Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

    Hallo zusammen,

    ich habe ein wenig geforscht und keinen Thread zu genau diesem Thema gefunden, daher eröffne ich ein neues Thema.
    Mein Mann und ich haben am 13.06.14 geheiratet und haben zeitnah in der darauffolgenden Woche am 18.06. die Lohnsteuerklassenänderung bei unserem zuständigen Finanzamt vorgenommen (ich 3, mein Mann 5).
    Da es Probleme bei der Anmeldung des Arbeitgebers meines Mannes gab musste dieser die ElStam Bescheinigung über den Wechsel bei seinem Arbeitgeber vorlegen.
    Mein Arbeitgeber erhält die Daten, wie es auch sein soll, elektronisch.
    Nun ist folgendes passiert:
    das Finanzamt hat die Lohnsteuerklassen erst am 09.07. rückwirkend zum 01.07. geändert (wie auch immer es zu dieser massiven Verzögerung gekommen ist). Da die Daten aber immer nur einmal im Monat und zwar am 02. bzw. 03. eines Monats übermittelt werden, hat mein Arbeitgeber (der vor Lohnlauf zuletzt am 19.07. die Daten abgerufen hat) noch die Lohnsteuerklasse 4 für mich angezeigt bekommen.
    Das bedeutet, mein Mann wurde nach Lstkl.5 und ich nach 4 abgerechnet. Somit fehlen uns diesen Monat mehrere hundert Euro.
    Mein Arbeitgeber teilte mir nach Anfrage mit, dass er die Steuerklasse manuell nur dann ändern darf (gesetzlich), wenn ihm eine " Besondere Bescheinigung nach §39 vorliegt. Die ElStam Bescheinigung würde nicht ausreichen um die Klasse manuell zu ändern und meine Abrechnung im Korrekturlauf zu korrigieren.
    Das Finanzamt weigert sich jedoch mir diese Bescheinigung auszustellen und gibt an, dass die ElStam Bescheinigung ausreicht.
    Kann mir jemand sagen, wer denn nun Recht hat und wie die gesetzliche Lage hierzu ist? Im Internet kann ich nichts brauchbares finden :-(.

    Im Vorfeld schonmal vielen Dank für eure Antworten,
    Rengel

    #2
    AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

    Da deine ELStAM erst im Juli geändert wurde, kann dein AG dies frühestens mit der Änderungsliste für Juli erfahren, welche er Anfang August abrufen kann.
    In dieser müsste dann die Steuerklasse 3 ab 01.07.14 vermerkt sein und dein AG ist verpflichtet die Lohnabrechnung Juli zu berichtigen.

    Zu deiner abschließenden Frage: Recht haben eigentlich beide :-)
    Der AG ist verpflichtet die ELStAM Daten zu Grunde zu legen und darf nur abweichen wenn eine besondere Bescheinigung vorgelegt wird.
    Das FA darf eine besondere Bescheinigung grundsätzlich nur ausstellen, wenn die ELStAM nachweislich falsch ist und der Fehler nicht zeitnah behoben werden kann (z.B. falsche Meldedaten von der Gemeinde). Eine zeitliche Verzögerung bei der Umstellung der Steuerklasse ist eigentlich kein Grund um eine besondere Bescheinigung auszustellen, auch wenn dies ggf. in der Praxis der FAs anders gehandhabt wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

      Hi Beamtenschweiß,

      vielen Dank erstmal für Deine Antwort :-)

      D.h. dann wohl, obwohl ich alles richtig und zeitnah eingereicht habe, müssen mein Mann und ich mit mehreren 100€ weniger diesen Monat zurecht kommen, in der Hoffnung, dass dann nächsten Montag alles korrekt ist und ich nachberechnet werde...Puh, hätte ich das mal eher gewusst :-(

      Kommentar


        #4
        AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

        Ergänzend dazu noch der Standardhinweis, dass der Lohnsteuerabzug nur "vorläufig" ist. Durch die Steuerklassenkombination III / V seit Ihr verpflichtet zur Steuererklärungsabgabe bis zum 31.05.2015 für 2014, bei der so oder so die endgültige "richtige" Einkommensteuer berechnet wird. Wenn aus welchen Gründen auch immer der Lohnsteuerabzug zu hoch war, gibt es dann halt eine entsprechend höhere Erstattung bzw. niedrigere Nachzahlung bzw. bei zu niedrigem Abzug entsprechend umgekehrt.

        Die Steuerklassenkombination III / V führt deswegen zur Pflichtveranlagung, weil das steuersystematisch betrachtet zu einer Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen KÖNNTE, nicht notwendigerweise aber auch muss. Bei einer Heirat im späteren Jahresverlauf und sonst keinen Besonderheiten geht es tendenziell eher in Richtung Erstattung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

          Leider ja, abwarten und Tee trinken heißt hier die Devise.

          ELStAM ist leider ein Beispiel dafür, was dabei heraus kommen kann wenn der Gesetzgeber unbedingt alles neu und elektronisch machen will aber zu geizig ist um auch die hierfür notwendige Hardware anzuschaffen. Die Rechnung zahlt der Bürger und die Mitarbeiter in der Verwaltung welche den Unmut abbekommen.

          Früher ist man mit der Lohnsteuerkarte und der Heiratsurkunde zum Amt gedackelt, hat sich seinen Stempel abgeholt und am nächsten Tag lag das Ding beim Arbeitergeber und alles war gut.

          Heute geht ja alles ganz schnell und elektronisch :-(

          Nach der Heirat zur Gemeinde, die pflegen das in den Meldedaten ein. Nach ca. 10 Tagen schlägt das dann auf die ELStAM durch (hoffentlich) aber mit Steuerklasse 4/4.
          Dann ein Antrag beim FA auf Änderung der Steuerklasse, welcher selbst wenn er sofort bearbeitet wird erst zum 1. des Folgemonats Gültigkeit hat. Und dann noch warten bis der AG am Anfang des nächsten Monats die Änderungsmitteilung mit der neuen Steuerklasse bekommt (hoffentlich). Wenn man dann noch Pech hat und der AG seine Lohnabrechnung bereits frühzeitig macht (z.B. bei vorschüssiger Lohnabrechnung) hat man erst im übernächsten Monat eine korrekte Lohnabrechnung.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

            Mal angenommen, man beantragt im September die Änderung von der Steuerklasse 3 in die 4 und diese ist dann beim Finanzamt am 1.11. hinterlegt. Auf der Lohnabrechnung von November steht dann aber immer noch die 3, weil der AG dies nicht rechtzeitig mitbekommen hat und so rechnet er mit dieser ab. Wird diese dann im Dezember rückwirkend korrigiert? Denn theoretisch hat man dann ja im November die falsche Steuerklasse und somit steuern zu wenig gezahlt.

            Kommentar


              #7
              AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

              Wenn dem AG eine Änderungsliste mit der Steuerklasse 4 rückwirkend ab 01.11. zugeht, ist er theoretisch verpflichtet die Lohnabrechnung zu berichtigen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: Übermittlung der neuen Lohnsteuerklasse an Arbeitgeber zu spät

                Hallo Waldholz,

                oft machen Arbeitgeber auch im Dezember einen internen Lohnsteuerausgleich und es klärt sich so, außerdem wenn die III/V Kombination bestand hast du ja gelesen besteht die Pflicht zur Abgabe wenn beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben und dort kommt es doch zur "richtigen" Festsetzung der Einkommensteuer und die abgezogene Lohnsteuer wird gegengerechnet.

                Tschüß

                Kommentar

                Lädt...
                X