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Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

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    #16
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo RalfLippold,

    also bei gesetzlicher Versicherung Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 16 oder private Versicherung Seite 2 Zeile 33

    Tschüß

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      #17
      AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

      Hallo holzgoe,
      herzlichen Dank für schnelle und präzise Antwort.
      Viele Grüße

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        #18
        AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

        Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
        Hallo,

        das ist richtig und muss in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16.
        Ich bin der Meinung, dass dies in Zeile 14 kommt.

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          #19
          AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

          Zitat von h.leister Beitrag anzeigen
          Ich bin der Meinung, dass dies in Zeile 14 kommt.
          Mal auf das Datum geschaut?

          Kommentar


            #20
            AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

            Zitat von h.leister Beitrag anzeigen
            Ich bin der Meinung, dass dies in Zeile 14 kommt.
            Hallo h.leister,

            so ist das, wenn man sich an alte Beiträge dranhängt -> neues Jahr neue Zeile, das passiert öfter, wenn die Vorsdrucke angepasst werden.

            Tschüß

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              #21
              AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

              Hallo! meine Frage ist, wenn ich das Bonus was ich von der KK zurückbekommen habe in Zeile 14 eintrage, was ist dann mit der Zeile 15? müssen da auch die gleichen Beträge rein? oder gar nichts?
              bzw. wie erkenne ich das ob das Bonus - anspruch auf krankengeld hat oder nicht? normalerweiße habe wir Anspruch auf Krankengeld, aber was hat bonus damit zu tun?
              Danke!!!
              Zuletzt geändert von asnokia; 18.04.2016, 23:39.

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                #22
                AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                Zitat von asnokia Beitrag anzeigen
                anspruch auf kk
                Krankenkeld?

                Gibt's da nicht eine Bescheinigung von der Krankenkasse?

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                  #23
                  AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                  Ja doch da gibt es eine bescheinigung, aber dort steht nichts von wegen Anspruch auf Krankengeld oder nicht. und stheht auch nicht ob man es in zeile 15 auch eintragen muss!

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                    #24
                    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                    Zitat von asnokia Beitrag anzeigen
                    Hallo! meine Frage ist, wenn ich das Bonus was ich von der KK zurückbekommen habe in Zeile 14 eintrage, was ist dann mit der Zeile 15? müssen da auch die gleichen Beträge rein? oder gar nichts?
                    Wenn in den KV-Beiträgen Anspruch auf Krankengeld enthalten ist, werden durch den Bonus logischerweise Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld erstattet, daher bleibt 15 leer (bzw., falls EF zwingend einen Eintrag verlangt, 0).

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                      #25
                      AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                      Hallo,
                      habe mir das Thema grob durchgelesen aber trotzdem noch Fragen offen.

                      Ich habe folgendes (alles 2015)

                      1. Mehrere Zahnarzt Sitzungen (Kronen) mit einer Gesamtauflistung (Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag) von 3311 Euro.
                      Aber: Mir persönlich wurden 2520 Euro von der Zahnarzt Finanzkasse berechnet, also das ist der Betrag, der auf meiner Rechnung steht.
                      Von der Krankenkasse kam ein Info Schreiben, dass sie 758 Euro übernehmen (gesetzlicher Zuschuss).

                      Frage: Muss ich die 3311 Euro aus dem Kostenplan angeben und die 758 als Zuschuss angeben oder zählt das, was mir persönlich berechnet wurde ?

                      2. Prophylaxe Rechnungen über je 65 Euro. Die 65 Euro gehen an den Zahnarzt. Auf Nachfrage gab es von der Krankenkasse jeweils 30 Euro auf mein Konto überwiesen.

                      Frage: Wo trage ich das ein. Es gehört nicht zum Bonus Programm, oder ? Die Erstattung von 30 Euro gibt es bis zu 2x jährlich, nach Anfrage und Zusendung der Rechnung.

                      3. Rechnung für Füllungen : 235 Euro (kein Zuschuss)
                      (Da ist es klar, einfach beim Gesamtbetrag hinzuaddieren...)

                      Es geht um das Jahr 2015.

                      Wäre super, wenn ihr mir sagt, wie ich was eintragen muss, vielen Dank schonmal !

                      P.S. Ich benutze PDF Bögen, da ich mit dem Elster Programm vor Jahren mal verzweifelt bin und mit den ganzen Begriffen nichts anfangen konnte.
                      Die Bögen werde ich persönlich beim Finanzamt einreichen und die Unterlagen mitnehmen und vorzeigen.
                      Zuletzt geändert von HuckJ; 07.12.2018, 15:42. Grund: Umlaute berichtigt...

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                        #26
                        AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                        Deine Zahnarztkosten sind bei den außergewöhnlichen Belastungen im Mantelbögen zu erklären. Da gibt es ein Feld für den Gesamtaufwand und ein Feld für die Erstattungen von der Krankenkasse.

                        Das Finanzamt zieht von deinem Eigenanteil dann eine zumutbare Belastung ab, deren Höhe von deinen Einkünften abhängig ist.

                        Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nichts zu tun, mit ElsterFormular natürlich auch nichts!

                        Die PDF-Erklärung ist im Übrigen auch nicht einfacher als die Erklärung mit ElsterFormular.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                          Also muss ich da auch die 3311 Euro eintragen, obwohl es darüber niemals eine Rechnung, sondern nur einen Kostenvoranschlag gab ? Okay meinetwegen...

                          Das mit Elster meinte ich nur, falls jemand mir sagt, dass es dafür irgendwas im Programm gibt. Hab´s halt nicht mehr installiert.
                          Die PDF Bögen sind nicht einfacher, aber ich habe Fotos von den ausgefüllten Papierbögen von den Vorjahren als Vorlage und schaue halt, wo ich was eintragen muss.

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                            #28
                            AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                            Also muss ich da auch die 3311 Euro eintragen, obwohl es darüber niemals eine Rechnung, sondern nur einen Kostenvoranschlag gab ? Okay meinetwegen...
                            Das kannst du jetzt machen, wie du magst. Ich hatte geschrieben, es gibt es ein Feld für den Gesamtaufwand und ein Feld für die Erstattungen von der Krankenkasse.
                            Wenn etwas nicht dir erstattet, sondern direkt abgerechnet wurde, musst du es nicht zwingend als Erstattung deklarieren.
                            Belege über deine Zahlungen will das Finanzamt in solchen Fällen ohnehin sehen.


                            Die PDF Bögen sind nicht einfacher, aber ich habe Fotos von den ausgefüllten Papierbögen von den Vorjahren als Vorlage und schaue halt, wo ich was eintragen muss.
                            Da ist allerdings die bei ElsterFormular und auch in Mein ELSTER angebotene Datenübernahme aus dem Vorjahr mindestens so hilfreich.

                            Bei Sachverhalten die nicht jährlich auftreten, muss man da wie dort recherchieren, wo die zu erklären sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                              Zitat von HuckJ Beitrag anzeigen
                              P.S. Ich benutze PDF Bögen, da ich mit dem Elster Programm vor Jahren mal verzweifelt bin und mit den ganzen Begriffen nichts anfangen konnte.
                              Die Bögen werde ich persönlich beim Finanzamt einreichen und die Unterlagen mitnehmen und vorzeigen.
                              Du bist also nicht an Elster gescheitert, sondern an den Formularen und den Fragen. Die sind aber überall gleich, nur die Papierformulare hauen Dir nicht auf die Finger, wenn etwas nicht plausibel ist und Du daher fälschlich glaubst, es wäre alles o.k.

                              Für meinen Teil finde ich es daher mindestens grenzwertig, wenn Du Dir dann hier Steuerberatung abholen möchtest ...
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                                #30
                                AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                                Danke. Genau das wollte ich wissen okay. Also nehme ich einfach den Betrag meiner Rechnung. Bei der Prophylaxe mit Rückerstattung.

                                Ja ich versuche mich da bei Gelegenheit nochmal reinzufuchsen bei Elster. Bin wieder kurz vor knapp mit Abgeben von 2014 bis zum Jahresende. Und 2015-2017 sollten auch gleich mit.
                                Die PDF Bögen habe ich alle schon editiert, muss halt jetzt noch korrigieren.

                                Ja einige Sachen kommen nicht regelmäßig vor, aber zum größten Teil wiederholt sich dann alles bei Gelegenheit.

                                - - - Aktualisiert - - -

                                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                                Du bist also nicht an Elster gescheitert, sondern an den Formularen und den Fragen. Die sind aber überall gleich, nur die Papierformulare hauen Dir nicht auf die Finger, wenn etwas nicht plausibel ist und Du daher fälschlich glaubst, es wäre alles o.k.

                                Für meinen Teil finde ich es daher mindestens grenzwertig, wenn Du Dir dann hier Steuerberatung abholen möchtest ...
                                Ich bin an den Begriffen gescheitert, die da verwendet werden, als wäre es für den Endverbraucher selbstverständlich die alle zu kennen.

                                Außerdem sagt mir Elster nicht, dass ich nur Mantelbogen, Anlage N und Anlage VA brauche. Da gibt´s gefühlte 10 zur Auswahl.

                                Der Mann vom Finanzamt hat gefragt was ich an Sachen zum Eintragen habe, mir die Bögen gegeben und mir hier und da was angestrichen.
                                Und schwupps, gab´s nach ein bißchen Papierkram Geld zurück.

                                Die vorherigen Jahre hat das immer ein Bekannter (Steuer FA) für mich gemacht und das in WISO eingetragen. Ja schon klar, darf man auch nicht, alles verboten muss nen Steuerberater nehmen als Kleinverdiener.
                                Leider war der dabei immer so schnell, weil er das halt auch beruflich macht, dass nichts davon bei mir hängengeblieben ist.

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