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ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

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    ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

    Hallo zusammen und sofort zu Sache.
    Ich habe zwei Kinder < 10 Jahre bei meiner Ex (Unverheiratet) leben. Für diese Zahle ich sozusagen auch Unterhalt.

    Und ich habe zwei Kinder < 10 (mit Frau/Unverheiratet) in meinem Haushalt lebend.

    Ich bin mir bei der ESt 2013 sehr unsicher über die Angaben zu Kindern 1 & 2:

    Zu den Kindern 1 & 2: Welcher Betrag muss in die Zeile 6 (Anspruch auf Kindergeld)? - 12 x 184, oder nur 50% oder eine NULL? (Angaben der Ex sind unbekannt)

    Zu den Kindern 3 & 4: Diese leben wie gesagt ganz normal in meinem Haushalt. Die Kindsmutter hat noch Erziehungsurlaub hat aber in Ihrer ESt. den vollen Betrag angegeben.
    Muss hier auch der erhöhte Kindergeldbetrag angegeben werden (215€) oder müssen dazu die Kinder in einem Haushalt leben?

    Kann man meine Fragen pauschal beantworten, ich hoffe ja.

    #2
    AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

    Hallo swiper,

    jeder leibliche Elternteil hat Anspruch auf den hälftigen Kindergeldbetrag, unabhängig davon wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt.


    Tschüß

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      #3
      AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

      Hallo,

      die Kinder müssen nicht in einem Haushalt leben.
      Schau mal im Internet unter - Zählkind -

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

        Um es kurz zu machen:
        Sofern es sich um leibliche Kinder von dir handelt, ist jeweils der hälftige Kindergeldanspruch in Höhe von 1.104 € anzugeben.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

          Hallo,

          @Beamtenschweiß

          der hälftige Anspruch beträgt beim 3. und 4. Kind eben nicht 1104 €

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

            OK.. Also für

            Kind 1. = 12 * 184 : 2 = 1104
            Kind 2. = 12 * 184 : 2 = 1104
            Kind 3. = 12 * 190 : 2 = 1140
            Kind 4. = 6 * 215 : 2 = 645

            Kind 4 ist BJ. 6/2013

            Demnach hat die Kindsmutter von Kind 3 & 4 (bzw. Ihrer Kinder 1 & 2 ) Ihren Anspruch auf Kindergeld falsch eingetragen? Sie hatte ja 2208€ angegeben!?

            Und vielleicht noch eine kleine Erklärung: Was bringt mir dieser Wert ?? Also bei mir ja € 3993.-, die ich persönlich ja nie erhalten habe!

            Danke für Eure Auskunft.
            Zuletzt geändert von Swiper; 22.09.2014, 17:09.

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              #7
              AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

              Kind 4 müsste dann 7 x 215 sein.

              Dir bringt es den Vergleich, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Das FA berücksichtigt dann das Günstigste für dich.

              Zum zweiten haben die Kinderfreibeträge, wenn auch geringe, Auswirkungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer zu Deinen Gunsten.

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                #8
                AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                Ah. Wer rechnen kann ist klar im Vorteil -> (7) stimmt natürlich.

                Eine Kurze Frage noch die offen ist. Hat die Kindsmutter demnach mit 100% zu viel in Anspruch genommen. Was sagt das FA dazu?

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                  #9
                  AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                  die Kindsmutter kriegt das gleiche wie du. Normalerweise hat das FA das entsprechend gekürzt. Bei vielen Normalverdienern hat das aber nur Auswirkungen auf Soli und Kist, so dass das oft gar nicht auffällt.

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                    #10
                    AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                    Hallo,

                    >>>die Kindsmutter kriegt das gleiche wie du.

                    Für die Mutter ist es aber vielleicht nicht das 3. oder 4. Kind. Bei den Freibeträgen kann ich's mir noch vorstellen (jeder soviel, wie er Kinder hat).

                    Aber was ist mit dem Kindergeld? Bekommt die Mutter - als bezugsberechtigte Person - schon allein dadurch, dass der Vater schon Kinder hat das erhöhte Kindergeld?

                    EDIT: Ich hab' mal etwas nachgelesen, und soweit ich es richtig verstanden habe zählen nur die Kinder, für die eine Person Kindergeld bekommt (ab dem 3. dann eben mehr Geld). Wen es interessiert, der sollte mal nach "Zählkind" googeln.

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 22.09.2014, 17:54.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                      Hallo,

                      wie schon in meinem ersten Post erwähnt und auch von reckoner, lies mal die Erläuterungen zum Zählkind.
                      Deine jetzige Partnerin hat , wenn ich das richtig verstanden habe, 2 Kinder von dir,
                      dann kann sie auch keine 215 € Kindergeld bekommen, sondern nur du.
                      Denn du hast 4 Kinder und deine Partnerinnen jeweils nur zwei.
                      Das betrifft aber nur die Höhe des Kindergelds.
                      Imho dein Anspruch auf Kindergeld beim 4 .Kind 123 € pro Monat. Bei deiner Partnerin 92 € (Hälfte von 184€)

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                        Hallo FIGUL,

                        zählt denn hier wirklich der theoretische Anspruch? Denn praktisch hat er - bzw. die Mutter - diesen Anspruch ja nicht, da sie das Kindergeld bezieht (unter der Annahme, dass sie nur diese beiden Kinder hat - es geht ja auch noch komplizierter;-).

                        Das in der Anlage Kind immer nach dem möglichen Anspruch gefragt wird (egal ob wirklich bekommen oder nicht) ist mir schon klar, trotzdem bin ich mir unsicher. Soll auch nur ein Denkanstoß sein, ich kenne mich in diesem Bereich viel zu wenig aus.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                          Hallo,

                          @reckoner

                          auf diesem Link findest du alles wichtige zum Zählkind

                          http://www.kindergeld.org/zaehlkinder.html

                          und hier nochmals

                          Bei Geltendmachung des Freibetrages im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung ergibt sich der Vorteil durch Zählkinder aber nicht, da Kinderfreibeträge immer konstant sind.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                            Ich muss dieses Thema nochmal aufgreifen...
                            Natürlich sind die Kinderfreibeträge konstant.
                            Aber im Rahmen der Günstigerprüfung kann es sein, dass diese ,auf Grundlage von einem zu hohem angenommenen Kindergeld, falsch ausfällt.

                            Daher nochmals die Frage:
                            Hier muss doch das tatsächlich ausgezahlte Kindergeld eingetragen werden und nicht das was man hätte bekommen können, wenn man rechtzeitig die Auszahlung an denjenigen veranlasst hätte, der durch Kinder aus früheren Beziehungen (die sogenannten Zählkinder) ein höheres Kindergeld bekommen könnte...

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                              #15
                              AW: ESt. Kindergeld 2 x 2 Kinder

                              NEIN, schaue Dir mal den Text in der Anklage Kind an, der hat schon seinen Sinn. Dort steht NICHT "ausgezahltes" Kindergeld, sondern "ANSPRUCH" auf Kindergeld. Das heißt, es ist vollkommen egal, ob überhaupt und in welcher Höhe das Kindergeld beantragt wird, sondern in welcher Höhe ein Anspruch bestanden hat, der, hätte man ihn beantragt, dann hätte ausgezahlt werden müssen.

                              Auch bei der Anlage AV bei der Riesterrente gleiches Spiel, gleiches Glück. Auch dort bekommt man nicht über die Einkommensteuer die Zulage raus, die man über den Anbieter versäumt hat zu beantragen. Du kannst Dir also gerade NICHT quasi aussuchen, wo Du Dir deine Vergünstigungen abholst, sondern der Weg ist klar und unabänderbar: Kindergeld bei der Familienkasse oder beim oder bei der Ex, darüber hinaus je nach Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer, Riesterzulage beim Anbieter, darüber hinaus je nach Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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