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Kinderbetreuungskosten 2011, Zeile 67, muss ich da rechnen?

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    Kinderbetreuungskosten 2011, Zeile 67, muss ich da rechnen?

    Hallo,

    die möglichen Angaben zu Kinderbetreuungskosten im Formular 2011 verwirren mich.

    Unser Kind wurde 2011 sechs Jahre alt und ging das ganze Jahr in die Kita. Muss ich dann vielleicht für Zeile 67 einen Teilbetrag für den Zeitraum bis zum Tag vor dem 6. Geburtstag ausrechnen, also so:
    Betreuungskosten geteilt durch 365 mal Anzahl der Tage bis zum Geburtstag? Hat das Auswirkungen auf die Anerkennung?

    Zweitens habe ich in jenem Jahr die Betreuungskosten allein getragen, da meine Partnerin (Mutter des Kindes, wir sind nicht verheiratet, gemeinsamer Haushalt) elternzeitbedingt nicht gearbeitet hat.
    Trage ich dann in Zeile 62 für mich die volle Summe und für sie in Zeile 75 null ein? (Oder nur Zeile 74?)

    Dankeschön im voraus!
    Debi

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten 2011, Zeile 67, muss ich da rechnen?

    Hallo,

    ich habe es noch nicht lösen können.
    Mache ich vielleicht einen Denkfehler?

    Gibt man in der Anl. Kind unter Betreuungskosten immer nur einen Grund pro möglichem Zeitraum an - keine Mehrfachauswahl für sich überschneidende Zeiträume?

    Dann wäre der "Grund" bei mir die Erwerbstätigkeit, volle Summe, Zeile 67 bleibt frei.
    Und bei meiner Partnerin Zeile 74: 01.01. bis Tag vor dem Geburtstag, Zeile 75: Geburtstag bis 31.12., Summe jeweils null.

    Ist das so richtig?

    Ich bin wirklich für jede Hilfe dankbar !!!

    Debi

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