Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

    Hallo,

    ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2010 und 2011 gemacht (Azubigehalt) und bekomme die komplette Steuer erstattet. Nun mache ich die Einkommenssteuererklärung für 2012 (auch ganzes Jahr Azubigehalt, da 2. Ausbildung) und Elster, sowie meine Steuer-CD sagen, ich muss 26,24 Euro nachzahlen.

    Das liegt daran, dass Elster eine andere Einkommenssteuer und Kirchensteuer festsetzt, als mein Arbeitgeber mir abgezogen hat.

    | Festgesetzt werden | 357,00 | 28,56 | 0,00 | |
    | Abzug vom Lohn | -342,00 | -27,32 | | |
    | Kapitalertragsteuer | 0,00 | 0,00 | | |
    | verbleibende Beträge | 15,00 | 1,24 | 0,00 | 16,24 |

    Ich bin nun ein wenig verwirrt, ob das tatsächlich sein kann. Werbungskosten übersteige ich nicht.

    Sonstige Angaben:
    Steuerklasse 1
    Baden-Württemberg, ev
    Jahresgehalt: 13.435,00 €
    durchgängig ohne Unterbrechung das ganze Jahr gearbeitet

    Ausgefüllte Anlagen:
    - N (wie auf Lohnsteuerbesch. ausgefüllt)
    - Vorsorgeaufwand (Z. 4, 8, 12, 15 wie auf Lohnsteuerbesch. ausgefüllt, Z. 16 70 € KK-Erstattung, Z. 50 59 € Haftpflichtvers.)
    - KAP (Z. 7 und 14 116 € aus Bausparvertrag)

    Kann sich das jemand erklären, warum ich nachzahlen muss?

    Vielen Dank für die Mithilfe!

    #2
    AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

    Hallo,

    wo genau ein Fehler liegt - und ob überhaupt - kann ich nicht sagen, möglich sind solche Kleinigkeiten aber immer.

    Aber gib doch einfach keine Erklärung ab, dann entfällt die Nachzahlung. Wenn es dir um eine Erstattung geht: Eine komplette Erstattung kann man bei über 13.000 Euro Einkommen und ohne Werbungskosten ausschließen, in den Vorjahren muss etwas anders gewesen sein.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

      Hallo,
      ich würde die Anlage KAP gar nicht ausfüllen oder sind die 116 € über dem Freibetrag?
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

        Das Thema hatten wir hier schon häufiger: Wahrscheinlich MUSST Du die Steuererklärung einreichen, da eine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber -pflichtgemäß- beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt, der Gesetzgeber in seiner Weisheit entschieden hat, dass im Rahmen der EinkommensteuerVERANLAGUNG nur die TATSÄCHLICHEN Vorsorgeaufwendungen zum Ansatz kommen. War nun die Mindestvorsorgepauschale höher als die tatsächlichen abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, kann es, wenn man sonst wenig zum Absetzen hat, zu einer Nachzahlung kommen.

        Das Thema tritt häufiger auf bei Jung-Beamten, Personen mit freier Heilfürsorge und Berufsanfängern allgemein, da diese meist (noch) recht wenige Versicherungen bzw. Versicherungen mit geringen Beiträgen abgeschlossen haben. Bei Dir kommt auch mit rein die Krankenkassenerstattung von 70 € und die DADURCH niedrigeren tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, die von vorneherein gegenüber der Mindestvorsorgepauschale einen Unterschied machen.
        Zuletzt geändert von Picard777; 24.09.2014, 10:37.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

          Ich habe aufgegeben zu zählen, wie oft ich es schon geschrieben habe, aber es ist nunmal so: Es gibt einen Designfehler bei Lohn- und Einkommensteuer, nämlich dass bei ersterem 12% Vorsorgepauschale, max.1900€, für die übrigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, bei letzterem aber die realen Aufwendungen zählen, und die sind aktuell bei eher geringem Einkommen nun mal niedriger.

          Der Tipp, dann gar keine Erklärung abzugeben, ist auch kein guter, denn der Gesetzgeber ist nicht blöd und hat diesen Fall in §46 (2) Nr. 3 berücksichtigt, und die 10700€ Bruttoentgelt sind offensichtlich überschritten.

          PS: Picard war mal wieder schneller, blöd, wenn man kurz vom Rechner abgelenkt wird.

          Kommentar


            #6
            AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

            Hallo,

            >>>ich würde die Anlage KAP gar nicht ausfüllen oder sind die 116 € über dem Freibetrag?

            Nein, Zeile 14 enthält auch 116 Euro, daher freigestellt. Die Anlage KAP kann weggelassen werden, das ändert aber nichts.


            >>>Das Thema tritt häufiger auf bei Jung-Beamten, Personen mit freier Heilfürsorge und Berufsanfängern allgemein ...

            Bei den ersten beiden Zustimmung, bei Berufsanfängern aber eher nicht (weil das in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet sein kann, nein muss)


            Und meinst du wirklich, dass die 11 Euro weniger Sonderausgaben (70 minus 59) eine solche Nachzahlung bewirken?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Der Tipp, dann gar keine Erklärung abzugeben, ist auch kein guter, denn der Gesetzgeber ist nicht blöd und hat diesen Fall in §46 (2) Nr. 3 berücksichtigt, und die 10700€ Bruttoentgelt sind offensichtlich überschritten.
              Und, wie wird das kontrolliert?

              Kommentar


                #8
                AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Und, wie wird das kontrolliert?
                Das ist nicht mein Problem.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                >>>Das Thema tritt häufiger auf bei Jung-Beamten, Personen mit freier Heilfürsorge und Berufsanfängern allgemein ...

                Bei den ersten beiden Zustimmung, bei Berufsanfängern aber eher nicht (weil das in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet sein kann, nein muss)
                Das ist eine gewagte Aussage. Betrachtet man einen Musterfall mit 12000 Euro Bruttoentgelt, so werden nach §39b EStG 12%, 1440 Euro für die übrigen Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei einem jungen Berufsanfänger fallen 2013 aber nur 984 GKV, 123 PV und 180 ALV an, insgesamt also bei den übrigen Vorsorgeaufwendungen 1287 an, die für die ESt relevant sind. Nachzahlungen sind da vorprogrammiert.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                  Hallo,

                  >>>Das ist eine gewagte Aussage. Betrachtet man einen Musterfall mit 12000 Euro Bruttoentgelt, so werden nach §39b EStG 12%, 1440 Euro für die übrigen Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei einem jungen Berufsanfänger fallen 2013 aber nur 984 GKV, 123 PV und 180 ALV an, insgesamt also bei den übrigen Vorsorgeaufwendungen 1287 an, die für die ESt relevant sind. Nachzahlungen sind da vorprogrammiert.

                  Ich habe nicht behauptet, dass es nicht so ist, sondern nur dass das in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt sein müsste.
                  Wenn sich die Tabellen wirklich widersprechen, dann führt das imho im Normalfall (also nicht bei Beamten, Studenten etc.) nicht zur Erklärungspflicht. Es ist schließlich seit langem Usus, dass bei Einkünften nur auf Lohnsteuerklasse 1 grundsätzlich keine Erklärung gemacht werden muss.
                  Zweifeln lassen mich aber insbesondere die unterschiedlich hohen KV-Beiträge (noch dazu Erstattungen derselben), das kann in den Lohnsteuertabellen wohl nicht komplett berücksichtigt werden.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Ich habe nicht behauptet, dass es nicht so ist, sondern nur dass das in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt sein müsste.
                    Deine Aussage war konjunktivlos weil das in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet sein kann, nein muss. Dem ist nicht so.

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Wenn sich die Tabellen wirklich widersprechen, dann führt das imho im Normalfall (also nicht bei Beamten, Studenten etc.) nicht zur Erklärungspflicht. Es ist schließlich seit langem Usus, dass bei Einkünften nur auf Lohnsteuerklasse 1 grundsätzlich keine Erklärung gemacht werden muss.
                    Zweifeln lassen mich aber insbesondere die unterschiedlich hohen KV-Beiträge (noch dazu Erstattungen derselben), das kann in den Lohnsteuertabellen wohl nicht komplett berücksichtigt werden.
                    Du schwafelst. In dem diskutierten 0Einkommensbereich liegt zweifelsfrei eine Pflichtversicherung vor. Beitragssatz zur GKV gesetzlich festgelegt. Nix unterschiedlich hohe KV-Beiträge. Ich habe einen Musterfall angeführt. Dieser führt, ohne irgendwelche KV-Erstattungen, zu einer Nachzahlung. Und sowohl Picard als auch ich haben die Rechtsgrundlage genannt, die hier zu einer Pflichtveranlagung führt. Da hilft auch kein angeblicher Usus.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                      Die Idee, dass es an der Mindestvorsorgepauschale liegen könnte, klingt plausibel. Ich schreibe jetzt wieder rein, weil ich bisher keine andere Lösung gefunden habe.

                      Woher erkenne ich, dass mein Arbeitgeber eine Mindestvorsorgepauschale angesetzt hat? Müsste das nicht auf der Gehaltsabrechnung vermerkt sein?

                      Zur Abgabenpflicht: Nachdem ich 2010 und 2011 eingereicht hatte, schrieb mir das Finanzamt, ich solle nun aus diese besagte Einkommenssteuererklärung 2012 abgeben. Ich habe Einspruch erhoben und dieser wurde akzeptiert. Das heißt ich müsste dennvon 2012 nicht abgeben. Ich habe mir überlegt, ihn vll doch abzugeben und ihn bei Nachzahlung zurückzuziehen. Habe gelesen das geht, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist. Was meint ihr?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                        Woher erkenne ich, dass mein Arbeitgeber eine Mindestvorsorgepauschale angesetzt hat? Müsste das nicht auf der Gehaltsabrechnung vermerkt sein?
                        Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, ist das nicht auf Anhieb zu erkennen. Nur Selbstzahler in der privaten Krankenversicherung können es aus dem Eintrag unter Nr. 28 der Lohnsteuerbescheinigung erkennen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                          Zitat von Lai Beitrag anzeigen
                          Die Idee, dass es an der Mindestvorsorgepauschale liegen könnte, klingt plausibel. Ich schreibe jetzt wieder rein, weil ich bisher keine andere Lösung gefunden habe
                          Dein letzter Beitrag in diesem Thread war im September 2014. Selbst da ging es schon um lange zurück liegende Veranlagungszeiträume. Wer soll sich noch mit einem solch alten Zeug beschäftigen (gelangweilte Foren-Rentner ausgenommen)?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                            Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                            Dein letzter Beitrag in diesem Thread war im September 2014. Selbst da ging es schon um lange zurück liegende Veranlagungszeiträume. Wer soll sich noch mit einem solch alten Zeug beschäftigen (gelangweilte Foren-Rentner ausgenommen)?
                            Nur weil es für dich nicht interessant ist, heißt das nicht, dass sich nicht andere noch dafür interessieren. Es gab schließlich noch einen guten Kommentar dazu. Deiner hingegen ist einfach nur unnötig. Wems nicht passt, der kann hier ja fernbleiben!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nachzahlung, weil Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat?

                              Ein weitere Möglichkeit bei gesetzlich Versicherten dürfte sein, wenn bei denen Beitragsrückerstattungen wie z.B. TK-Dividende vorlag UND keine sonstigen Versicherungen der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 in mindestens der selben Höhe.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X