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Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

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    #16
    AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

    @Charlie24: Kannst Du Deine Äußerung bitte etwas erläutern?
    Ich versteh das so dass es am Betriebssystem liegt.
    Ich auch! Die Steuervorausberechnung funktioniert unter Windows XP ab der Version 19.0 nicht mehr! Und da wird nach meiner Einschätzung auch niemand mehr auf Fehlersuche gehen und das reparieren.

    Windows XP wird bekanntlich offiziell schon länger nicht mehr unterstützt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Steuervorausberechnung funktioniert unter Windows XP ab der Version 19.0 nicht mehr! Windows XP wird bekanntlich offiziell schon länger nicht mehr unterstützt.
      Bloß dann ist es recht erstaunlich, dass eine Aktualisierung von Elster auf das aktuelle Jahr 2018 unter Windows XP nach wie vor anstandslos möglich ist. Dabei sollte dann wohl zumindest eine Warnung erzeugt werden, dass es zu Fehlern kommen kann. Eine nichtssagende Fehlermeldung bei der Steuerberechnung ist jedenfalls inakzeptabel. Es gibt viele Leute (so wie mich), die einen uralten Windows XP-Rechner für Randaufgaben abgestellt haben, einfach um extrem selten genutzte Software auszulagern, so dass sie nicht ungenutzt die Festplatte zumüllt. Normalerweise benutze ich nur Windows 10, aber für besonders exotische Angelegenheiten, die nur einmal im Jahr oder seltener vorkommen (wie z.B. die Steuererklärung) ist die alte XP-Kiste noch gut genug. Ich denke, so geht es vielen. Daher wäre die weitere Unterstützung von Windows XP nicht ganz unsinnig...

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        #18
        AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

        M.E. ist die Aussage, dass Windows XP offiziell nicht mehr unterstützt wird, an Deutlichkeit nicht zu überbieten und bedarf nicht noch einer dreiseitigen Ergänzung.

        Unabhängig davon hindert Dich Niemand daran Elsterformular nach der Verwendung wieder zu deinstallieren, wenn Deine Festplatte tatsächlich so voll sein sollte. Ich würde mich an einen total unsicheren PC, der schon seit Jahren keine Sicherheitspatches mehr erhält, nur noch mit irrelevanten Dingen heransetzten, wenn ich damit ins Internet gehe. Ganz sicher würde ich ihn nicht hervorholen, um damit meine kritischsten Daten, wie sie in der Regel gerade in Steuererklärungen auftauchen, zu bearbeiten und durch die Weltgeschichte zu transferieren und dann möglichst noch auf das böse Finanzamt schimpfen, wenn die Daten an der falschen Stelle landen ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          M.E. ist die Aussage, dass Windows XP offiziell nicht mehr unterstützt wird, an Deutlichkeit nicht zu überbieten und bedarf nicht noch einer dreiseitigen Ergänzung.
          Und deswegen darf man darüber nicht diskutieren? Sind wir in Nordkorea?

          Die Festplatte ist nicht voll, sondern es geht lediglich darum, etwas Ordnung zu halten und ein System nicht mit Sachen zuzumüllen, die man praktisch nie braucht. Sollte man das System mal portieren oder neu aufsetzen müssen, spart so eine Vorgehensweise zudem viel Arbeit. Optional wäre noch das Auslagern in eine VM denkbar. Aber nicht jeder hat eben Hyper-V oder VMware installiert.

          Ein Rechner ist im Übrigen immer so sicher wie sein Benutzer und nicht wie sein Betriebssystem! Ein sauberer und nicht kompromittierter Windows XP Rechner mit einem aktuellen Browser (z.B. Firefox ESR oder Basilisk) und TLS 1.2 ist nicht weniger sicher, als ein Windows 10 Rechner mit allen aktuellen Updates. Auch bei Windows XP ist es mit ein wenig Hintergrundwissen problemlos möglich, sicherheitsrelevante Komponenten über die Updates für Windows XP Pos-Systeme auszutauschen. So kann man XP z.B. problemlos auf TLS 1.2 upgraden. Zusammen mit einem der oben genannten Browser ist auch das Surfen im Internet dann nicht weniger sicher, als mit jedem anderen System. Zumal wenn man zusätzlich noch einen guten Virenscanner und/oder z.B. Malwarebytes Premium laufen hat.

          Wenn (Software-)Unternehmen vor der Nutzung von XP warnen, dann deshalb, weil sie davon ausgehen, dass ihre Produkte von DAUs benutzt werden, die keinerlei Sicherheitssoftware benutzen, jeden Schmarrn installieren und jeden E-Mail Anhang öffnen, der ihnen vor die Nase kommt. Oder weil die Unternehmen finanzielle Interessen haben, ständig angeblich sicherheitsrelevante Updates teuer verkaufen zu wollen. StarMoney ist da ein Paradebeispiel.

          Also: Es gibt keinen Grund, Windows XP schlecht zu reden, wenn man weiß, was man damit tut! Es hat nämlich auch heute noch so manche Vorteile.

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            #20
            AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

            Jedenfalls laufen bestimmte Funktionen von ElsterFormular unter Windows XP nicht mehr, und zwar nicht, weil man sie 'rausprogrammiert' hätte, sondern weil man sie an neuere Betriebssysteme angepasst hat. ElsterFormular wird halt mal nicht für verschiedene Betriebssysteme angeboten, vielmehr wird es irgendwann nicht mehr mal für die neuesten Windows-Betriebssysteme bereitgestellt.

            Natürlich darf man darüber diskutieren. Bringt bloß nix.

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              #21
              AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

              Und deswegen darf man darüber nicht diskutieren? Sind wir in Nordkorea?
              Man kann natürlich über alles diskutieren, wenn man Zeit genug hat und den Thread bis zum 999. Posting treiben möchte.
              Aber ist jegliches Protestgebaren in diesem Umfeld eigentlich zielführend? Eine Änderung kann hier keiner bewirken.

              Zum Betrieb von Elsterformular ist folgendes veröffentlicht:

              Derzeit ist es möglich ElsterFormular weiterhin unter Windows XP zu verwenden. Aufgrund der Einstellung des Hersteller-Supports wird es uns jedoch künftig nicht mehr möglich sein, eventuell auftretende Probleme, die mit diesen Betriebssystemen (zum Beispiel Drucken, Datenübertragung) zusammen hängen, beheben zu können. Aus diesem Grund wird kein offizieller Support für ElsterFormular unter Windows XP mehr geleistet.

              Wenn es also irgendwo klemmt, hat man ein schwer bis gar nicht lösbares Problem.

              Mal ein Vergleich, auch wenn er hinken mag,
              in einem Oldtimer kann man z. B. auch keinen mit Lambdasonde geregelten KAT betreiben,
              weil die Motorsteuerung das einfach nicht zulässt.
              Also Fahren kann man schon noch, man ist halt nicht mit allen Anforderungen auf dem Stand der Technik.
              Zuletzt geändert von Basteltyp; 11.05.2018, 21:19.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #22
                AW: Fehler in Steuerberechnung: UMELST (-101)

                Zitat von volkeru Beitrag anzeigen
                Und deswegen darf man darüber nicht diskutieren? Sind wir in Nordkorea?
                Selbstverständlich darf man und auch Du darüber diskutieren. Ich habe Deinen Posting gelesen, überzeugt hast Du mich damit nicht, ist aber auch völlig in Ordnung. Nur: Niemand und auch ich nicht haben das bestritten, also lass mal die Kirche im Dorf und interpretiere in Postings, die Dir nicht passen, nicht Dinge hinein, die da nicht stehen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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