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Duales Studium i.V.m. doppelter Haushaltsführung, Ausbildungskosten, Dienstreise,...

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    Duales Studium i.V.m. doppelter Haushaltsführung, Ausbildungskosten, Dienstreise,...

    Hallo,

    ich habe einen etwas komplizierten Fall und bin mir derzeit nicht sicher, wie ich das in meiner Steuererklärung darstellen soll.

    Ich mache in duales Studium, was bedeutet, dass ich einen Arbeitgeber habe und in den Theoriephasen (immer 3 Monate) an der Hochschule in Karlsruhe bin und in den Praxisphase immer woanders, in 2013 war ich in Mannheim und in Stuttgart.

    Nun ist es so, dass ich zu Beginn 2013 in der ersten Praxisphase in Mannheim eingesetzt war und dorthin gependelt bin mit der Bahn von zu Hause aus für 3 Monate jeden Tag.
    Danach hatte ich Theoriephase und bin mit dem Auto nach Karlsruhe 3 Monate gefahren, da ich dort an der Hochschule bin.
    Danach hatte ich eine 6-monatige Praxisphase in Stuttgart, bei der ich von meinem Arbeitgeber unentgeltlich eine Wohnung gestellt bekam. Wie muss ich dies ansetzen? Ist dies doppelte Haushaltsführung?

    Darauf folgend hatte ich erneut Theoriephase in Karlsruhe, habe aber nicht mehr zu Hause, sondern in Karlsruhe in einer WG zur Zwischenmiete gewohnt, was ich natürlich selbst bezahl habe. Ist das doppelte Haushaltsführung?

    Ich bin mir sehr unsicher, ob die Fahrten Dienstreisen sind, Ausbildungskosten, Fortbildungskosten oder doppelte Haushaltsführung!?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!!

    Vielen Dank und viele Grüße
    hannahlena2802

    #2
    AW: Duales Studium i.V.m. doppelter Haushaltsführung, Ausbildungskosten, Dienstreise,

    Das tägliche Pendeln von Zuhause zu den Praktikas ist sicher unproblematisch, das sollte über die Entfernungspauschale leicht darzustellen sein, du bist ja auch Arbeitnehmer.

    Doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass du Zuhause eine eigene Wohnung hast. Wenn du Zuhause bei den Eltern wohnst, hast du keinen eigenen Haushalt und somit auch keine "Doppelte Haushaltsführung"

    Wie man bei einem dualem Studium die Kosten der Hochschulausbildung steuerlich behandeln kann oder muss, müsste ich jetzt auch erst mal recherchieren, aber das kannst du sicher auch selbst herausfinden.

    Da es sich um eine Kombination aus Berufstätigkeit und Studium handelt, spricht alles für Werbungskosten, aber wie gesagt, ich habe es nicht recherchiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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