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Elstam?

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    Elstam?

    Hallo,

    wenn jemand eine Hauptbeschäftigung und Steuerklasse 1 hat, was passiert wenn ein Nebenarbeitgeber:

    1. beim Abruf von ELSTAM überhaupt keine Angaben über Haupt-/Nebenbeschäftigung macht
    2. beim Abruf von ELSTAM angibt, er ist der Hauptarbeitgeber
    3. beim Abruf von ELSTAM angibt, er ist der Nebenarbeitgeber?

    Werden diese Angaben beim Finanzamt gespeichert, wer Haupt- und wer Nebenarbeitgeber ist?

    Kann es bei 1. passieren, daß der Nebenarbeitgeber durch ein Fehler von ELSTAM trotzdem die Steuerklasse 1 mitgeteilt bekokmmt, obwohl es ja schon einen Hauptarbeitgeber gibt? Kann es passieren, daß dadurch der wirkliche Hauptarbeitgeber dann automatisch vom FA in Nebenarbeitgeber abgeändert wird?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Elstam?

    Hallo!

    Super viele Antworten findest Du hier:

    Die elektronische Lohnsteuerkarte
    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

    Zusätzlich stehen Ihnen die aktuellen FAQ als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
    https://www.elster.de/download/2013-08-01_faq_arbeitgeber_barrierefrei_v01.pdf
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Elstam?

      Hallo und danke.

      Wenn ein Arbeitgeber über Elster die Lohnsteuermerkmale eines Arbeitnehmers abruft, mußte er in 2013 bereits angeben, ob als Haupt- oder Nebenarbeitgeber oder ist das ab 2014 erst eine Pflichtangabe?



      Danke

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        #4
        AW: Elstam?

        Hallo Lumpi123,

        die Angaben waren schon imer Pflichtangaben und sollten wahrheitsgemäß gemacht werden, aber im Einführungszeitraum ist es vorgekommen, dass durch Anmeldung des zweiten Arbeitgebers der zuerst angemeldete zum Nebenarbeitgeber wurde, spätestens dann wenn du als Hauptarbeitgeber deinen Arbeitnehmer mit der Steuerklasse VI abrechnest, wird er zu dir kommen und sagen was ist hier los.

        Tschüß

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          #5
          AW: Elstam?

          zu 1) sofern die Software keinen defaultwert setzt und so eine unvollständige anmeldung übermittelt wird die anmeldung abgewiesen. problematisch wirds halt wenn die software hauptarbeitgeber als vorbelegung drin hat und der arbeitgeber das nicht realisiert und ungeprüft übernimmt

          zu 2) der anmeldende bekommt die steuerklasse für das erste Dienstverhältnis und der eigentliche Hauptarbeitger mit der nächsten Änderungsliste steuerklasse 6 zudem kann sich der betreffende Nebenarbeitgeber dann u.U. schonmal auf Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers einstellen. im schlimmsten fall erfährt der eigentliche hauptarbeitgeber so von einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung und kündigt das Arbeitsverhältnis. Von daher sollte man sich auch nur dann als Hauptarbeitgeber anmelden, wenn dies vom Arbeitnehmer so mitgeteilt wurde.
          ELStAM zieht nur Folgen. Sobald ein neues Hauptarbeitsverhältnis angemeldet wird verdrängt dies ein Bisheriges. Sollte das falsch übermittelt werden muss der zum Nebenarbeitgeber "verdrängte" eigentliche Hauptarbeitgeber sich wieder neu als Hauptarbeitgeber anmelden. Die Abmeldung des Verursachers reicht hier nicht aus um sowas zurück zu drehen, weil ELStAM die übermittelten Infos nicht anzweifeln darf. es steht eben im gesetz wann der Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber anmelden darf. Selbst das Finanzamt darf deshalb nicht eingreifen.

          zu 3) der bekommt Steuerklasse 6 der Hauptarbeitgeber ist davon nicht tangiert

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