nach fünftelregelung einbehalten.
    zeilen einfach nur übertragen in 1.lstb anlage n.

    gruß f.

    Kommentar


      #3
      AW: Fünftelregelung bei Abfindung

      Wo genau in Anlage N?

      Kommentar


        #4
        AW: Fünftelregelung bei Abfindung

        Du musst einfach nur die Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen. Die Zahlen werden dann automatisch in die Anlage N übertragen.
        Mfg

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