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Übungsleiterpauschale

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    Übungsleiterpauschale

    Hallo,

    ich bin Trainer in einem gemeinnützigen Fußballverein und erhalte dafür Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 € (10 Monate) und Gehalt in Höhe von 150 € (10 Monate). Insgesamt also 3500 € p.a.. Ich bin dort angestellt und nicht selbstständig tätig.

    Jetzt trägt man diese 3500 € ja in Zeile 26 der Anlage N ein. Dann bin ich aber ja über dem Freibetrag von 2400 € drüber und es würden für den Rest steuern anfallen.
    Allerdings hatte ich ja auch Ausgaben (Telefon, Fahrtkosten, Material etc.), die eventuell von dem Betrag abgezogen werden können.

    Meine Fragen:
    1. Trage ich die vollen 3500 € in Zeile 26 ein oder eventuell nur die 1500 €?
    2. Wo kann ich dann die Werbungskosten angeben?

    Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.
    Zuletzt geändert von Hartfuss; 23.04.2014, 20:12.

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale

    Bekommst Du das Gehalt und die Aufwandsentschädigung für die SELBE Tätigkeit ?

    Wenn ich das mal unterstelle, ist die Frage, ob Du den Übungsleiterfreibetrag überhaupt bekommst. Du musst NEBENBERUFLICH tätig sein, also höchstens ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeiterwerbs. Wenn ich mal als normal 40 Wochenstunden ansetze, wären ein Drittel 13,33 Stunden. Wenn Du die tatsächlich unterschreitest:

    Mit dem Freibetrag von 2.400 EUR wird erreicht, dass Du Deine Kosten nicht nachweisen musst. Das bedeutet, dass Du auch gar keine Kosten ansetzen darfst, ES SEI DENN, die würden 2.400 EUR übersteigen.

    Wo Du das einträgst, ist dann die nächste Frage. Wenn Du durchschnittlich mehr als 6 Wochenstunden arbeitest, bist Du nämlich Arbeitnehmer und das kommt in die Anlage N. Dort wird nach EinNAHMEN gefragt, also 3.500 EUR. In der Anlage S im Fall der Selbständigkeit wird nach EinKÜNFTEN gefragt, also 3.500 EUR abzgl. 2.400 EUR = 1.100 EUR.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale

      Hi,

      erstmal danke für die schnelle Antwort.

      Also ich bekomme die Aufwandsentschädigung und Gehalt für diesselbe Tätigkeit und ja es ist eine Nebentätigkeit. Der Stundenzahl beträgt ca. 6-8 Stunde die Woche.

      Meine Kosten überschreiten 2400 € nicht.
      Also heisst das, dass ich in der Anlage N einfach die komplette Summe unter Punkt 26 eintrage und fertig? Keine Werbungskosten etc.?

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale

        woran machst du denn die unterschiedlichen begriffe aufwandsentschaedigung und gehalt fest?

        hast du sonst irgendwelche belege, Verdienstbescheinigungen oder dergleichen? nur weil der verein irgendeinen betrag als gehalt oder aufwandsentschaedigung bezeichnet, muss es dies nicht zwangslaeufig im steuerlichen Sinne auch sein ;-)

        insgesamt klingt das sehr so, dass der teil, der als uebungsleiterfreibetrag steuerfrei möglich ist, vom verein als aufwandsentschaedigung tituliert wird, und alles darüber als gehalt. wird das denn auch getrennt ueberwiesen?

        und gibt es zB fuer das gehalt denn eine lohnsteuerbescheinigung, bzw. werden davon irgendwelche betraege wie zB Sozialabgaben einbehalten oder laeuft das auf grund der geringen hoehe von 100,- als geringfuegige beschaeftigung oder oder?

        PS: die Aussage 'ich bin dort angestellt' hiesse ja entweder geringfuegige beschaeftigung mit entsprechender Anmeldung, oder arbeit auf Lohnsteuerkarte fuer das gehalt...

        wenn geringfuegig beschaeftigt, gehört der darauf entfallende betrag uebrigens gar nicht in die Steuererklärung und wenn auf Steuerkarte sollte es eine lohnsteuerbescheinigung geben, die entsprechend als solche einzutragen ist.
        Zuletzt geändert von Falzo; 23.04.2014, 23:27.

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale

          Also es wird nicht getrennt überwiesen. Die Begriffe und die Aufteilung wurde mir so gesagt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Teil Gehalt als geringfügige Beschäftigung ausgewiesen, denn darüber habe ich auch eine Beschinigung zur Sozialversicherung erhalten. Dort steht es auch so. Also alles ohne Lohnsteuerkarte.

          Ich hoffe, ich hab jetzt nicht noch was wichtiges vergessen.

          Jetzt müsste ich nur noch wissen, was ich wo eintragen soll.

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            #6
            AW: Übungsleiterpauschale

            Der Grundsatz ist so, dass das, was pauschal versteuert wurde, nicht nochmal in der Steuererklärung versteuert werden muss. Also müsstest du in der Anlage S nur 2.000 Euro ansetzen (unterhalb Freibetrag), Gewinn also Null.

            Ob das der nächsten Lohnsteuerprüfung des Vereins standhält, bezweifle ich aber. In einem Betrag die gleiche Tätigkeit überweisen, aber getrennt abrechnen und so die Rosinen des Steuerrechts rauspicken funktioniert m. E. so auf Dauer nicht. Selbst bei getrennter Überweisung, die hier nicht vorliegt, würde ich von einem Gestaltungsmissbrauch ausgehen.
            Zuletzt geändert von Kloebi; 24.04.2014, 10:05.

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              #7
              AW: Übungsleiterpauschale

              Warum jetzt in die Anlage S? Ich bin doch nicht selbstständig, ich dachte eher an Anlage N.

              Und wie das mit dem Verein ist, interessiert mich ehrlich gesagt wenig.
              Mich interessiert tatsächlich nur, was ich wo angeben muss. Ich will es ja richtig machen

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                #8
                AW: Übungsleiterpauschale

                Wenn Du es wirklich -böswillig- genau wissen willst: M.E. Ansatz von 3.500 EUR in der Anlage N, da die Teil-Pauschalversteuerung nicht zulässig ist und Du das dem Finanzamt gegenüber richtig stellen musst. Und das Finanzamt auf den Übungsleiterfreibetrag hinweisen, damit dort statt 1.000 € 2.400 € abgezogen werden muss. Gleichzeitig dem Finanzamt die Unterlagen mit einreichen, da der Verein ja logischerweise keine Datenübermittlung durchgeführt hat und damit das Finanzamt diese Daten nicht abrufen kann.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Übungsleiterpauschale

                  ob selbständig oder nicht ist letztlich ein Streit um des Kaisers Bart, da die Auswirkung i.d.R. gleich ist. In der Theorie geht es da um freie Arbeitsgestaltung, Weisungsgebundenheit etc. Schreibst du also Trainigspläne selbst oder arbeitest du nur ein vorgegebenes Programm ab.

                  Interessieren wird es dich vielleicht, wenn die Lohnsteuerprüfung alle Zahlungen rückwirkend steuer- und sozialversicherungspflichtig macht und der Verein dies dann elegant auf dich abwälzt.

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                    #10
                    AW: Übungsleiterpauschale

                    Zitat von Hartfuss Beitrag anzeigen
                    Und wie das mit dem Verein ist, interessiert mich ehrlich gesagt wenig.
                    Mich interessiert tatsächlich nur, was ich wo angeben muss. Ich will es ja richtig machen
                    Ein gewisses Interesse, ob das Vorgehen des Vereins zulässig ist, sollte aber schon da sein, immerhin hängen daran potentielle Abgaben in nicht unbeträchtlicher Höhe.

                    Allerdings ist laut den Geringfügigkeitsrichtlinien von DRV, GKV, BA usw. die Kombination von Übungsleiterpauschale und Minijob zulässig, so dass tatsächlich für ein und dieselbe Tätigkeit 650 Euro im Monat verdient werden können. Nur sollte man sich hier sehr sicher sein, dass die bereits erwähnten Kriterien bzgl. Tätigkeitsart und Nebenberuflichkeit der nächsten Prüfung beim Verein durch die Sozialversicherung stand halten, sonst landet man direkt in der Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. (s. hierzu Punkt 2.2.1.6 und Beispiel 13 in den Geringfügigkeitsreichtlinien vom 20.12.12)

                    Das Ganze ist sehr umstritten, da eine solche Kombination nicht unbedingt dem entspricht, was man sich naiv unter Förderung der Ehrenarbeit vorstellt. Mittlerweile gab es schon einige größere Presseberichte hierzu (insbesondere zur Anwendung dieser Praxis bei kirchlichen Einrichtungen) und Anfragen im Bundestag. Vielleicht wird diese Lücke irgendwann mal geschlossen, vielleicht auch nicht.

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                      #11
                      AW: Übungsleiterpauschale

                      ich würde zunächst davon ausgehen, das der Steuerpflichtige zunächst mal nur das angeben kann, was ihm vorliegt.

                      das ist offenbar eine SV-Bescheinigung über eine geringfügige Beschäftigung und solche pauschalversteuerten Einkommen gehören nicht in die Erklärung.

                      Der Rest ist die Aufwandsentschädigung der Übungsleitertätigkeit an sich und die gehört IMHO am besten auf Anlage S, wie von Kloebi beschrieben.

                      ansonsten ist dem Verein wohl erstmal positiv zu unterstellen, dass das im Sinne von neysee's Beschreibung rechtlich abgeklopft wurde, so ein Modell im zulässigen rahmen zu verwenden.
                      Bei den angegebenen Beträgen bewegt sich Hartfuss selbst in Summe noch im Bereich der geringfügigen Tätigkeit, hier liegt die Ersparnis an Pauschalsteuer und SV also rein auf Seiten des Vereins.

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