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Halbwaisenrente für studierende Tochter - wo eintragen

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    Halbwaisenrente für studierende Tochter - wo eintragen

    Einkommenssteuer für 2013:
    Hallo,
    meine Tochter ist Studentin mit Einkünften aus einem Minijob und einer Halbwaisenrente. In der Anlage Kind finde ich keine Möglichkeit zur Eintragung der Bezüge und in meine Anlage R (Witwenrente) kommt die Halbwaisenrente meiner Tochter sicherlich nicht rein. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

    #2
    AW: Halbwaisenrente für studierende Tochter - wo eintragen

    Ihre Steuererklärung:

    In 2013 ist es nicht mehr erforderlich, die eigenen Einkünfte und Bezüge der Tochter einzutragen, wenn Sie diese als Kind steuerlich bei sich berücksichtigen wollen.

    Es ist zutreffend, dass die Einnahmen aus der Halbwaisenrente in Ihrer persönlichen Steuererklärung nicht anzugeben sind.

    Steuererklärung der Tochter:

    Sollte sie eine Steuererklärung abgeben müssen, dann tragen Sie die Halbwaisenrente in der Steuererklärung der Tochter auf der Anlage R der Tochter ein.

    Kommentar


      #3
      AW: Halbwaisenrente für studierende Tochter - wo eintragen

      Das war neu für mich.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Kommentar

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