Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

    So , nun hats mich auch erwischt:
    -Kind volljährig
    -Anspruch KG erneut seit April 13 (Bescheid Kindergeldkasse),Summe in Z.6
    -Kind in Anlage AV Z.21 eingetragen

    Der Plausibilitätstest geht durch ,aber bei der Steuerberechnung erhalte ich folgenden Hinweis:
    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
    des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Eingetragen hatte ich in Z.17
    1.Auslandsjahr bis 23.03.2013
    2.Studium 23.09.2013-31.12.2013

    Ersteres aus Vollständigkeitsgründen,da ich im Vorjahr ebenfalls auf das Auslandsjahr bezug genommen hatte(aber selbst wenn ich es lösche ändert sich an der o.g.Meldung nichts).
    Wo liegt mein Denkfehler?In den 4 Monaten? Aber die KG-Kasse bestätigte KG ab April.

    lg

    #2
    AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

    Verheiratet? Mit dem anderen Elternteil? Was wurde in die Anlage Kind eingetragen?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

      ja, verheiratet

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

        in z.10 jeweils leibl.kind

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

          Das war schon mal sehr informativ! Trotzdem, wir müssen die weiteren Eintragungen kennen, die wir ja laut Prüfhinweis überprüfen sollen.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

            )

            anl.kd
            z.4-6 = pers.angaben
            z.6 = 1656 € ,weil KG ab April 13
            z.7 = Fam.kasse
            z.8 = anschr.inland
            z.10 = 2x leibl.kd
            z.17 = auslandsjahr 01.01 - 23.03.2013
            und studium 23.09.13-31.12.13
            z.24 = nein
            z.50 = perth,australien 01.01.13-23.03.13
            und Anschrift studium 23.09.13 - 31.12.13

            alles weitere leer

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

              Für das Kind wurde ab April Kindergeld bezahlt, also bestand anscheinend ab da Kindergeldanspruch, vorher nicht.

              Eingetragen wurde aber, dass das volljährige Kind von Jan bis März und Sept bis Dez zu berücksichtigen ist.

              Wie passt das zusammen? Ganz naiv würde ich ja denken, wenn das Kind von Apr bis Dez Kindergeldanspruch hatte, es sinnig wäre, die Anlage auch entsprechend auszufüllen, aber wahrscheinlich sind meine Gedankengänge da zu einfach gestrickt.

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

                Hallo kata,

                wenn es ab April Kindergeld gab, musst du diese Zeiträume unterbringen, also einen Eintrag in Zeile 20 und 21 es hat erst ab September studiert, da wären vier Monate Übergangszeit und dann entweder beim Arbeitsamt gemeldet oder Zeile 18 ohne Beschäftigung. Eintrag in Zeile 17 dürfte falsch sein, weil ja kein Kindetgeld in dem Zeitraum.
                Probiere es mal aus.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

                  #holzgoe

                  dem rat gefolgt und...siehe da es klappt mit der berechnung) vorerst vielen dank.
                  ich habe eingetragen in
                  z.17 studium 23.09-31.12.13
                  z.18 01.01-22.09.13

                  daraus ergibt sich für mich aber die frage nach der korrektheit.denn kg ,wie gesagt wurde ab april bewilligt,die ausbildung begann im sept (5 mon).
                  von jan-ende märz war das kind im ausland ,april bis sept.zu hause ,ohne meldung arbeitsamt oder anderweitiger beschäftigung.in z.21 steht ..ohne beschäftigung UND arbeitssuchend gemeldet..deshalb habe ich dort keinen zeitraum angegeben.richtig so?

                  lg
                  kata

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

                    und wenn das alles so ist ,dann müsste ich im hauptvordruck z.67 -andere belastungen jan-märz mit dem entsprechenden betrag angeben ,da ja ab april kg bewilligt ist oder ?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

                      #neysee
                      ...Für das Kind wurde ab April Kindergeld bezahlt, also bestand anscheinend ab da Kindergeldanspruch, vorher nicht.
                      Eingetragen wurde aber, dass das volljährige Kind von Jan bis März und Sept bis Dez zu berücksichtigen ist.
                      Wie passt das zusammen?...

                      hintergrund ist der ausbildungsfreibetrag.die vorraussetzungen liegen hier vor.ich muss dafür die zeiten der auswärtigen unterbrigung belegen.(s.u.)

                      allerdings bin ich mir mmt.nicht sicher dass die z.50,51 anl.kd korrekt sind.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Kind - Abbruch-Hinweise bei Berechnung

                        Zitat von kata Beitrag anzeigen
                        holzgoe

                        dem rat gefolgt und...siehe da es klappt mit der berechnung) vorerst vielen dank.
                        ich habe eingetragen in
                        z.17 studium 23.09-31.12.13
                        z.18 01.01-22.09.13

                        daraus ergibt sich für mich aber die frage nach der korrektheit.denn kg ,wie gesagt wurde ab april bewilligt,die ausbildung begann im sept (5 mon).
                        von jan-ende märz war das kind im ausland ,april bis sept.zu hause ,ohne meldung arbeitsamt oder anderweitiger beschäftigung.in z.21 steht ..ohne beschäftigung UND arbeitssuchend gemeldet..deshalb habe ich dort keinen zeitraum angegeben.richtig so?

                        lg
                        kata
                        Hallo kata,
                        ich denke der Eintrag in Zeile 18 ist ok. Ich wollte nur zeigen, man muss die Zeiträume, wo es Kindergeld gab also für neun Monate mit passenden Zeilen belegen. Eigentlich sollte das auch in Zeile 18 mit dem Eintrag 01.04. bis 22.09. funktionieren.

                        Tschüß

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X