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Berechtigungsmanagment im EOP

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    Berechtigungsmanagment im EOP

    Guten Morgen,

    ich hätte da gerne mal ein Problem :-)

    Nach meinem Verständnis funktioniert das komplette Berechtigungsmanagement für den Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) nur über das EOP, da sämtliche Steuerprogramme (z.B. WISO, EF) hierzu auf das EOP zugreifen.

    Nun wurde mir jedoch von einer Kollegin berichtet, dass die von ihr beantragten Abrufberechtigungen (bislang noch nicht mit Freischaltcode aktiviert) nicht im EOP angezeigt werden, sondern nur in dem von ihr benutzen WISO Steuerprogramm.

    Hat jemand von euch da mehr Erfahrung (benutze selber kein WISO)? Wird die Berechtigung erst nach der Freischaltung im EOP angezeigt oder ggf. gar nicht und verbleibt im WISO?
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    #2
    AW: Berechtigungsmanagment im EOP

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,

    ich hätte da gerne mal ein Problem :-)

    Nach meinem Verständnis funktioniert das komplette Berechtigungsmanagement für den Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) nur über das EOP, da sämtliche Steuerprogramme (z.B. WISO, EF) hierzu auf das EOP zugreifen.

    Nun wurde mir jedoch von einer Kollegin berichtet, dass die von ihr beantragten Abrufberechtigungen (bislang noch nicht mit Freischaltcode aktiviert) nicht im EOP angezeigt werden, sondern nur in dem von ihr benutzen WISO Steuerprogramm.

    Hat jemand von euch da mehr Erfahrung (benutze selber kein WISO)? Wird die Berechtigung erst nach der Freischaltung im EOP angezeigt oder ggf. gar nicht und verbleibt im WISO?
    Hallo Beamtenschweiß,
    grundsätzlich sollte die beantragte Abrufberechtigung angezeigt werden auch wenn noch keine Freischaltung erfolgt ist.
    Die allgemeinen Hinweise zum Belegabruf lassen aber den Schluss zu, dass alles dort angezeigt wird wo es beantragt wird. Über EOP beantragt im EOP angezeigt, über Elsterformular beantragt über Elsterformular angezeigt usw.

    Zitat:Um die vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen und die zu Ihrer Person gespeicherten Daten/Belege abzurufen, stehen Ihnen sowohl die Dienste der Steuerverwaltung als auch die Dienste kommerzieller Softwareanbieter zur Verfügung. Sie können sich somit über eine frei gewählte Software die bei der Finanzverwaltung zu Ihrer Person gespeicherten Daten anzeigen lassen und in das Einkommensteuerformular übernehmen. Weitere Informationen zum Belegabruf erhalten Sie hier.

    Tschüß

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      #3
      AW: Berechtigungsmanagment im EOP

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Guten Morgen,

      ich hätte da gerne mal ein Problem :-)

      Nach meinem Verständnis funktioniert das komplette Berechtigungsmanagement für den Belegabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) nur über das EOP, da sämtliche Steuerprogramme (z.B. WISO, EF) hierzu auf das EOP zugreifen.

      Nun wurde mir jedoch von einer Kollegin berichtet, dass die von ihr beantragten Abrufberechtigungen (bislang noch nicht mit Freischaltcode aktiviert) nicht im EOP angezeigt werden, sondern nur in dem von ihr benutzen WISO Steuerprogramm.

      Hat jemand von euch da mehr Erfahrung (benutze selber kein WISO)? Wird die Berechtigung erst nach der Freischaltung im EOP angezeigt oder ggf. gar nicht und verbleibt im WISO?

      Hallo, in EF sieht es so aus:
      Belegabruf
      Berechtigung für den Abruf der eigenen Belege
      Berechtigung für den Abruf von Belegen anderer Personen

      erhaltenen Abrufcode

      Im Finanzamt vorliegende Belege abrufen
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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