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Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

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    Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo Elster-Team,

    durch Zufall bin ich gerade auf eine Neuerung bezüglich der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 gestoßen. Demnach ist ab 2014 für schweizer Grenzgänger (DBA Schweiz) die Steuerklasse 0 zu bescheinigen.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Ist dies zwingend erforderlich oder nur eine Option? Wenn ja, gibt es dazu bereits eine gesetzliche Grundlage?
    2. Sind dann auch die weiteren Merkmale (Konfession, Kinderfreibeträge) auf der Bescheinigung auszuweisen.
    3. Gibt es diesbezüglich detailliertes Info-Material?

    MfG Markus

    #2
    AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

    Wo hast du das denn gelesen?
    M.E. gibt es keine Steuerklasse "0".
    Es gibt Steuerklassen I-VI, aber von einer Steuerklasse 0 ist mir nichts bekannt.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

      Hallo Markus,
      hier im Norden ist die Schweiz zwar weit, aber die dänischen KollegInnen, welche in Flensburg arbeiten, bekommen regelmäßig eine Steuerklasse 0 gem. Doppelbesteuerungsabkommen.
      Alles nichts Neues!
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

        Also ist das eine Kennzeichnung für die Lohbesteuerung von in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtigen, d.h. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

          Danke für eure Antworten!

          Diese Information habe ich aus einem ELSTER-Newsletter vom 22.10.

          Hier heißt es wortwörtlich:

          "Sehr geehrte(r) Herr ...,

          ab dem 20.10.2014 tritt eine Schnittstellenänderung für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen in Kraft, nach der es möglich ist für Lohnsteuerbescheinigungen ab dem Jahr 2014 eine Steuerklasse 0 innerhalb der Besteuerungsmerkmale auszuweisen.
          Die Übermittlung der Steuerklasse 0 ist nur für schweizer Grenzgänger zulässig.

          Mit freundlichen Grüßen
          ElsterLohn 1 - Team"

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            #6
            AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,
            und wieder bin ich schlauer! Danke.
            Glücklicherweise haben wir keine Grenze zur Schweiz, die Steuerfälle dürften gegen 0 tendieren.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

              Ja, die Grenze zur Schweiz wird durch das Feuchtgebiet im Südwesten geprägt

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                Mal eine blöde Frage: Wer soll denn bitteschön die Lohnsteuerbescheinigung übermitteln? Den Schweizer Arbeitgeber hat das nicht zu kümmern. Der erstellt und übermittelt keine elektrische Lohnsteuerbescheinigung.
                Hat man jetzt also eine Lösung für ein Problem welches es in der Praxis gar nicht gibt?

                Nachtrag: Oder sind damit Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz gemeint, welche in Deutschland arbeiten?
                Zuletzt geändert von jottlieb; 26.11.2014, 12:27.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                  Hier sind sog. Schweizer Grenzgänger betroffen.

                  Ergebnis daraus:
                  Ein Arbeitgeber in Deutschland hat Arbeitnehmer die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die LStB für diese Arbeitnehmer mit Steuerklasse 0 übermitteln.


                  Viele Grüße
                  brauer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                    Zitat von brauer Beitrag anzeigen
                    Hier sind sog. Schweizer Grenzgänger betroffen.

                    Ergebnis daraus:
                    Ein Arbeitgeber in Deutschland hat Arbeitnehmer die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die LStB für diese Arbeitnehmer mit Steuerklasse 0 übermitteln.
                    Danke für die Klarstellung. "Schweizer Grenzgänger" mag war vielleicht eindeutig klingen, ist es aber nicht. "Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland" wäre präziser.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                      Hallo jottlieb,

                      also beim Thema Grenzgänger in der östlichsten Stadt Deutschlands denke ich nur an polnische Grenzgänger die in Polen wohnen und in Deutschland arbeiten. Anders herum kenne ich keinen Grenzgängerfall, aber Polen ist eben nicht die Schweiz.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                        Hallo,

                        ich habe vorhin festgestellt das auf meiner Verdientsabrechnung die Lohnsteuerklasse 0 angegeben ist.

                        ich arbeite momentan nur auf Aushilfsbasis und wohne nicht in der Schweiz und mein Arbeitgeber kommt auch nicht aus der Schweiz.

                        Was hat das nun zu bedeuten? Kann mir da jmd. weiterhelfen?

                        Mfg Nadine

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                          #13
                          AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                          Hallo Meinen,

                          was meinst du mit Verdienstabrechnung -> den monatlichen Lohnzettel deines Arbeitgebers ?
                          Oder hast du wirklich eine Lohnsteuerbescheinigung für die Beschäftigung im ganzen Jahr oder bei diesem AG ?
                          Was ist Aushilfsbasis ? Hast du einen Minijob der pauschal besteuert wird ?

                          Da solltest du mal mit deinem Lohnbüro sprechen, die können das als erstes aufklären ?

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                            Betriebsstättenfinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers. Lohnsteuerbescheinigungen zulässig für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland. Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich vor allem nach Ihrer Steuerklasse. Auf den Lohnsteuerbescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber sind beide Klassen mit den Berechnungszeiträumen. Bescheinigungspflicht für die Lohnsteuerbescheinigung des Buchstaben. Auf den Lohnsteuerbescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber sind beide Klassen mit den Berechnungszeiträumen. Solidaritätszuschlag bei den verschiedenen Steuerklassen.



                            .......................
                            - Werbung entfernt -
                            Zuletzt geändert von brauer; 31.07.2015, 12:13. Grund: Werbung entfernt.
                            - Signatur aufgrund von Werbung entfernt.

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                              #15
                              AW: Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung

                              Die Beiträge von @deannaea riechen förmlich nach Spam!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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