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Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

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    Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit der Anlage Kind.

    Die Steuererklärung ist im Prinzip fertig und die Plausibilitätsprüfung läuft fehlerlos durch.

    Bei der Berechnung der Steuer bekomme ich jedoch einen Abbruch mit dem Hinweis, ich hätte für volljährige Kinder Angaben für minderjährige Kinder gemacht.

    Setze ich das Geburtsdatum meiner Kinder auf dem 01.01.1995 zurück, läuft die Berechnung durch. Setze ich wieder das richtige Geburtsdatum ein und lasse das Kreuzchen in Zeile 38 weg, verzichte also auf die Übertragung des Kinderfreibetrags, so läuft die Berechnung ebenfalls glatt durch. Allerdings liegt zwischen der ersten und der zweiten Variante bei mir eine Differenz von ~950,-€.
    Das Programm stört sich also daran, dass ich für meine volljährigen Kinder den vollen Kinderfreibetrag reklamiere. Nun möchte ich natürlich nicht auf diese ~950,-€ verzichten.

    Das FG Münster hat am 20.09.2013 (AZ: 4 K 4588/11 E) entschieden, dass auch für Volljährige der volle Kinderfreibetrag beansprucht werden kann, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet. Allerdings reduziere sich dieser um den Betreungs- und Erziehungsanteil, der für Minderjährige noch gewährt wird. Das Elster-Formular sieht einen enstprechenden Eintrag allerdings nicht vor. Was ist also zu tun?

    Zu meinem Hintergrund: ich bin seit 12 Jahren alleinerziehender Vater zweier jetzt volljähriger Kinder, die sich beide in der Ausbildung befinden. Die Mutter hat sich nach der Trennung völlig aus dem Leben der Kinder zurückgezogen. Es gibt keinerlei Kontakte und es hat nie Unterhaltszahlungen gegeben. Die Kinder wurden und werden also nach wie vor vollständig von mir unterhalten. Inzwischen bin ich wieder verheiratet.

    Danke und Gruß, FG

    #2
    AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

    Wenn die Plausibilitätsprüfung durchläuft, kann übermittelt werden.

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      #3
      AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Wenn die Plausibilitätsprüfung durchläuft, kann übermittelt werden.
      Ja, das ist mir klar. Aber was passiert mit dem Kinderfreibetrag?
      Wird das FA den streichen?

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        #4
        AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

        Zitat von Flesh Gordon Beitrag anzeigen
        Wird das FA den streichen?
        Das ist kein Elster-Problem.

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          #5
          AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

          Zuerst ein paar Fragen ?

          Wirklich Elsterformular oder Elsteronlineportal ?
          Aktuelle Programmversion ?
          Welches Jahr ?
          Eintragung in Zeile 40 ?
          Was hast Du in den Zeilen 46 ff. eingetragen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Zuerst ein paar Fragen ?
            Im Moment sitze ich ich noch in meinem Büro. Ich schaue heute abend zuhause und stelle dann die Antworten ein.

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              #7
              AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

              Ich bleibe dabei, dass hier letztlich nicht ElFo gefragt ist.

              Das, was landläufig als Kinderfreibetrag bezeichtnet wird, setzt sich aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zusammen.
              Nach Gesetzestext kann bei unterbliebenem Unterhalt der (eigentliche) Kinderfreibetrag und bei minderjährigen Kindern der Freibetreag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf übertragen werden.
              Nach BMF-Schreiben vom 28.6.13 folgt die Übertragung des letztgenannten Freibetrags stets der Übertragung des erstgenannten Freibetrags, ohne Einschränkung auf minderjährige Kinder.
              Das ist ein Widerspruch.
              Tatsächlich sieht das Papierformular und somit dessen Abbildung in ElFo bei volljährigen Kindern nur einen Antrag auf gemeinsame Übertragung von Kinderfreibetrag und Freibetreag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf vor. Das entspricht dem BMF-Schreiben, aber nicht dem Gesetzestext.
              Das Berechnungsmodul von ElFo akzeptiert dies anscheinend nicht. Es folgt wohl dem Gesetzestext und beklagt sich, dass die gewünschte Übertragung für Minderjährige nicht möglich sei.

              Fakt ist und bleibt also: ElFo rechnet den Fall nicht. Man kann trotzdem übertragen. Was das FA dann daraus macht, ist kein Elsterproblem.

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                #8
                AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Zuerst ein paar Fragen ?
                OK, jetzt bin ich zuhause.

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Wirklich Elsterformular oder Elsteronlineportal ?
                Also ich arbeite mit ElsterFormular

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Aktuelle Programmversion ?
                15.2

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Welches Jahr ?
                2013

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Eintragung in Zeile 40 ?
                Zeile 40 bezieht sich ausdrücklich auf das minderjährige Kind. Daher kein Eintrag

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Was hast Du in den Zeilen 46 ff. eingetragen ?
                Zeilen 46ff beziehen sich auf Alleinerziehende. Ich bin aber wieder verheiratet und die Kinder leben in eigenen Wohnungen. Daher hier auch kein Eintrag

                Vielleicht hat noch jemand eine Idee. Ansonsten denke ich, ich werde die Steuererklärung in den nächsten Tagen übermitteln und im Zweifel, wenn der Freibetrag nicht gewährt wurde, mit Hinweis auf das im Eingangspost zitierte Urteil Widerspruch einlegen.

                LG, FG

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                  #9
                  AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

                  Dieser Fehler ist bei mir auch, allerdings erst ab der aktuellen Programm Version. Anfang 2013 ging es noch.
                  Also Fehler im Elsterprogramm.

                  Elsterformular
                  Version 15.2
                  Revision 13992

                  die Revision mit der es ging weiß ich nicht, evtl. 13904

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                    #10
                    AW: Anlage Kind, Übertragung des Kinderfreibetrags für volljährige Kinder

                    Zitat von Andreas L aus K Beitrag anzeigen
                    Dieser Fehler ist bei mir auch, allerdings erst ab der aktuellen Programm Version. Anfang 2013 ging es noch.
                    Also Fehler im Elsterprogramm.

                    Elsterformular
                    Version 15.2
                    Revision 13992

                    die Revision mit der es ging weiß ich nicht, evtl. 13904
                    Die Version mit der es ging wa 15.0
                    Revision 13315 evtl. auch 13345

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