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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo an alle !
    Eine Bekannte von mir wird jetzt in zwei Monaten arbeitslos.

    Sie ist geschieden.
    Frage: Sie sammelt alle Belege für Bewerbungskosten und so weiter....
    Kann Sie einen Verlustnachtag geltend machen und wie hoch ist er dann?
    Danke!

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Hallo,

    Eine Bekannte von mir wird jetzt in zwei Monaten arbeitslos.
    Hat aber dann grob ein halbes Jahr ein normales Einkommen gehabt, einen Verlust sehe ich dann nicht mehr.

    Frage: Sie sammelt alle Belege für Bewerbungskosten und so weiter....
    Ja, kann sie tun, wenn das dann insgesamt mehr als 1000 Euro sind (Summe aller Werbungskosten, also auch die im ersten Halbjahr, incl. Fahrtkosten, auch zu Bewerbungsgesprächen oder zum Arbeitsamt), bringt es wahrscheinlich* auch etwas.

    *nur wahrscheinlich, weil es möglich ist, dass sie schon jetzt unter dem Grundfreibetrag liegt

    Bekommt sie denn in zwei Monaten Arbeitslosengeld (gemeint ist ausdrücklich nicht ALG2)? Wenn ja, dann würde das wieder zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet (das nennt sich Progressionsvorbehalt).

    Um genaueres zu sagen müsstest du die Höhe des Einkommens und des Arbeitslosengeldes nennen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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