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Abschreibung Eigentumswohnung + vermietete Parkplätze

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    Abschreibung Eigentumswohnung + vermietete Parkplätze

    Schönen guten Morgen,

    2009 erwarb ich zwei Eigentumswohnungen mit insgesamt 3 Parkplätzen.
    Davon war eine Wohnung vermietet und auch 2 Parkplätze was ich so beibehalten hatte.

    Mein Steuerberater hatte damals den Kaufpreis der verm. Wohnung und der beiden verm. Parkplätze addiert + Erwerbsteuer + Notargebühren, etc und davon 10% für Grund und Boden abgezogen.
    Das hat er anteilig auf die Monate und zu 2% Abschreibung geltend gemacht.

    Ein Jahr später wurde der Betrag reduziert, warum auch immer. In der Begründung stand "lt. FA", keine Ahnung was damit gemeint war.

    In 2011 hatte ich zu etwas Mitte des Jahres die Vermietung von einem Parkplatz aufgegeben, die Abschreibung hatte der Steuerberater aber gleich gelassen.

    2012 + 2013 hatte ich die Steuer gemacht und die Abschreibung ebenfalls gleich gelassen, was auch anerkannt wurde.

    Mitte diesen Jahres habe ich alle Parkplätze verkauft, lediglich die vermietete Wohnung besitze ich noch.
    Wie sieht nun die Abschreibung aus? Wie wird überhaupt die Abschreibung berechnet? Was wird für Grund&Boden abgezogen?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Abschreibung Eigentumswohnung + vermietete Parkplätze

    Guten Morgen,
    in diesem Forum geht es um die Anwendung ELSTER, Steuerberatung (das wäre ein Antwort auf Ihre diversen Fragen) ist nicht gestattet.
    Mir sei auch der Hinweis auf Steuerverkürzung hinsichtlich des/der Parkplätze gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Abschreibung Eigentumswohnung + vermietete Parkplätze

      Nur als kurzer Hinweis, ein reiner Parkplatz (ohne Garage, Carport, o.ä.) gehört zum Grund u. Boden und darf daher nicht in der Bemessungsgrundlage der Abschreibung für das Gebäude enthalten sein.

      Sofern der Kaufpreis für die Parkplätze separat im Vertrag (Kaufvertrag, nicht Verkauf) ausgewiesen wurde, wäre die AfA BMG spätestens jetzt nach dem Verkauf entsprechend zu berichtigen.
      Wenn die Parkplätze bei der Anschaffung nicht extra im vertrag angeführt wurden (wertmäßig), musst du nichts machen, da diese dann über den Abzug für den Grund- u. Boden nicht in der AfA BMG enthalten sind.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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