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    #16
    AW: Belege anhängen

    Zitat von Fuchsi Beitrag anzeigen
    Ach so ein Quatsch!
    Nur weil ich geschrieben habe, das in dem zugeschrickten Brief mit dem Aktivierungscode die ID (Oben rechts in der Ecke steht sie!) nicht passt, habe ich doch damit nicht geschrieben, das mein Aktivierungscode falsch ist.
    (Das war nur ein Hinweis an Elster-Tester, der zu Bedenken gab, dass nicht das Finanzamt, sondern das BZST zuständig ist.)

    Wenn du, Stiller, meine Beiträge gelesen hättest, dann hättest du erkennen müssen, dass ich mit allem fertig bin und nicht noch **im Aktivierungsmodus stecke**.

    Leute, Leute. Das artet hier langsam aus.
    Ursprünglich wollte ich ja nur wissen ob man die Belege dranhängen kann und hab mich zu einer Äußerung hinreißen lassen, die mir gleich krumm genommen wurde.

    Diese Frage, die ich hatte, wurde mir schon zu Anfang beantwortet. Vielen Dank nochmal dafür.

    Was ich sonst noch zu klären habe, muss ich sowieso an anderer Stelle tun.
    Wenn Du meine gelesen hättest, würdest Du stiller schreiben, aber egal, um welche ID es geht, Du hast ja von Anfang an gewusst, worum es geht.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Belege anhängen

      Zitat von Fuchsi Beitrag anzeigen
      Wenn du mich zitierst, dann schau auch genau hin. Ich habe geschrieben, dass ich das *ältere Programm* (das, wo wir noch den Kaiser hatten ....) besser fand, als das Aktuelle.
      Das hast Du aber nicht. Du verglichst zweimal „das Programm“ mit „früher“ und schriebst im selben Zug, dass Du besser auf Papier abgegeben hättest. Bevor Du Anderen ungenaues Lesen vorwirfst, prüfe Deine eigenen Worte.

      Ich stimme Dir aber zu, dass das nichts mehr mit Deiner ursprünglichen Frage zu tun hat, und wünsche Dir einen schönen Tag.

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        #18
        AW: Belege anhängen

        Hallo Cobblebox,

        ok. Mag sein. Man selbst weiß ja, was man schreibt. Kann schon sein, dass ich nicht deutlich genug war.
        Letztlich kannst du auch nicht vollständig wissen, was ich gemeint hab, weil ich eigentlich nicht deutlicher werden wollte.
        Ursprünglich wollte ich es mir mit dem Programm wirklich leichter machen.

        Allerdings hab ich in dem Brief, den man von der Oberfinanzdirektion für die Aktivierung zum E.-Portal bekommt, gesehen, dass nicht nur meine ID (oben rechts) enthalten war, sondern auch die meines verstorbenen Mannes, obwohl dies dem Finanzamt hinlänglich bekannt ist. Daher war auch das Formular falsch. (Zusammenveranlagung)

        Als ich mich durch alles durchgekämpft hatte, bekam ich dann am Ende die Endlos-Fehlerliste ausgespuckt - alles meinen Mann betreffend konnte ja nicht mehr eingetragen werden. Als ich dann noch erfuhr, dass auch die erfordrlichen Belege nicht angehängt werden können.... naja, den Rest kennst du.

        Eh ich also nun wieder alles neu beantrage, hab ich mir das Formular wieder selbst abgeholt und ausgefüllt, was rein muss eingetragen und den Rest halt leer gelassen.
        Das frühere Programm (zu Kaisers Zeiten ) hatte ich vor seiner Selbständigkeit benutzt und fand es tatsächlich (für mich) einfacher. Danach wurde die Steuereklärung von einem Steuerbüro gemacht. Da ich mich jetzt wieder selbst durchkämpfe, war für mich die manuelle Variante einfacher, was nicht heißt, dass ich es nächstes Jahr nicht wieder versuche, wenn das Formular nur für mich allein ausgerichtet ist.

        Ich wünche dir auch noch einen schönen Tag.

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          #19
          AW: Belege anhängen

          Zitat von Fuchsi Beitrag anzeigen
          Ich wünche dir auch noch einen schönen Tag.
          Dankeschön

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