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Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

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    Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

    Liebe Foraner,
    ich habe eine Frage zu den Prinzipien der deutschen Besteuerung, die mir eigentlich einfach vorkommt, ich kriege das aber über Google irgendwie nicht raus. Daher hier an die vielen Steuerrechtsprofis:

    Ist der EinkommenssteuerSATZ abhängig von der Höhe der Kapitalerträge? Oder ist es egal für die Besteuerung der restlichen Einkünfte (Erwerbseinkommen, Mieten o.ä.), ob man 2.000 € oder zwanzigtausend Euro im Jahr aus Zinsen zieht, solange man dafür die Kapitalertragssteuer entrichtet?

    Bin echt gespannt auf die Antwort!

    Danke schonmal und einen herzlichen Gruß von

    Charlotte

    #2
    AW: Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

    nur wenn sie dies beantragen.

    Normalerweise ist mit 25 % die Steuer auf Kapitalerträge abgegolten.

    Wenn Sie dies beantragen, wird eine Günstigerprüfung durchgeführt.

    Sofern günstiger, beeinflussen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann auch den Steuersatz aller Einkünfte, z. B. von 19 auf 22 %

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      #3
      AW: Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

      Hallo Kloebi,

      danke für die schnelle Erklärung! Den letzten Satz davon habe ich aber nicht ganz verstanden. Könnten Sie das bitte noch etwas genauer erklären? Wahrscheinlich liegt es an meinem dürftigen Wissen zu Günstigerprüfung...

      Ich dachte, die sei dafür da, wenn man einen Einkommenssteuersatz unter 25% (also dem KeSt-Satz) hat. Dann muss man auch nicht 25% KeSt zahlen, sondern nur den persönlichen Einkommenssteuersatz.

      Meine Frage resultiert aus der Überlegung, ob ich noch dieses Jahr gewinnbringend Aktien verkaufe und damit in 2014 sehr hohe Kapitalerträge hätte (bin immer über Sparerfreibetrag). Oder ob ich damit bis nächstes Jahr warte. Dieses Jahr hatte ich überdurchschnittlich viel Einkommen aus Erwerbsarbeit, nächstes Jahr deutlich weniger. Wenn ich Sie recht verstehe, spielen die Kapitalerträge (die ja schon von der Bank mit KeSt u. Soli belgt werden) dann bei einem persönlichen Einkommenssatz von über 25 % keine Rolle dabei, mit welchem Satz wie mein Arbeitseinkommen versteuert wird?

      Spielen die Kapitalerträge eigentlich bei der Festlegung der Steuervorauszahlung fürs Folgejahr eine Rolle, wenn dafür immer schon bei der Bank KeSt+ Soli einbehalten werden? Oder anders gefragt, wird die Vorrauszahlung rein nach der Steuerschuld, also den für das laufende Jahr zu zahlenden Steuern lt. Einkommenssteuerbescheid, berechnet?

      Danke und lieben Gruß von

      Charlotte

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        #4
        AW: Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

        Mit der so genannten Abgeltungssteuer versteuerte Kapitalerträge beeinflussen nicht das "normale" zu versteuernde Einkommen, egal ob es 2000 oder 2 Millionen sind.

        Theoretisch müsste es auch durch Kapitalerträge zu Vorauszahlungen kommen können, nämlich wenn sie nicht der Abgeltungssteuer unterlagen. Beispiel wäre ein Depot im Ausland.

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          #5
          AW: Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

          Vielen Dank Neysee, kurz und prägnant genau das, was ich wissen wollte.

          Super und vielen Dank!

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            #6
            AW: Erhöhen Kapitalerträge den Einkommenssteuersatz?

            Zitat von 112Not Beitrag anzeigen
            Hallo Kloebi,

            danke für die schnelle Erklärung! Den letzten Satz davon habe ich aber nicht ganz verstanden. Könnten Sie das bitte noch etwas genauer erklären? Wahrscheinlich liegt es an meinem dürftigen Wissen zu Günstigerprüfung...

            Ich dachte, die sei dafür da, wenn man einen Einkommenssteuersatz unter 25% (also dem KeSt-Satz) hat. Dann muss man auch nicht 25% KeSt zahlen, sondern nur den persönlichen Einkommenssteuersatz.
            Genau so ist es und so hatte ich es auch im Beispiel gemeint. Wenn Sie mit ihren anderen Einkünften z. B. einen Steuersatz von 19 % haben, kann es sein, dass dann die Kapitalerträge günstiger mit dem tariflichen Steuersatz besteuert werden. Dann allerdings sind sie ganz normale Einkünfte und erhöhen diesen tariflichen Steuersatz für alle Einkünfte auf beispielsweise vielleicht 22 %.

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