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Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

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    #31
    AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

    Hallo ich habe auch mal noch zwei fragen .


    Die erste ist muss ich in die Zeile 16 auch die Bonuszahlung eintragen die ich von der AOK bekomme für die schritte ? Also man kann ja bei der aok durch schritte zählen geld bekommen was ich letztes Jahr auch habe. 110€ waren das.

    Die zweite frage wäre ich habe letztes Jahr eine Krone am zahn bekommen. Ich habe von der Krankenkasse die kompletten Kosten zurück bekommen muss ich das auch angeben ? Bzw. auch in zeile 16 ?

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      #32
      AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

      Welches Jahr machst Du denn? Hast Du mal geguckt was in Zeile 16 einzutragen ist? Das kann doch nicht passen, oder?

      Wenn Du zum Arzt gehst und nicht selber zahlen musst dann musst Du das normalerweise nicht in der Steuererklärung angeben.

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        #33
        AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

        Hab mich glaub ich falsch ausgedrückt.

        Also erstmal geht es um die erklärung 2018. Ich habe die Zahnkrone letztes jahr bekommen. Habe den eigenanteil beim Arzt bezahlen müssen natürlich. Und habe dann im nachhinein von der Aok aber den eigenanteil erstattet bekommen. Jetzt ist die frage ob ich das angeben muss oder es ja in dem sinne +-0 eh ist .?

        Und mit der Bonus Zahlung ? Wo muss das hin ?

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          #34
          AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

          Ich kann mir nicht vorstellen dass das einen Unterschied macht, ob die Krankenkasse mit dem Arzt abrechnet, oder Du bezahlst und das später erstattet bekommst.

          Ich hab im Moment kein ElsterFormular zur Verfügung. Heut früh hab ich glaub ich die Abfrage im Formular ein paar Zeilen weiter unten gesehen. Gucks Dir halt mal an.

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            #35
            AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

            Mit der Zahnkrone musst du gar nichts machen, da bleibt ja keine außergewöhnliche Belastung übrig.

            Ob der Bonus jetzt zu den Beitragserstattungen zählt, die 2018 in Zeile 15 oder 20 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind, musst du selbst recherchieren.

            https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...abenabzug.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

              Wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Andersstellung der Rückenschule? Nach den Auskünften, die ich eingehoilt habe, gibt es sie nicht. In meinem Bonusheft der AOK Plus ist die Rückenschule eine von mehreren Positionen. Ich habe daür kein Attest, sondern mache es aus eigener Einsicht. Natürlich ist es unverhältnismäßig, dass ich hier bei jährlichen Ausgaben von rund 500 Euro ganze 30 Euro Bonus bekomme und für eine simple (für mich kostenlose) Impfung auch schon 5 Euro. Aber diese Ungereimtheiten bei der Präventionsförderung durch die Krankenkasse hat mit dem Finanzamt nichts zu tun. Also gebe ich auch diese 30 Euro ordentlich als Erstattung an.

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                #37
                AW: Bonusprogramm Erstattung Krankenkasse - wo eintragen?

                Die Rechtsgrundlage ist im verlinkten Artikel ausführlich mit Verweis auf das Urteil BFH erklärt.

                Wenn die KV jemandem, der Betrag x für Physiotherapie, PZR, Screening beim Hautarzt etc. bezahlt hat, einen Betrag y erstattet, ist das eine steuerfreie Bezahlung von Krankheitskosten, und es ist nach BFH egal, dass der Versicherte die Kosten erst vorstellt und die KV an ihn erstattet. Bietet die KV ein Bonusprogramm, bei dem für bestimmte Aktivitäten wie Betriebssport oder Nichtrauchen Punkte gesammelt werden, und irgendwann gibt es eine Prämie, so ist das eine Erstattung von Beiträgen, die steuerbar ist.

                Mit Elster hat das aber rein gar nichts zu tun.

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