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Einnahmen/ Überschuss Rechung

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    Einnahmen/ Überschuss Rechung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich muss eine Einnahmen/Überschuss Rechnung aufstellen, da ich ein Kleingewerbe habe. Ich bin Studentin und ich habe 791 Euro verdient. Da der Gewinn so niedrig ist, kann ich nicht die Anlage EÜR des Elster Formulars verwenden, sondern muss die Einnahmen-Überschuss- Rechnung gesondert einreichen. Ausgaben fielen keine an.
    Können Sie mir bitte helfen und sagen, ob meine EÜR richtig ist? Ich habe sie unten angefügt. Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen.
    Vielen herzlichen Dank,
    SaR



    Einnahmen- Überschuss- Rechung für das Jahr 2013
    Kleingewerbe Marketing Werbung
    Steuernummer: XXXXXX
    NAME NACHNAME


    „Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG Abs. 1“ nicht erforderlich.“

    Einnahmen 2013
    Beleg Nr. Datum Beschreibung Netto Umsatzsteuer UMST-Betrag Brutto
    1 20.09.2013 Agentur XXXXX 324 € 0% 0 € 324 €
    2 7.10, 14.10.2013Agentur XXXXX 207,50 € 0% 0 € 207,50 €
    3 14.11, 21.11.2013Agentur XXXXX 170 € 0% 0,00 € 170 €
    4 01.12.2013 Agentur XXXXX 90 € 0% 0,00 € 90 €

    Ausgaben 2013
    Beleg Nr. Datum Beschreibung Netto Vorsteuer Vorsteuerbetrag Brutto
    0 -- -- 0 € 0% 0 € 0 €

    Umsatzsteuer Zahllast (vereinnahmte Umsatzsteuer minus Vorsteuer) 0 €

    Einnahmen minus Ausgaben 791,50 €

    #2
    AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

    Hallo SaR,

    du könntest das Elsterformular verwenden, aber für die zwei Zahlen ist ja das Papier viel einfacher.
    Einnahmen 791 Euro minus Null Euro Ausgaben ist gleich 791 Euro Gewinn, eigentlich eine klare einfache Rechnung.
    Umsatzsteuer stellst du keine in Rechnung und machst keine als Vorsteuer geltend.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

      Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach amtlichen Muster müssen Sie nur ab Einnahmen von mehr als 17.500,00 € jährlich erstellen. Darunter genügt eine formlose Gewinnermittlung mit der Sie dem Finanzamt die Ermittlung Ihres Gewinnes oder Verlustes mitteilen können.

      Kommentar


        #4
        AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

        Zitat von SaR Beitrag anzeigen
        Da der Gewinn so niedrig ist, kann ich nicht die Anlage EÜR des Elster Formulars verwenden, sondern muss die Einnahmen-Überschuss- Rechnung gesondert einreichen
        Nein! Du darfst natürlich die EÜR per ElsterFormular ermitteln, statt irgendwas auf Papier nachreichen zu müssen!

        Kommentar


          #5
          AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

          Anders gesagt wie L. E. Fant:

          Du darfst (kannst) natürlich die EÜR per ElsterFormular ermitteln, statt irgendwas auf Papier nachreichen zu müssen (zu können)!
          In den Grenzen ist die EÜR entbehrlich, aber eine Gewinnermittlung (wie auch immer) muss sein!
          Zuletzt geändert von stiller; 02.04.2014, 21:18. Grund: Rechtschreibung
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

            Vielen Dank für eure Antworten! Ich habe mich über jede einzelne gefreut.

            Also ich würde meine Gewinnermittlung gerne bei Anlage EÜR übermitteln, aber sie öffnet sich partout nicht bei elster, was wahrscheinlich an dem geringen Gewinn liegt.

            Trotzdem meinte die Dame vom Finanzamt ich müsse unbedingt eine Einnahmen-Überschuss Rechnung abgeben. Diese würde ich dann einfach zusammen mit meiner Studienbescheinigung beim Finanzamt unter Angabe meiner Steuernummer einreichen.

            Da ich ja sowieso nicht umsatzsteuerpflichtig bin, könnte ich also wirklich nur meine Einnahmen und Ausgaben ohne Umsatz/Vorsteuer auflisten, oder?

            Alles Liebe,

            SaR

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              #7
              AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

              Hallo,

              die EÜR öffnet sich nur , wenn du ElsterFormular im Gesamtpaket oder Unternehmerpaket herunter geladen und installiert hast. Mit der Höhe des Gewinns hat das nichts zu tun.
              Du listet, wie du dir schon überlegt hast, einfach deine Einnahmen und Ausgaben auf. Das genügt voll und ganz.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

                Ich habe mich jetzt dafür entscheiden die Einkommenssteuererklärung mit Anlage G, N und Mantelbogen elektronisch zu übermitteln und getrennt davon meiner Studentenbescheinigung sowie meine Gewinnermittlung beim Fianzamt einzuschicken.

                Könnt ihr mir noch einen letzten Tipp geben?
                Bei der Anlage G reicht es doch für meine Zwecke Feld 4, 27, 22 auszufüllen, oder? Es erscheint mir so wenig zu sein. Aber die restlichen Felder scheinen nicht auf mich zu zutreffen.

                Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
                Kann mir jemand in Zukunft einen guten Steuererklärungsratgeber empfehlen? Ich fühle mich nämlich wirklich unsicher in Sachen Steuer. Dies ist meine erste Steuererklärung und einen Steuerberater kann ich mir als Studentin nicht leisten. Also, gibt es gute und verständliche Lektüre?

                Alles Gute,
                SaR

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

                  Zitat von SaR Beitrag anzeigen
                  Ich habe mich jetzt dafür entscheiden die Einkommenssteuererklärung mit Anlage G, N und Mantelbogen elektronisch zu übermitteln und getrennt davon meiner Studentenbescheinigung sowie meine Gewinnermittlung beim Fianzamt einzuschicken.

                  Könnt ihr mir noch einen letzten Tipp geben?
                  Bei der Anlage G reicht es doch für meine Zwecke Feld 4, 27, 22 auszufüllen, oder? Es erscheint mir so wenig zu sein. Aber die restlichen Felder scheinen nicht auf mich zu zutreffen.

                  Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
                  Kann mir jemand in Zukunft einen guten Steuererklärungsratgeber empfehlen? Ich fühle mich nämlich wirklich unsicher in Sachen Steuer. Dies ist meine erste Steuererklärung und einen Steuerberater kann ich mir als Studentin nicht leisten. Also, gibt es gute und verständliche Lektüre?

                  Alles Gute,
                  SaR

                  Hallo,

                  in ~ Anlage G, Zeile 21 - 28 ~ werden Eintragungen vorgenommen bei

                  Zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern.

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                    #10
                    AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

                    Halo @ SaR,


                    Zitat:

                    Kann mir jemand in Zukunft einen guten Steuererklärungsratgeber empfehlen? Ich fühle mich nämlich wirklich unsicher in Sachen Steuer. Dies ist meine erste Steuererklärung und einen Steuerberater kann ich mir als Studentin nicht leisten. Also, gibt esgute und verständliche Lektüre?


                    Mein Tipp:


                    https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/broschueren-ratgeber.html


                    Ein Tipp für ein Steuer - Ratgeber - Buch:

                    www.weltbild.de/konz-das-arbeitsbuch-zur-steuererklaerung-2013-14....

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                      #11
                      AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

                      Hallo
                      @Hagen.Gronert

                      dein Link betrifft doch Österreich.
                      https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/broschueren-ratgeber.html

                      gv.at in der Adresse

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Einnahmen/ Überschuss Rechung

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo
                        @Hagen.Gronert

                        dein Link betrifft doch Österreich.
                        https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/broschueren-ratgeber.html

                        gv.at in der Adresse

                        Gruß FIGUL

                        Hallo FIGUL,

                        Ohhhhhhh ~~~ das habe ich übersehen ~~~ vielen Dank für Ihren Hinweis.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        H a g e n - G r o n e r t

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