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Abbruchhinweis auf nicht vorhandene Anlage N

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    Abbruchhinweis auf nicht vorhandene Anlage N

    Hallo, allerseits.

    Als Freiberufler habe ich keine Anlage N bei meinen Formularen für 2013.

    Die Plausibilitätsprüfung ist erfolgreich.

    Bei der Steuerberechnung erscheint dennoch der Abbruchhinweis:

    Anlage N: Die Bemessungsgrundlage für einen Vorwegabzug ohne Kürzung wurde eingegeben, es fehlt jedoch ein Eintrag zum Arbeitslohn (Anlage N).

    Da ich diese Anlage überhaupt nicht habe, bin ich verwundert.

    Ich würde mich freuen, wenn jemand weiß, wo es da haken könnte.

    Gruß,
    Detlef

    #2
    AW: Abbruchhinweis auf nicht vorhandene Anlage N

    Sie müssen in diesem Fall die Anlage N auch nicht ausfüllen. Der Hinweis kann dadurch zustandekommen, dass Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 53-58 Eintragungen (welche?) vorgenommen haben, die diesen Hinweis auslösen.

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      #3
      AW: Abbruchhinweis auf nicht vorhandene Anlage N

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Sie müssen in diesem Fall die Anlage N auch nicht ausfüllen. Der Hinweis kann dadurch zustandekommen, dass Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 53-58 Eintragungen (welche?) vorgenommen haben, die diesen Hinweis auslösen.
      Danke für die Antwort,
      Dieser Bereich der Anlage Vorsorgeaufwand ist allerdings hier nicht ausgefüllt, sie
      hat nur Einträge auf der ersten Seite (Renten- und Krankenversicherung).

      Aber ich habe entdeckt, daß ich in der pseudo-Anlage "Zusätzliche Angaben für
      die Steuerberechnung" im Feld Nr. 1 meine Einkünfte übertragen habe.

      Woher die Idee kam, das in "Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen"
      einzutragen ... keine Ahnung.

      Den Unsinn habe ich gelöscht, die Anlage entfernt und nun klappt auch die
      Berechnung.

      Nochmals danke,
      Detlef

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