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Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

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    #16
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo Dennis,

    willkommen zurück nach der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit der nichts besser wurde.

    Ihnen wird hier ja schon von allen Seiten eingebläut, dass Ihr aktueller Arbeitgeber tätig werden MUSS.

    Spielen wir trotzdem Ihre Idee der Sperrung durch:
    Sie setzen Ihren alten Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt auf Ihre persönliche Negativliste.
    Der kann sich langsam ein Omlette darauf backen, weil er Sie nur mit St-Kl VI abrechnen kann, was er sowieso nicht mehr will.

    ABER

    NICHT St.-Kl I für den alten Arbeitgeber bedeutet NICHT St.-Kl I für den aktuellen Arbeitgeber!!!
    Sie können beliebig viele Arbeitsverhältnisse mit St.-Kl VI haben. Und glauben Sie mir, ich kenne solche Fälle aus der täglichen Praxis.
    Ihre Steuerklasse wird sich durch diese Sperrung keinen Deut ändern!

    Sie werden nun sagen: Aber ich brauche doch einen HAUPTarbeitgeber, und nicht nur NEBENarbeitgeber.
    Genau deshalb muss Ihr aktueller Arbeitgeber Sie als Hauptarbeitgeber anmelden - siehe oben . . .
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #17
      AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

      Zitat von Dennis G. Beitrag anzeigen
      Währe nett wenn mir das einer genauer erläutern könnte wie ich das im Finanzamt ganau Anstellen soll. Die sagen ja meistens, dass sie nicht zuständig währen und nicht machen können. (denen sind die hände gebunden) ^^
      Das sagen sie nur bei Dingen, für die sie nicht zuständig sind.

      Sperren:
      1. Das Formular Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen von https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php (Punkt „Vordrucke”, dort der dritte Link) ausfüllen und dem eigenen Finanzamt geben.
      2. Es gibt keine Bestätigung vom Finanzamt. Wenn ca. 1 Woche ohne Meldung vom FA vergangen ist, sollte alles i.O. sein (wenn es nicht auf dem Stapel eines fehlenden Kollegen versauert ).
      3. Dem Hauptarbeitgeber sagen, er soll nochmal versuchen, sich die StKl I zu holen (das geht max. sechs Wochen rückwirkend).
      4. Wenn es immer noch nicht geht, sich beim FA über den Stand der Sperrung erkundigen. Evtl. ist das telefonisch wegen des Steuergeheimnisses nicht möglich, vor Ort mit Personalausweis aber schon. Ich weiß nicht, ob Sperren im ElsterPortal abgerufen werden können wie die restlichen ELSTAM-Daten.

      Mit freundlichem Gruß
      Cobblebox

      P.S.: Warum sind Rautezeichen im Forum nicht erlaubt? Der direkte Link auf „Vordrucke“ hat eines, was nicht unüblich ist.
      Zuletzt geändert von Cobblebox; 08.07.2014, 08:42.

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        #18
        AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

        Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
        P.S.: Warum sind Rautezeichen im Forum nicht erlaubt? Der direkte Link auf „Vordrucke“ hat eines, was nicht unüblich ist.
        Hallo Cobblebox!

        Ich kläre die Frage mal für Dich mit dem Forumsadministrator.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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          #19
          AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

          Zitat von AG1971 Beitrag anzeigen
          Hallo Cobblebox!

          Ich kläre die Frage mal für Dich mit dem Forumsadministrator.
          Vielen Dank

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            #20
            AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

            Der richtige Haupt-Arbeitgeber muss das Problem lösen. Alles andere ist überflüssig und bringt nichts.

            DC1961-1 trifft mit seinen Erläuterungen den berühmten Nagel auf den Kopf.
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              #21
              AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

              Korrekt, oder wie ich weiter oben schrieb:

              Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
              Die Anmeldung des Hauptarbeitgebers (HAG) entzieht auf Wunsch des Arbeitnehmers, der die Entscheidungsgewalt hat, wer sein HAG ist, dem bisherigen HAG automatisch die günstigere Steuerklasse. Außer dem neuen HAG muss niemand der Beteiligten etwas machen.
              Die Sperrung sollte nur in Ausnahmefällen beantragt werden, wenn sich z.B. ein Nebenarbeitgeber unerlaubt immer wieder zum HAG macht.

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