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Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

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    Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

    Hallo, ist bereits erwähnt worden, eine korrigierte USt-Voranmeldung ist problemlos nachreichbar, ohne Fristen, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Kreuz bei Kennziffer 10 setzen und abschicken.
    Nicht erwähnt oder überlesen, dass die jährliche Umsatzsetuererklärung dann ebenfalls zwingend korrigiert werden muss, gleich oben im Elster-Formular "Berichtigte Steuererklärung ja/nein"
    Ist doch so, oder?

    #2
    AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

    Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zu korrigieren macht nur einen Sinn wenn für das Jahr, für das die Voranmeldung gelten soll, noch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung eingereicht wurde. Ist diese bereits eingereicht reicht es vollkommen aus, nur die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu berichtigen.

    Ist ein Kalenderjahr abgelaufen und stellt man fest, dass sich bei der Ermitllung der Besteuerungsgrundlagen für die Voranmeldungen ein Versehen eingeschlichen hat, ist es aus praktischen Gründen im Regelfall immer einfacher, nicht die Voranmeldungen zu korrigieren sondern den Fehler durch die Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu bereinigen.

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      #3
      AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

      Das ist doch mal eine kurze und präzise Beantwortung, vielen Dank.
      Meine nächste Frage wäre nämlich gewesen, wenn man zweimal den gleichen Fehler bei der Voranmeldung gemacht hätte (1/4-jährl.), müsste man zweimal korrigieren, eine bereits abgegebene Umsatzsteuerklärung zu korrigieren wäre dann ein Arbeitsgang.Danke.

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        #4
        AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

        Kleine Zusatzfrage hierzu : Ist eine Korrektur zeitlich begrenzt, rückwirkend 5 Jahre, 7 Jahre ....???

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          #5
          AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

          Grundsätzlich gilt die Festsetzungsverjährung für beide Seiten, im Regelfall 4 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre und 5 Jahre, wenn die Steuern leichtfertig verkürzt worden sind. Zu beachten ist ausserdem, dass die Umsatzsteuererklärung im Regelfall einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuererklärung jederzeit geändert werden kann, solange der Vorbehalt der Nachprüfung besteht. Er fällt automatisch weg, wenn die Festsetzungsverjährung für das betreffende Jahr endet. Der Vorbehalt der Nachprüfung kann von der Finanzverwaltung auch vor Ablauf der Festsetzungsverjährung aufgehoben werden. Danach ist eine Änderung nur unter erschwerten Bedingungen möglich, zum Beispiel in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über die Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung. Der Rechtsbehelf dagegen ist wie bei allen Steuerbescheiden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides einzulegen. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist eine Änderung der Steuerbescheide grundsätzlich nur dann möglich, wenn dies gesetzlich zugelassen wurde. Ist dies nicht der Fall, ist der Steuerbescheid nicht mehr änderbar und für alle Beteiligten verbindlich.

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            #6
            AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

            Guten Tag.
            Ich habe auch eine Frage mit Korrektur deswegen wollte ich einfach hier schreiben.
            Ich mache vierteljahrlich voranmeldung und eine Rechnung habe ich nicht richtig berechnet. Deswegen habe ich ca 70€ mehr Mwst für zeitraum "Januar bis März " bezahlt. Nach 6 Tagen kann ich das korregieren und das Geld zurück bekommen. Oder kann ich für 2. Vierteljahr einfach absetzen ?
            Vielen Dank voraus.

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              #7
              AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

              Der korrekte Weg ist, die fehlerhafte Voranmeldung zu korrigieren.

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                #8
                AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

                Vielen vielen Dank für schnelle Antwort.
                Was ist mit dem Geld dass ich zu viel überwiesen habe ? Soll ich einfach so lassen ? Oder gibt FA zurück ?

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                  #9
                  AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

                  Aufgrund der berichtigten Voranmeldung wird ein entstehndes Guthaben zurückgezahlt.

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                    #10
                    AW: Korrektur USt-Voranmeldung + Umsatzsteuer

                    Danke nochmal für Ihre Antwort.
                    Ich wünsche Ihnen frohe Ostern.

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