Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer bei Ferientätigkeit eines Kindes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer bei Ferientätigkeit eines Kindes

    Eines meiner volljährigen Kinder hat in den Ferien eine Tätigkeit für 2 Wochen ausgeführt. Dabei wurde Lohnsteuer abgeführt, obwohl das Kind im Jahresmittel unterhalb der steuerpflichtigen Grenze lag. Ein entsprechender Ausdruck der elektr. Steuerbescheinigung liegt vor. Kann die zuviel gezahlte Lohnsteuer über meine Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und, wenn ja, wie? Oder muß das Kind eine eigene Steuererklärung machen?

    Kann mir jemand helfen?

    #2
    AW: Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer bei Ferientätigkeit eines Kindes

    Hallo,

    das ist die Erklärung des Kindes

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer bei Ferientätigkeit eines Kindes

      Hallo Figul,

      das heißt das Kind muß eine eigene Steuerklärung machen?

      Kommentar


        #4
        AW: Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer bei Ferientätigkeit eines Kindes

        Zitat von waldläufer Beitrag anzeigen
        Hallo Figul,

        das heißt das Kind muß eine eigene Steuerklärung machen?
        Ja, klar, was denkst du denn?

        Ich kann in meine Steuererklärung ja auch nicht die Einkünfte meines Nachbarn packen
        Mfg

        Kommentar

        Lädt...
        X