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Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschöpft

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    Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschöpft

    Hallo,
    aufgrund von unglücklicher Freistellungsauftragsaufteilung habe ich folgende Konstellation in der Anlage KAP zu erklären:

    Gesamt-FB: 801,-

    Freigestellt / Ertrag
    Bank A: 0,- / 300,-
    Bank B: 400,- / 300,- (Steuerbescheinigung liegt leider nicht vor- habe mir den Betrag aufgrund der Quartalsübersichten aufsummiert)

    D.h. die Kapitalertragssteuer bei Bank A (75,-) möchte ich zurückhaben, zudem bin ich insgesamt unter dem FB, also erwarte ich zudem noch 25% der nicht ausgeschöpften 201,- (50,25) zurück. Insgesamt also 125,25 EUR.

    Eintragen wollte ich also Folgendes:
    Zeile 5: [X]
    Zeile 7: 300,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)
    Zeile 15: 300,- (lt. (nicht vorliegender) Bescheinigung Bank B))
    Zeile 50 75,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)


    Frage 1: Sind die Eintragungen prinzipiell so korrekt?
    Frage 2: ELSTER-Formular erstattet mir ein der Vorberechnung nur die 75,-, aber nicht die 50,25 des nicht ausgeschöpften FB - macht dies das FA automatisch (besseres Rechenprogramm?) oder habe ich doch etwas vergessen?
    Frage 3: Muss ich die Steuerbescheinigung von Bank B beilegen oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von Lattenfrosch; 17.04.2014, 18:45.

    #2
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Gegenfrage: Wieviel kapitalertragssteuer hast du gezahlt?

    Wenn ich das richtig verstehe nur 75 Euro.
    Du kannst doch nicht mehr zurückverlangen, als du überhaupt gezahlt hast??
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

      Zitat von Lattenfrosch Beitrag anzeigen
      Frage 2: ELSTER-Formular erstattet mir ein der Vorberechnung nur die 75,-, aber nicht die 50,25 des nicht ausgeschöpften FB - macht dies das FA automatisch (besseres Rechenprogramm?) oder habe ich doch etwas vergessen?
      Vielen Dank im Voraus
      wie jetzt, für einen nicht ausgeschöpften freibetrag möchten sie eine steuererstattung?

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        #4
        AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

        Hallo,

        es ist fast alles korrekt eingetragen (Zeile 14 fehlt, da muss eine Null hin), und - wie auch schon gesagt wurde - gibt es natürlich nur die fälschlicherweise abgeführten 75 Euro zurück (sonst müsste ja jeder OHNE Kapitalerträge 201 Euro bekommen, einfach so:-).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

          Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
          wie jetzt, für einen nicht ausgeschöpften freibetrag möchten sie eine steuererstattung?
          OK, ich vllt. habe ich die Thematik (bei sowas bin ich Laie) nicht ganz verstanden, aber einschlägige Tante-Google-Suchen mit aka "Freistellungsbetrag nicht augeschöpft" haben u.a. folgende Ergebnisse gebracht:

          http://www.geldanlage-az.de/anlage-kap.html:

          Wann SOLLTEN Sie die Anlage KAP abgeben:

          Fall 1: Sie haben den Sparerpauschbetrag von 801 € (Ledige) bzw. 1.602 € (Verheiratete) nicht ausgeschöpft. Die zuviel gezahlten Steuern können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen.


          Daher meine Frage: Ich bin 201,- unter FB, also dachte ich, dass ich quasi diesen (über die Lohnsteuer gezalhten) Betrag (bzw. 25% davon) wieder zurückbekomme...!?

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            #6
            AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

            Hallo,

            >>>Sie haben den Sparerpauschbetrag von 801 € (Ledige) bzw. 1.602 € (Verheiratete) nicht ausgeschöpft. Die ZUVIEL GEZAHLTEN |KAPITALERTRAGS|STEUERN können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen.

            Ich hab mal das entscheidende aus dem Zitat in Großbuchstaben markiert (anders geht es in diesem Forum leider nicht), und eine kleine Ergänzung zwischen den || hinzugefügt; vielleicht wird es jetzt klarer.

            Die Abgeltungssteuer hat mit dem sonstigen Einkommen (Lohn, Rente, Mieteinnahmen, Selbststädnigkeit etc.) nichts zu tun, es kann und wird da nichts verrechnet oder ausgeglichen (bei den anderen Einkunftsarten aber durchaus, Kapitaleinkünfte sind da ein Sonderfall).


            >>>Ich bin 201,- unter FB, also dachte ich, dass ich quasi diesen (über die Lohnsteuer gezalhten) Betrag (bzw. 25% davon) wieder zurückbekomme...!?

            Nochmal: Dann würde ja jeder Arbeitnehmer (oder auch Rentner, Selbstständige etc.), der gar keine Kapitalerträge hat, einfach mal 201 Euro angerechnet bekommen. Das ist schon etwas absurd muss ich sagen, sorry.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

              Zitat von Lattenfrosch Beitrag anzeigen
              Hallo,
              aufgrund von unglücklicher Freistellungsauftragsaufteilung habe ich folgende Konstellation in der Anlage KAP zu erklären:

              Gesamt-FB: 801,-

              Freigestellt / Ertrag
              Bank A: 0,- / 300,-
              Bank B: 400,- / 300,- (Steuerbescheinigung liegt leider nicht vor- habe mir den Betrag aufgrund der Quartalsübersichten aufsummiert)

              D.h. die Kapitalertragssteuer bei Bank A (75,-) möchte ich zurückhaben, zudem bin ich insgesamt unter dem FB, also erwarte ich zudem noch 25% der nicht ausgeschöpften 201,- (50,25) zurück. Insgesamt also 125,25 EUR.

              Eintragen wollte ich also Folgendes:
              Zeile 5: [X]
              Zeile 7: 300,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)
              Zeile 15: 300,- (lt. (nicht vorliegender) Bescheinigung Bank B))
              Zeile 50 75,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)


              Frage 1: Sind die Eintragungen prinzipiell so korrekt?
              Frage 2: ELSTER-Formular erstattet mir ein der Vorberechnung nur die 75,-, aber nicht die 50,25 des nicht ausgeschöpften FB - macht dies das FA automatisch (besseres Rechenprogramm?) oder habe ich doch etwas vergessen?
              Frage 3: Muss ich die Steuerbescheinigung von Bank B beilegen oder nicht?

              Vielen Dank im Voraus
              OK - meine prinzipielle Frage bzgl. Rückzahlungen, wenn FB nicht ausgeschöpft wurde, wurde leider nicht nicht vollendst beantwortetet - da kann mir mir wohl eher ein Steuerberater weiterhelfen.
              Mein Weltbild ist ja imer noch, dass ich mir mit der Einkommensteuererklärung zuviel (per Lohnsteuer) gezahlte Steuern zurückholen könnte, u.a. mithilfe der Anlage KAP, wenn ich den FB nicht ausgeschöpft habe... s. einschlägige Suchmaschinen-Ergebnisse.

              Trotzdem vielen Dank an Alle, ich werde meine Erklärung so wie geschildert absenden und hoffen... (will den Mist endlich von der Backe haben - mal schauen, was rauskommt)

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                #8
                AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                das ist in der tat ein verständnissproblem.
                ein nicht ausgeschöpfter freibetrag fällt steuerlich hinten runter

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                  #9
                  AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                  Hallo,

                  >>>Mein Weltbild ist ja imer noch, dass ich mir mit der Einkommensteuererklärung zuviel (per Lohnsteuer) gezahlte Steuern zurückholen könnte, u.a. mithilfe der Anlage KAP, wenn ich den FB nicht ausgeschöpft habe... s. einschlägige Suchmaschinen-Ergebnisse.

                  Nein, du interpretierst die gefundenen Ergebnisse falsch.

                  Es gibt beispielsweise noch zahlreiche andere ähnliche Freibeträge, die du aber auch nicht nutzen kannst, wenn du in dem Bereich keine Einkünfte hast:

                  Arbeitnehmer - Freibetrag in Form des Werbungskostenpauschbetrages von 1000 Euro
                  Rentner - Freibetrag in Form des Werbungskostenpauschbetrages von 102 Euro
                  Spekulationsgewinne - Freigrenze 600 Euro
                  selbstständige Tätigkeit - Freigrenze 256 Euro
                  Lohnersatzleistungen - Freigrenze 410 Euro

                  Eine Frage hatten wir aber glaube ich noch nicht beantwortet:
                  >>>Frage 3: Muss ich die Steuerbescheinigung von Bank B beilegen oder nicht?

                  Nein, musst du nicht beilegen.

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 17.04.2014, 21:08.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                    Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
                    das ist in der tat ein verständnissproblem.
                    ein nicht ausgeschöpfter freibetrag fällt steuerlich hinten runter
                    Das ist doch mal eine den Punkt treffende Aussage, damit kann ich was anfangen. Habe halt das erste Mal mit Anlage Kap zu schaffen (wg. der 75,- )

                    Die 75,- Rückerstattung waren prinzipiell klar, aber ich bin auf diverse Aussagen im Netz zum Thema gestoßen (s. ein o. zwei Posts zuvor), die mich Glauben liessen, ein nicht ausgeschöpfter FB könnte zur Steuerrückerstattung führen.

                    Mittlerweile haben mich die aufgelaufenen Antworten dann doch eines Besseren belehrt.
                    Zuletzt geändert von Lattenfrosch; 17.04.2014, 20:51.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                      Was heißt nicht ausgeschöpft?

                      Du hast Konten bei zwei Banken. Bei beiden hast Du einen Freistellungsauftrag von 400 EUR.

                      Letzes Jahr hast Du aber bei der einen Bank 600 EUR Zinsen bekommen, bei der anderen 200. Bei der ersten Bank musstest Du 200 EUR versteuern. Du hast also von Deinen 800 EUR nur 600 (=400+200) ausgeschöpft.

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                        #12
                        AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                        Hallo,

                        >>>Letzes Jahr hast Du aber bei der einen Bank 600 EUR Zinsen bekommen, bei der anderen 200.

                        Nee, insgesamt waren es nur 600 Euro, und genau darum ging es, es waren noch 201 Euro vom Sparerpauschbetrag übrig. Diese 201 Euro hätten(!) nochmals 50,25 Euro Steuern gespart, und diese fiktiven Steuern möchte der TE jetzt haben. Aber das bleibt natürlich Unsinn, so funktioniert das Steuerrecht nicht.

                        Es gibt sogar wirklich ungerechte Fälle, nämlich wenn man Verluste aus Kapitalanlagen erwirtschaftet hat. Auch diese kann man nicht gegen Lohn etc. rechnen. Bei nicht genutzten Freibeträgen bin ich hingegen noch nie auf die Idee gekommen, daraus irgendeinen Vorteil ziehen zu können.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                          Na gut, das war ein Beispiel, was es bedeutet wenn man den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat.

                          Geht natürlich auch anders:

                          Du hast Konten bei zwei Banken. Bei beiden hast Du einen Freistellungsauftrag von 400 EUR.

                          Letzes Jahr hast Du aber bei der einen Bank 600 EUR Zinsen bekommen, bei der anderen nichts. Bei der ersten Bank musstest Du 200 EUR versteuern. Du hast also von Deinen 600 EUR nur 400 ausgeschöpft.

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                            #14
                            AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                            Hallo L. E. Fant,

                            ja klar, das weiß ich natürlich alles, der TE meinte mit "nicht ausgeschöpft" aber etwas anderes, nämlich das ihm ein übrig gebliebener Sparerpauschbetrag - hier 201 Euro - auch etwas bringen könnte.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

                              Mensch, Stefan

                              Ich hab's doch auch nicht f ü r D i c h erklärt!

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