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Abschreibung bei Eigentümerwechsel bei Gemeinschaftseigentum

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    Abschreibung bei Eigentümerwechsel bei Gemeinschaftseigentum

    Guten Tag,

    vielleicht hat jemand eine gute Idee, wie ich mit meinem Problem umgehen soll.

    Ausgangslage:
    - Mehrfamilienhaus mit aktueller Abschreibung aus 1990 von 10.000 Euro für 100%
    - 2 Eigentümer
    - Abschreibsungen werden im Rahmen des Feststellungsverfahrens mit den Mieten verrechnet

    Ein Eigentümer wird 2014 ausbezahlt (50%)

    Wie verhält es sich nun mit den Abschreibungen, den alten aus 1990 und den Kosten (Kaufpreis + NK) aus 2014, dren würden.ie zu 7.000 Euro Abschreibungen für die 50%
    führen würden?

    Würde ich 50% der Abschreibung aus 1990 ansetzen und für die andere Hälfte den Wert aus 2014 = in Summe 12.000 Euro?

    Viele Grüße
    Dirk

    #2
    AW: Abschreibung bei Eigentümerwechsel bei Gemeinschaftseigentum

    Wenn du deinen Miteigentümer ausbezahlst so ist dies ein neuer Anschaffungsvorgang.
    Somit hast du zukünftig 2 AfA Verläufe: 50% von der bisherigen AfA der Grundstücksgemeinschaft = 5.000 €
    Und die 2% Abschreibung von dem Kaufpreis für den hinzuerworbenen Anteil (nur soweit auf das Gebäude entfallend)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Abschreibung bei Eigentümerwechsel bei Gemeinschaftseigentum

      Vielen Dank für Deine Antwort

      Kommentar


        #4
        AW: Abschreibung bei Eigentümerwechsel bei Gemeinschaftseigentum

        @ Beamtenschweiß:

        Es sind nicht wirklich zwei AfA-Verläufe, sondern nur eine neue AfA-Bemessungsgrundlage und ein neues AfA-Volumen für dasselbe Wirtschaftsgut.

        Diese feinsinnige Unterscheidung wird allerdings erst ab 2040 zum Tragen kommen, wenn die AfA seit 1990 beendet sein wird und anschließend die jährlichen Abschreibungen weiterhin die beispielhaften 12.000 Euro betragen werden.
        Die zweite Tranche dauert dann eben nicht wieder 50 Jahre.

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