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0,5 Kind

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    0,5 Kind

    Hallo zusammen,

    ich bin verheiratet, getrennt lebend, getrennte Steuererklärung und habe ein halbes Kind auf meiner Lohnsteuerkarte. Wie teile ich das Elter mit?
    Auf dem Hauptvordruck habe ich die Zeilen "Nur bei Zusammenveranlagung" leer gelassen und in Zeile 24 nichts angekreuzt.
    Anlage Kind angefügt und folgende Eintragungen vorgenommen:
    ID-Nr, Name und Geburtsdatum angegeben
    Anspruch auf Kindergeld: 0EUR
    Familienenkasse: Agentur für Arbeit... angegeben
    Zeile 10: steuerpfl. Person: leibliches Kind angekreuzt
    Ehefrau: leibliches Kind angekreuzt

    Programm zeigt Fehler an und verlangt auf dem Hauptvordruck:
    Name der Ehefrau und Kreuz in Zeile 24: Einzelveranlagung von Ehegatten

    Mache ich dass, kommt anschließend die Fehlermeldung:
    "Es wurde angegeben, dass der Ehegatte im gesamten Veranlagungszeitraum dauernd getrennt gelebt hat. Daher kann weder die Zusammenverlagung noch die Einzelveranlagung gewählt werden."

    Jetzt weiß ich nicht weiter.....
    Kann jemand helfen? Was mache ich falsch? Woher weiß Elster, dass ich nur ein halbes Kind auf meiner Steuerkarte habe?

    Viele Grüße

    #2
    AW: 0,5 Kind

    Zitat von Socke07 Beitrag anzeigen
    Anspruch auf Kindergeld: 0EUR
    Warum? Kommst Du Deiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach? Wenn Du Unterhalt zahlst dann hast Du Anspruch auf das halbe Kindergeld. In der Regel wird das sogar auf den Unterhalt angerechnet.


    Zitat von Socke07 Beitrag anzeigen
    Ehefrau: leibliches Kind angekreuzt
    Aber Du hast keine Ehefrau!

    Kommentar


      #3
      AW: 0,5 Kind

      Danke, ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Unterhaltszahlung minus halbes Kindergeld; halbes Kindergeld eintragen und Ehefrau angeben.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: 0,5 Kind

        Wenn Ihr das ganze Jahr schon getrennt wart dann darfst Du natürlich k e i n e Ehefrau angeben.

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          #5
          AW: 0,5 Kind

          Hallo noch einmal,

          habe die Eintragungen vorgenommen. Die Fehlermeldung sind jedoch unverändert, Elster will es einfach nicht schlucken. Halbes Kindergeld eingetragen, leibliches Kind von Ehemann und -frau. usw, wie bereits gehabt....

          Kommentar


            #6
            AW: 0,5 Kind

            Leider willst Du ja nicht verraten um welches Jahr es geht und seit wann Ihr getrennt lebt. Ich hab aber keine Lust alle möglichen Variationen durchzuprobieren

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              #7
              AW: 0,5 Kind

              getrennt seit 2012; EKST 2013

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                #8
                AW: 0,5 Kind

                Du hast keine Ehefrau! Also darfst Du auch kein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau eintragen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: 0,5 Kind

                  die Variante habe ich auch schon getestet. Anschließend meckert Elster, dass die Angaben zum Kindschaftsverhältnis unvollständig sind. Langsam habe ich keine Lust mehr auf Elster

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                    #10
                    AW: 0,5 Kind

                    Hallo,

                    bei getrennter Veranlagung gehören die Angaben des anderen Elternteils in Zeile 11 der Anlage Kind. Steht groß und fett dort.
                    Warum bist du in diesem Unterforum? Das ist total falsch

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: 0,5 Kind

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      bei getrennter Veranlagung
                      Es ist auch gar keine getrennte Veranlagung. Sie haben das ganze Jahr schon getrennt gelebt.

                      In Zeile 24 des Hauptvordrucks wurde auch angeblich (zum Glück) nichts angekreuzt.

                      Natürlich müssen in Zeile 11 der Anlage Kind Angaben gemacht werden.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: 0,5 Kind

                        Und das Problem ist hier nicht Elster, sondern sitzt vor dem PC, was aber bei der Papiererklärung nicht auffiel, da das Papier nicht "zurückschlägt" ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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