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Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

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    Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

    Hallo Experten,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich habe die "Vereinfachte Einkommensteuererklärung" für 2013 beim Finanzamt eingereicht und muss tatsächlich ca. 20 EUR nachzahlen.

    Hier noch ein paar infos:
    Ich bin 23 Jahre alt
    Ledig
    aus Hamburg
    nicht kirchensteuerpflichtig
    Werbungskosten sind ca. 1500 eur (Fahrtweg + Arbeitsmittel)
    Ich hatte einen Arbeitsgeberwechsel gehabt im Jahre 2013 und auch einen Bonus erhalten aber brutto! somit war der ja schon versteuert.
    Bruttojahreseinkommen insgesamt: 48.750,00 €
    davon Lohnsteuer: 9190,00 €

    ich habe dem FA meine Lohnsteuerbescheinungen von beiden AG zukommen lassen.

    Ich hoffe jemand kann mir erklären, wieso ich etwas nachzahlen muss. Mit den Werbungskosten liege ich doch über der Bemessungsgrenze von 1000,00 €
    Liegt es an der vereinfachten Steuererklärung? Habe ich vergessen etwas anzugeben?


    Danke im Voraus für jeden Beitrag!

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

    Bei dir muss was fürchterlich schiefgegangen sein. Aufgrund der spärlichen Angaben kann ich dir aber nicht helfen.

    Lege bitte sofort schriftlich Widerspruch gegen deinen Bescheid ein.

    Text: Hiermit lege ich einen Widerspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid (Jahr einsetzen) vom (Datum des Bescheides einsetzen). Die begründung wird binnen 4 Wochen nachgereicht.

    Anschließend gehst Du zu einem LOHNSTEUERHILFEVEREIN und holst Dir dort Hilfe.

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

      Vielleicht solltest du erst mal klären, ob alle Deine Angaben so im Bescheid richtig übernommen wurden. Und ob Du einen Freibetrag hast eintragen lassen oder Lohnersatzleistungen hattest. Und streng genommen gehört das Alles hier gar nicht ins Forum, denn du hast ja gerade NICHT per Elsterformular Deine Steuererklärung erstellt, so dass du letztlich hier Steuerberatung möchtest, die hier nicht erlaubt ist.

      @Harzed: Was hältst Du von dem Wörtchen "EINspruch" statt "WIDERspruch" ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

        Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
        Bei dir muss was fürchterlich schiefgegangen sein. Aufgrund der spärlichen Angaben kann ich dir aber nicht helfen.

        Lege bitte sofort schriftlich Widerspruch gegen deinen Bescheid ein.

        Text: Hiermit lege ich einen Widerspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid (Jahr einsetzen) vom (Datum des Bescheides einsetzen). Die begründung wird binnen 4 Wochen nachgereicht.

        Anschließend gehst Du zu einem LOHNSTEUERHILFEVEREIN und holst Dir dort Hilfe.
        Moin,

        Danke für dein Beitrag. ;-)
        Welche Informationen wären denn noch hilfreich? Hab nur das eingetragen was da oben in meinem ersten post steht.

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          @Harzed: Was hältst Du von dem Wörtchen "EINspruch" statt "WIDERspruch" ?
          Dann wärs doch Steuerberatung ;-D


          Natürlich besteht wieder mal vor allem ein Problem: die vereinfachte Steuererklärung k a n n man gar nicht mit ElsterFormular machen.

          Man kann aber trotzdem die Daten in ElsterFormular eingeben und dann mal vergleichen gucken, ob vom Finanzamt vielleicht was übersehen wurde.

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Vielleicht solltest du erst mal klären, ob alle Deine Angaben so im Bescheid richtig übernommen wurden. Und ob Du einen Freibetrag hast eintragen lassen oder Lohnersatzleistungen hattest. Und streng genommen gehört das Alles hier gar nicht ins Forum, denn du hast ja gerade NICHT per Elsterformular Deine Steuererklärung erstellt, so dass du letztlich hier Steuerberatung möchtest, die hier nicht erlaubt ist.

            @Harzed: Was hältst Du von dem Wörtchen "EINspruch" statt "WIDERspruch" ?
            Hast du dir schonmal die vereinfachte Einkommensteuererklärung angeguckt? Das sind 2 Seiten nur da wird Kontoverbindiung Name persönliche Daten gefordert und halt Werbungskosten Sonderausgaben das war's. Es wird nichtmal nach brutto Gehalt gefragt, ich sende immer die Übersicht am Ende des Jahres .wo man sieht was eingegangen ist. Sorry für Rechtschreibfehler schreibe diesen Text gerade nebenbei und als Mann bin ich leider nicht Multitasking fähig

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

              Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
              Bei dir muss was fürchterlich schiefgegangen sein. Aufgrund der spärlichen Angaben kann ich dir aber nicht helfen.

              Lege bitte sofort schriftlich Widerspruch gegen deinen Bescheid ein.

              Text: Hiermit lege ich einen Widerspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid (Jahr einsetzen) vom (Datum des Bescheides einsetzen). Die begründung wird binnen 4 Wochen nachgereicht.

              Anschließend gehst Du zu einem LOHNSTEUERHILFEVEREIN und holst Dir dort Hilfe.

              Guten Abend Harzed,

              ich erlaube mir Dir folgende Information anzubieten. Im Steuerrecht wird als
              Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Finanzbehörde ~~~ Einspruch ~~~
              erhoben.

              Im Einkommensteuer - Bescheid wird unter ~ Rechtsbehelfsbelehrung ~ dem
              STPFL folgender Hinweis gegeben:

              Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlages kann
              mit dem Einspruch angefochten werden.

              Mit freundlichen Grüßen
              ~~~~ H a g e n ~~~~

              Kommentar


                #8
                AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                Guten Abend Harzed,

                ich erlaube mir Dir folgende Information anzubieten. Im Steuerrecht wird als
                Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Finanzbehörde ~~~ Einspruch ~~~
                erhoben.

                Im Einkommensteuer - Bescheid wird unter ~ Rechtsbehelfsbelehrung ~ dem
                STPFL folgender Hinweis gegeben:

                Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlages kann
                mit dem Einspruch angefochten werden.

                Mit freundlichen Grüßen
                ~~~~ H a g e n ~~~~
                wäre interessanter zu wissen was ich falsch gemacht habe

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                  Hallo,

                  hast du Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
                  Hast du Lohnersatzleistungen bezogen? (Progressionsvorbehalt)
                  Schau dir mal die einzelnen Positionen in deinem Bescheid an.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                    Hallo Hagen,

                    natürlich hast Du Recht, es heisst Einspruch






                    Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                    Guten Abend Harzed,

                    ich erlaube mir Dir folgende Information anzubieten. Im Steuerrecht wird als
                    Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Finanzbehörde ~~~ Einspruch ~~~
                    erhoben.

                    Im Einkommensteuer - Bescheid wird unter ~ Rechtsbehelfsbelehrung ~ dem
                    STPFL folgender Hinweis gegeben:

                    Die Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlages kann
                    mit dem Einspruch angefochten werden.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    ~~~~ H a g e n ~~~~

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                      #11
                      AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                      Zitat von DerAlteTim Beitrag anzeigen
                      wäre interessanter zu wissen was ich falsch gemacht habe
                      Dass kann dir defenetiv jemand sagen, der den original-Steuerbescheid von dir vor sich hat.

                      Eine Anfechtung wäre ratsam, noch heute

                      Gruß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                        Zitat von DerAlteTim Beitrag anzeigen
                        wäre interessanter zu wissen was ich falsch gemacht habe
                        ~~~ ~~~ stimmt, für Sie ist es interessanter zu wissen was Sie falschgemacht haben.
                        Wir versuchen Ihnen auch zu helfen Ihren Fehler zu finden und eine Lösung anzubieten,
                        den Fehler zu beseitigen.

                        ~~~ ~~~ für andere Leser ist meine Erklärung interessant. Für die Rechtssicherheit
                        gibt es in der Verwaltungssprache vorgeschriebene Begriffe.

                        ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

                        ~~~ ~~~ Die Anwendung der Begriffe

                        ************* Einspruch oder Widerspruch *************

                        sind in der Verwaltungssprache für verschiedene Maßnahmen zu benutzen.


                        Im Steuerrecht wird der Begriff ~ Einspruch ~ angewendet, um eine Entscheidung
                        einer Verwaltungsbehörde anzufechten.

                        ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          hast du Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
                          Hast du Lohnersatzleistungen bezogen? (Progressionsvorbehalt)
                          Schau dir mal die einzelnen Positionen in deinem Bescheid an.

                          Gruß FIGUL
                          Hallo Figul,

                          danke für deine nachricht!
                          Nein ich habe keine anlage vorsorgeaufwand beigefügt.
                          meinst du das liegt daran?
                          und lohnersatzleistung habe ich nicht bezogen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                            Hallo,

                            Die Anlage Vorsorgeaufwendungen musst du natürlich beifügen.
                            Denn sonst werden dir doch deine Beiträge für RV, KV und PV nicht abgezogen und dadurch ist dein zu versteuerndes Einkommen viel zu hoch.
                            Also Ursache gefunden
                            Hier findest du die Information
                            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/D25CEF0D9AD52147BAF2/form/infoblatt_est_1v_13.pdf

                            Gruß FIGUL
                            Zuletzt geändert von FIGUL; 02.04.2014, 09:16. Grund: Ergänzung
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Einkommensteuererklärung 2013 - Nachzahlung bei Steuerklasse 1

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              Die Anlage Vorsorgeaufwendungen musst du natürlich beifügen.
                              Denn sonst werden dir doch deine Beiträge für RV, KV und PV nicht abgezogen und dadurch ist dein zu versteuerndes Einkommen viel zu hoch.
                              Also Ursache gefunden
                              Hier findest du die Information
                              https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/D25CEF0D9AD52147BAF2/form/infoblatt_est_1v_13.pdf

                              Gruß FIGUL
                              ahh....merkwürdig...die letzten jahre habe ich die auch nicht eingereicht und eine ordentliche erstattung i.h.v. ca. 400 eur bekommen...

                              das einzige was die dame abgeogen hat war der grundfreibetrag von meinem bruttogehalt...

                              vielen dank für deinen rat, ich werde die EKSE nochmal einreichen mit dem Formular
                              Zuletzt geändert von DerAlteTim; 02.04.2014, 11:31.

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