Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberufler/Honorarverträge: Wo trage ich Fahrtkosten, Lebensversicherung etc. ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberufler/Honorarverträge: Wo trage ich Fahrtkosten, Lebensversicherung etc. ein?

    Hallo,

    ich sitze gerade (wahrscheinlich wie auch viele andere) an der Steuererklärung für das Jahr 2013.
    Ich war und bin immer noch Freiberufler, bekomme mein Geld auf Basis von Honorarverträgen.

    Bei der Anlage AV und S sehe ich aber nicht, wo ich die folgenden Ausgaben eintragen soll:

    (1) Private Lebensversicherung/Rentenversicherung,
    (2) Private Zusatzkrankenversicherung,
    (3) Private Hausrat- und Haftpflichtversicherung,

    (4) Kosten für die Fahrten.

    Hat jemand eine Idee?
    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Freiberufler/Honorarverträge: Wo trage ich Fahrtkosten, Lebensversicherung etc. e

    1-3 gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand (AV ist nur für Riester)

    Deine Fahrtkosten gehören, soweit sie beruflich veranlasst sind, als Betriebsausgaben in deine Gewinnermittlung. Das Ergebnis der Gewinnermittlung (Gewinn oder Verlust) kommt in die Anlage S.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Freiberufler/Honorarverträge: Wo trage ich Fahrtkosten, Lebensversicherung etc. e

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      1-3 gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand (AV ist nur für Riester)
      Die Anlage habe ich gefunden, ist von Anfang immer mit dabei. Aber in welche Zeile kommt (1) bis (3)? Ich habe mir alle durchgelesen und meine passt niergendwo rein.


      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Deine Fahrtkosten gehören, soweit sie beruflich veranlasst sind, als Betriebsausgaben in deine Gewinnermittlung. Das Ergebnis der Gewinnermittlung (Gewinn oder Verlust) kommt in die Anlage S.
      Das hört sich ja nach einer EÜR an. Meine Honorare übersteigen aber jährlich nicht einmal 6000 Euro (Fahrtkosten müssen davon auch noch abgezogen werden). Oder habe ich Dich falsch verstanden und Du meinst was anderes?
      Zuletzt geändert von Olivenbaum2013; 06.08.2014, 17:11.

      Kommentar


        #4
        AW: Freiberufler/Honorarverträge: Wo trage ich Fahrtkosten, Lebensversicherung etc. e

        Hallo,

        wie bereits geschrieben gehören Punkte 1-3 in die Anlage Vorsorgeaufwand (3 ohne Hausrat), die Fahrkosten in eine Gewinnermittlung. Ob Du diese selbst formlos erstellst oder die Anlage EÜR zur Hilfe nimmst, bleibt Dir bei 6000 Euro selbst überlassen.

        Anlage Vorsorgeaufwand:
        ab Zeile 31
        Zeile 50
        Zeile 52

        P.S. in das Feld klicken, dann erfolgt die Ausfüllhilfe
        Zuletzt geändert von stiller; 06.08.2014, 17:32.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Freiberufler/Honorarverträge: Wo trage ich Fahrtkosten, Lebensversicherung etc. e

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          ab Zeile 31
          Zeile 50
          Zeile 52

          P.S. in das Feld klicken, dann erfolgt die Ausfüllhilfe
          Alles klar. Das war der Punkt. Ich habe vollkommen übersehen, dass es da eine zwei Seite gab.

          Kommentar

          Lädt...
          X