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Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bzw. Zuschlag zur Abgeltungsteuer

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    Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bzw. Zuschlag zur Abgeltungsteuer

    Hallo Forum,
    ich verstehe die Erklärung im Hauptvordruck, Sonderausgaben Zeile 42 nicht. Zitat:

    "Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2013 gezahlt haben (z. B. vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer, voraus- / nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen). Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist. Haben Sie 2013 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein."

    Hört sich für mich an wie: "Sie dürfen Schokolade essen und ein Stückchen Kuchen aber keine Süßigkeiten."

    Wie kann ich Kirchensteuern eintragen die auf Kapitalertäge eintfällt, wenn sie kein Zuschlag zur Abgeltungssteuer sein dürfen?
    Wo ist der Unterschied a) Kirchensteuer auf Kapitalerträge, b) Kirchensteuer als Zuschlag zu Abgeltungssteuer?

    #2
    AW: Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bzw. Zuschlag zur Abgeltungsteuer

    Zitat von laserandi Beitrag anzeigen
    Wie kann ich Kirchensteuern eintragen die auf Kapitalertäge eintfällt, wenn sie kein Zuschlag zur Abgeltungssteuer sein dürfen?
    Wo ist der Unterschied a) Kirchensteuer auf Kapitalerträge, b) Kirchensteuer als Zuschlag zu Abgeltungssteuer?
    Bitte genau lesen. a) hätte lauten müssen: Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
    Dann hätte sich der Unterschied zwischen a) und b) direkt erschlossen. a) sind Sonderausgaben, b) nicht, da bei der Abgeltungsbesteuerung die steuerliche Begünstigung der KiSt schon eingerechnet ist.

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      #3
      AW: Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bzw. Zuschlag zur Abgeltungsteuer

      Danke für den Hinweis. Ich habe das mehr als ein Dutzend mal genau gelesen aber mir erschließt sich das nicht direkt. - Sorry.
      Wann unterliegt den die KiSt auf Kapitalerträge der Einkommenssteuer und wann nicht?

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        #4
        AW: Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer bzw. Zuschlag zur Abgeltungsteuer

        Zitat von laserandi Beitrag anzeigen
        Wann unterliegt den die KiSt auf Kapitalerträge der Einkommenssteuer und wann nicht?
        Der tariflichen Einkommensteuer unterliegen Kapitalerträge, die von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind, von Darlehen an nahestehende Personen bis zu Erträgen aus Firmen, an denen man mehr als 10% beteiligt ist, oder wenn man die Günstigerprüfung beantragt hat und die tarifliche ESt günstiger ist als die Abgeltungssteuer.

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