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Anlage N 2013

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    Anlage N 2013

    Hallo,

    ich bin neu hier, ich habe eine paar naive laienhafte Fragen an Euch:

    1.) als Angestellter: muss ich überhaupt klassisch die Anlage N samt Mantelbogen ausfüllen und beim FA abgeben oder reicht nicht die elektronische Übermittlung des Arbeitgebers aus? Ich würde vermuten: "es kommt darauf an," Nein, denn die klassische Variante muss ich nicht ausfüllen, es sei denn, ich will die Lohnsteuer durch eine mögliche Summe von Werbungskosten drücken, richtig? Sonst würde sich doch immer der Vater Staat darüber freuen, wenn man es ohne Anlage N bei der "elektronischen Übermittlung der Kosten" belassen sollte, richtig ???

    2.) Wenn ich 5800 Euro Lohnkosten laut elektronischer Zusammenfassung für das Jahr 2013 habe, heißt das, dass ich durch die Werbungskostenpauachale von 1000 Euro auch 1000 Euro vom FA zurückbekomme ?? ich glaube kaum, dass in der elektronischen Zusammenfassung des Arbeitgebers die 1000 Euro Werbungskosten von meinen veranlagten 5800 Euro schon abgezogen wurden ??!!

    3.) Wenn ich weiss, dass ich je nicht mehr als die 1000 Euro werbungskosten hatte, muss ich auf:

    Seite 2 der Anlage 2, Zeile 31-48 überhaupt alles ausfüllen ? All die Punkte wie: km Geld Auflistung:'"Arbeitsort zuhause", kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel, möglichen Laptop usw.

    oder

    Kann ich den Werbe-Pauschalbetrag von 1000 Euro eintragen, damit dieser greift? muss ich trotzdem meine Werbungskosten eintragen, auch wenn diese unter 1000 Euro liegen oder soll ich die Zeilen 31-48 komplett leer lassen?


    4.)

    Wenn meine Freundin nur 6 Euro Lohnkosten hat (nebenbei noch selbstständig), laut der elektronischer Zusammenfassung 2013, muss sie doch, nach meinem Verständnis a) diese Anlage N generell nicht ausfüllen, da man keine Werbungskosten anrechnen lassen kann (wie zB ihren Umzug, damit dann die 695 Euro Umzugskostenpauschale - sie hatte nicht mehr Kosten), wenn man eh keine Lohnkosten in 2013 zu zahlen hatte- korrekt ??? Oder kann man für die Folgejahre eine Art, wie formuliere ich es.....Hmm..."Verlustanmeldung in Bezug auf die Werbungskosten" machen, damit man zB in 2014, wenn sie mehr Lohnsteuer zu zahlen hätte, die Umzugskostenpaschale von 695 Euro aus 2013 verrechnet werden kann??


    5.) meine private Haftpflichtversicherung, private Hausratversicherung wo trage ich diese überhaupt ein, in dem Formular "Vorsorgeaufwand" etwa? Zeile ?

    6.) diese scheiß GEZ gebühren kann man diese überhaupt auch absetzen, wenn ja wo, Formular und Zeile ?

    Ich frage nur all das, weil ich es endlich mal vieles vom Verständnis her verstehen möchte !!!! Frage 5-6 musste ich bis dato nie eintragen, weil ich diese erst seit 2013 habe !!

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mal helfen könnte mit seinem theoretischen und praktischen (beim ausfüllen) Wissen helfen könnte.

    #2
    AW: Anlage N 2013

    Ich würde DIR einen Lohnsteuerhilfeverein und deiner Freundin einen Steuerberater (wegen der Einkünfte aus der Selbständigkeit) empfehlen.

    1) Entweder du machst eine komplette Steuererklärung inklusiver aller Anlagen oder nicht.
    Eine "elektronischen Übermittlung der Kosten" gibt es nicht!

    2) Die 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschale ist bereits in der Lohnsteuerklasse eingearbeitet. Und wenn man 50 Euro Werbungskosten hat, dann bekommt man die nicht zurück, sondern das zu versteuernde Einkommen wird entsprechend gemindert.


    3) Nein, die Pauschale darfst du nirgensdwo eintragen! Die wird automatisch berücksichtigt.

    4) Wenn die Freundin nebenher noch selbständig ist, dann ist sie gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Und wenn sie nun Ihre steuererklärung abgibt, dann muss sie ALLE Einkünfte erklären. Und die Einnahmen als Arbeitnehmer müssen zwangsweiße in die Anlage N!

    5) Ja, Anlage Vorsorgeaufwand. die Zeile findest du selber heraus, indem du dir die Anlage einfach mal durchliest (2 Seiten).

    6) Nein, geht nicht.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage N 2013

      Hallo,

      zu 1) Auch wenn es selbst manche Behörde anders sieht (etwa die bayrischen Finanzämter), sehe ich trotz elektronischer Meldung durch den Arbeitgeber weiterhin die Pflicht, ALLE Erträge in die Steuererklärung einzutragen (mit ein paar Ausnahmen, Lohn und auch Lohnersatzleistungen gehören aber imho nicht dazu).

      zu 2) Die Pauschale ist bereits in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet, das Finanzamt rechnet hingegen mit der Einkommensteuertabelle und dort wird/muss die Werbungskostenpauschale gesondert abgezogen werden.

      zu 3) Wenn du unter 1000 Euro liegst kannst du dir die Arbeit sparen. Und die Pauschale wird nicht eingetragen, sondern automatisch berücksichtigt (auch von der Elster-Berechnung, schau dir die mal an).

      zu 4) Was hat deine Freundin mit deiner Steuererklärung zu tun? Sie muss eine eigene abgeben, und aufgrund der selbstständigen Tätigkeit muss sie das auch wirklich (Pflichtveranlagung), und zwar natürlich incl. ihrem Lohn (=Anlage N).
      Außerdem: Du schreibst, dass sie keine Lohnkosten gehabt hätte, weiter oben stehen aber 6 Euro/Stunde, was stimmt denn nun? Oder meintest du eigentlich "keine Lohnsteuer"? (das wäre dann zwar korrekt, aber man muss wissen, dass die Lohnsteuer nur eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, und wenn man dann noch Nebeneinkünfte hat, kommt es sogar zu einer Steuerbelastung solcher geringen Löhne)

      zu 5) Ja, Anlage Vorsorgeaufwand. Ich würde aber erst einmal alles andere eintragen und Elster rechnen lassen - falls dann die Sonderausgaben schon bei 1900 Euro stehen kannst du dir die Versicherungen auch sparen, der Höchstbetrag ist ausgeschöpft.

      zu 6) Nein.

      Stefan

      PS: Das meiste wurde ja schon beantwortet, ich bin aber mal unvoreingenommen dran gegangen - doppelt hält manchmal auch besser.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage N 2013

        Hi Ihr beiden,

        Vielen Dank für Eure Zeilen. Man merkt, ihr habt schon Erfahrung und einen Wissenvorsprung.

        Nun, an einen Lohnsteuerhilfeverein habe ich auch schon gedacht, aber da ich ja weiß in Bezug auf die Werbungskosten, dass ich eh nicht über die 1000 Euro kommen werde, sollte es wohl zu schaffen sein, dass man selbst die 3-4 Bögen ausfüllen kann... Mein Trauma war nämlich mein Steueranwalt, als ich vor drei Jahren Promotion gemacht habe in meinen Studienzeiten, habe ich dann diesen Herrn beauftragt meine Steuern zu machen, da ich selbstständig war und auf Gewerbeschein gearbeitet hatte....als ich dann sah dass er von mir 290 Euro haben wollte, wegen ein paar Kreuzen in der 3-4 Anlagen...da dachte ich, krass, ich nehme mir erst wieder einen Steueranwalt wenn es wirklich Sinn macht, aktuell als "normaler Angestellter mit gutem Gehalt" sollte man das alleine machen können...nur hier und da habe ich halt noch Verständnislücken aufzuweisen, wie ihr gesehen habt.

        Meine Freundin...macht natürlich ihre eigene Steuererklärung, das habe ich wohl falsch formuliert....die Zusammenfassung vom Arbeitgeber "elektronische Übermittlung für das Jahr 2013", da stand bei ihr darauf unter lohnsteuer: 6 Euro...ich hatte mich erst gewundert, wie kann das sein...aber wenn man eh nur im Monat um die 600 Euro netto verdient, muss man auch keine Lohnsteuer abdrücken. Daher dachte ich mir, wieso trage ich den ganzen Mist eigentlich in der Anlage N für ein, Werbungskosten kann sie auch nur geltend machen, wenn es sich wirklich lohnt. Sie wirklich wie ich xxxxx Euro an Lohnsteuer gezahlt hatte, und keine 6 Euro.

        Ich war mir nur nicht sicher, ob man trotzdem man, womöglich die Umzugssteuerpauschale von 695 Euro (Sie ist beruflich in 2013 umgezogen) von 2013 für 2014 "rüberretten kann, sprich vormerken kann" und diese dann mit möglichen Lohnsteuer in 2014 verrechnen kann ?!?!

        Meine Freundin macht ganz normal Ihre Umsatz- Steuererklärung vorsorgeaufwand, mantelbogen, Einkünfte aus einem Gewerbe" und die Anlage N als Arbeitnehmerin)

        Ich dachte einfach, wozu noch die Anlage N ausfüllen, wenn es eh elektronisch übermittelt wird....daher danke an eure Information, wenn klassische Form, dann sämtliche Anlagen einreichen

        Wie verstehe nur nicht wie man als Angestellter im Schnitt ca 500-700 Euro vom FA im Durchschnitt zurück bekommt, womit erreicht man sowas denn (ich rede nicht von einem Familienvater mit Kind und Kegel) sondern von einem ledigen Arbeitnehmer....das Instrument der Werbungskosten ... Das reicht eventuell aus, damit was dann passieren KÖNNTE??

        Ich bezweifle nämlich dass ein lediger Arbeitnehmer irgendwas zurück bekommt, da doch, wie ich von Euch gelernt habe, diese 1000 Euro pauschale in meiner Steuerklasse 1 schon implementiert ist... da kann es doch keine Rückerstattung mehr vom FA geben !!!

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          #5
          AW: Anlage N 2013

          Hallo Maverick,

          also ich, ledige Arbeitnehmerin, bekomme in der Regel zurück (und zwar wesentlich mehr, als der von Dir erwähnte Durchschnitt).
          Ich liege mit meinen Werbungskosten deutlich über den EUR 1.000,00. Bei mir liegt es an den Fahrtkosten, einfache Entfernung zum Arbeitsort 40km.
          Außerdem bin ich zu faul, mir dafür einen Freibetrag auf der "Lohnsteuerkarte" eintragen zu lassen.
          Gruß Katja

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            #6
            AW: Anlage N 2013

            Nun, erstmal hoffe ich, der Steueranwalt war in Wirklichkeit ein Steuerberater, und der bekam seine 290 Euro weniger dafür, dass er 3-4 Kreuze gemacht hat, sondern dass er wusste, wo er sie zu machen hat und nebenbei noch dafür haftet, dass er sie richtig macht.

            Ich denke schon, dass ein halbwegs intelligenter Arbeitnehmer seine Steuererklärung selbst machen kann. Bei Fehlen jedweder Ahnung halte ich jedoch ein Buch (mit möglichst wenig reißerischem Titel à la 1000 legale Steuertricks) oder ein kommerzielle Software, die Hilfen bietet, die über den Umfang von ElFo hinaus gehen, für sinnvoll.

            Wo die Annahme herkommt, dass ein durchschnittlicher AN 500-700 Euro zurückkriegt, weiß ich nicht. Ein Lediger ohne Werbungskosten über der Pauschale, ohne steuerlich begünstigte Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer, Handwerkerkosten etc. sicher nicht.

            Und die Freundin hat doch Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, da gehen die Werbungskosten, u.a. die Umzugskosten von ab, was soll da vorgetragen werden?

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              #7
              AW: Anlage N 2013

              Wo die Annahme herkommt, dass ein durchschnittlicher AN 500-700 Euro zurückkriegt ...
              Es gibt nun mal Veröffentlichungen, wonach ein Arbeitnehmer durchschnittlich 500 - 700 Euro an Steuern zurückkriegt, was ja nicht gleichbedeutend mit einem "durchschnittlichen AN" ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage N 2013

                Ja, ja der Durchschnitt!
                Der Graben war im Durchschnitt 50 cm tief, trotzdem ist die Kuh ersoffen.

                Mein Nachbar links bekommt jedes Jahr 2000 € von der Steuer wieder, mein Nachbar rechts 0,00 € und ich arme Sau ca. 950,00!
                Durchschnitt: 983,333333333333
                Zuletzt geändert von stiller; 24.05.2014, 17:21.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Anlage N 2013

                  Wenn man im Jahr nur 6 Euro an Lohnsteuer gezahlt hat, dann kan mann eben nur maximal die gezahlten 6 Euro zurückbekommen.

                  Wenn jmd 10.000 Euro an Lohnsteuer gezahlt und weite Wege zur Arbeitsstelle zurücklegen muss und höhere Werbungskosten hat, dann kann es schonmal vorkommen, dass er paar tausend Euro wieder zurückbekommt.

                  >>> Ich dachte einfach, wozu noch die Anlage N ausfüllen, wenn es eh elektronisch übermittelt wird.<<<

                  Weil du in Deiner Steuererklärung deine Einkünfte erklären musst und es nicht die Aufgabe des Finanzamts ist Deine Steuererklärung zu ergänzen.
                  Zumal es ja sein könnte, dass dein Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen, vergessen hat die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln oder die Übermittlung fehlerhaft war.

                  Wenn du zu faul zum abtippen bist, dann wäre die Vorausgefüllte Steuererklärung evtl. eine Hilfe.
                  Mfg

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