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Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

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    Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

    Hallo zusammen :-)

    Zuerst einmal hoffe ich, das ich hier mit meiner Frage richtig bin...

    Ich bin gerade dabei meine Einkommensteuer für 2011 zu machen. Das erste mal das ich mich überhaupt mit dem Thema Einkommensteuer beschäftige :-)

    Jetzt ist es so, das ich bei der Anlage "Kinder" irgendwie stecken bleibe. Ich habe 2 minderjährige Kinder, 2001 & 2003 geboren, und beide leben bei der Mutter. Kindergeld bekommt natürlich die Mutter.

    Beide Kinder sind alle 14 Tage bei mir. Unterhalt kann ich Aufgrund meines zu geringen Einkommens leider nicht zahlen.

    Muss oder sollte ich die Anlage Kinder trotzdem ausfüllen ? Bei "kindschaftsverhältnis zu einer weiteren person" habe ich den Namen und die Anschrift der Kindesmutter eingetragen. Das wäre soweit korrekt oder ?

    Bei "Wohnsitz und Haushaltszugehörigkeit" habe ich angekreuzt "gehörte im Zeitraum 2011 zum Haushalt der Mutter".

    Müsste ich jetzt auch das Kreuz setzen bei "war in 2011 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet" ?! Zählt in dem Moment Familienwohnung von Mutter und Kindern ? Weil wir leben wie gesagt schon seit jahren nicht mehr zusammen.

    Muss ich irgendwo noch die Höhe des Kindergeldes eintragen ? Obwohl ich ja keins bekomme ? Wird der Kindesmutter irgendwas vom Kindergeld abgezogen ? Oder bekommt sie mit, das ich sie in der Steuererklärung mit angegeben habe ?

    Wir sind so schon nicht mehr die besten "Freunde", und wenn jetzt auch noch das Kindergeld für sie gekürzt werden würde...kaum auszumalen :-)


    Ich würde mich jedenfalls sehr über hilfreiche Tips und richtige Antworten freuen...

    Ach so, noch eine Frage zur Steuer Identifikationsnummer der Kinder.
    Nach der wird nämlich gefragt in dem Formular. Ist die wichtig? MUSS ich die eintragen? Diese Nummer ist mir nämlich leider nicht bekannt. Da die beiden wie gesagt bei der Mutter leben. Und ob sie mir freiwillig diese Nummer zukommen lässt, bezweifle ich stark...


    Vielen lieben Dank schon mal


    melramo
    Zuletzt geändert von melramo; 19.11.2014, 06:36.

    #2
    AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

    Hallo,

    womit machst du die Erklärung? ElsterFormular oder im Online-Portal? oder andere Software
    Im ElsterFormular gibt es die Zeile Wohnsitz und Haushaltszugehörigkeit nicht genauso wenig wie die Zeile -gemeinsame Familienwohnung-
    Die Anlagen (pro Kind)solltest du ausfüllen.
    Wirkt sich bei dir auf Soli und KiST aus (falls du Kirchensteuer pflichig bist)
    Wohnort des Kindes ok
    Angaben zum KIndschaftsverhältnis weitere Person_ ist richtig
    Bei gemeinsamen Familienwohnung KEIN Kreuz.
    Du hast doch keine gemeinsame Wohnung mit ExFrau und Kindern.
    Bei Kindergeld trägst du den halben Kindergeldbetrag ein.
    Der steht dir zu. Egal wer wirklich das Kindergeld bekommt.
    Kindergeld wird NICHTS abgezogen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

      Grundsätzlich hat jeder Elternteil für ein Kind Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag und das halbe Kindergeld. Hierfür ist nicht relevant, an wen es ausgezahlt wird, daher wird auch nur nach dem Kindergeldanspruch und nicht nach dem erhaltenen Kindergeld gefragt.

      Es gibt jedoch Fälle, in denen Freibetrag und Kindergeldanspruch auf den einen Elternteil übertragen werden können. Das war 2011 noch der Fall, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75% nachkam, jedoch nicht, wenn er mangels Leistungsfähigkeit gar nicht zahlen musste. Diese Ungerechtigkeit wurde inzwischen abgeschafft. Jedoch konnte immer die Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für minderjährige Kinder beantragt werden, wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war.

      Für 2011 dürfte dem Vater daher das halbe Kindergeld zustehen, jedoch ist zu vermuten, dass die Mutter den vollen Freibetrag für Betreuung etc. beantragt hatte, so dass beim Vater nur der halbe Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes übrig bleibt.

      Die Günstigerprüfung Kindergeld gegen Freibetrag dürfte hier wenig überraschend ausfallen. Beim Soli käme der Freibetrag aber auf jeden Fall zum Tragen.

      Für die späteren Veranlagungszeiträume wäre zu vermuten, dass die Mutter den vollen Freibetrag und damit auch den vollen Kindergeldanspruch beantragt hat.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

        Hallo und erstmal vielen lieben Dank für die Antworten. Da es wie gesagt das "erste mal" ist, das ich mich mit dem Thema überhaupt auseinandersetze, möchte ich natürlich so wenig Fehler wie möglich machen.

        Als Software nutze ich das "WISO Steuer-Sparbuch 2012". Wusste nicht ob ich das erwähnen darf / soll, weil ja hier ein ELSTER Forum ist :-)

        Ich finde in dieser Software z.b. nirgendwo den Punkt, wo man Kindergeld bzw. eine Summe eintragen kann. Also diesen halben Kindergeldbetrag...

        Ich hab mal einen Screenshot gemacht, vielleicht möchtet ihr euch den mal anschauen ? Ich sehe gerade das ich gar nichts hochladen kann..."Sie haben die maximale Anzahl von 5 Dateien hochgeladen." Hmmmm...


        Was ist mit der Steuer-ID der Kinder ? MUSS ich die eintragen ? Vom Finanzamt werde ich die ja kaum bekommen, und mit der Kindesmutter bin ich nicht mehr so dicke.


        Kirchensteuer zahle ich übrigens nicht. Da bin ich schon vor Jahren ausgetreten.

        Das Kuriose, trage ich meine beiden Kinder ein, steigt die Erstattungssumme um über 200 Euro ?!? Ist das normal ?

        Ich weiß, viele, vielleicht unnötige Fragen...Vielleicht sollte ich doch besser die Finger davon lassen und das einen Steuerberater gegen eine Gebühr machen lassen ??? Kostet halt auch 80,00 EUR aufwärts...


        P.S. Hab jetzt einfach mal beim zuständigen Finanzamt angerufen. Die Steuer-ID der Kinder ist nicht wichtig...Ich soll aber irgendwo bei Punkt 115 die halbe Kindergeldsumme in Höhe von 1104 eintragen...Ist das korrekt ?

        Nur finde ich diesen Punkt nirgends bei der WISO Software...man...ist das alles kompliziert :-)


        Und noch ein P.S. : Und zwar der Punkt mit der gemeinsamen Familienwohnung. Nehme ich das Kreuz raus bei "XXX war in 2011 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet" kommt folgender Warnhinweis:

        "Haushaltszugehörigkeit ohne Meldezeitraum vorhanden!
        Ist das Kind nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, kann es passieren, dass gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen werden muss, dass das Kind tatsächlich zum Haushalt gehört. Das Programm geht anhand von Ihren Angaben davon aus, dass dieser Nachweis erbracht werden kann und die Haushaltszugehörigkeit gegeben ist."

        Also das Kreuz drin lassen oder rausnehmen ???





        Vielen Dank nochmals
        Zuletzt geändert von melramo; 19.11.2014, 15:23.

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          #5
          AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

          Zitat von melramo Beitrag anzeigen
          Hallo und erstmal vielen lieben Dank für die Antworten. Da es wie gesagt das "erste mal" ist, das ich mich mit dem Thema überhaupt auseinandersetze, möchte ich natürlich so wenig Fehler wie möglich machen.

          Als Software nutze ich das "WISO Steuer-Sparbuch 2012". Wusste nicht ob ich das erwähnen darf / soll, weil ja hier ein ELSTER Forum ist :-)
          ->wenn du es nicht erwähnst, stochert man noch mehr im Nebel .....

          Ich finde in dieser Software z.b. nirgendwo den Punkt, wo man Kindergeld bzw. eine Summe eintragen kann. Also diesen halben Kindergeldbetrag...

          -> also die Kennziffer für den Kindergeldanspruch sollte in einem kostenpflichtigen Programm als Mindestanspruch vorhanden sein, die Programme müssen sich ja an die Vorgaben halten.

          Das Kuriose, trage ich meine beiden Kinder ein, steigt die Erstattungssumme um über 200 Euro ?!? Ist das normal ?
          -> das könnte normal sein, wenn ein halber Kinderfreibetrag für zwei Kinder berücksichtigt wird, dann schlägt sich das im geminderten Solizuschlag nieder, also wenn du entsprechend gezahlt hast.


          P.S. Hab jetzt einfach mal beim zuständigen Finanzamt angerufen. Die Steuer-ID der Kinder ist nicht wichtig...Ich soll aber irgendwo bei Punkt 115 die halbe Kindergeldsumme in Höhe von 1104 eintragen...Ist das korrekt ?

          -> ja Kennziffer 15 dort kommt der Kindergeldanspruch hinein

          Nur finde ich diesen Punkt nirgends bei der WISO Software...man...ist das alles kompliziert :-)

          -> andere Programme kenne ich nicht so live, aber diese Kennziffer sollte zu finden sein oder durch Beschriftungen erkennbar, ansonsten müsstest du dich an deinen Support der Software WISO wenden.

          Und noch ein P.S. : Und zwar der Punkt mit der gemeinsamen Familienwohnung. Nehme ich das Kreuz raus bei "XXX war in 2011 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet" kommt folgender Warnhinweis:

          "Haushaltszugehörigkeit ohne Meldezeitraum vorhanden!
          Ist das Kind nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, kann es passieren, dass gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen werden muss, dass das Kind tatsächlich zum Haushalt gehört. Das Programm geht anhand von Ihren Angaben davon aus, dass dieser Nachweis erbracht werden kann und die Haushaltszugehörigkeit gegeben ist."

          Also das Kreuz drin lassen oder rausnehmen ???

          -> siehe FIGUL , wenn die Kinder nicht bei dir im Haushalt leben, kannst du es nicht ankreuzen !



          Vielen Dank nochmals
          Hallo melramo,

          siehe meine Einfügungen in deinem Zitat.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 20.11.2014, 11:21. Grund: Ergänzungen

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            #6
            AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

            Zitat von melramo Beitrag anzeigen
            Und noch ein P.S. : Und zwar der Punkt mit der gemeinsamen Familienwohnung. Nehme ich das Kreuz raus bei "XXX war in 2011 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet" kommt folgender Warnhinweis:

            "Haushaltszugehörigkeit ohne Meldezeitraum vorhanden!
            Ist das Kind nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, kann es passieren, dass gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen werden muss, dass das Kind tatsächlich zum Haushalt gehört. Das Programm geht anhand von Ihren Angaben davon aus, dass dieser Nachweis erbracht werden kann und die Haushaltszugehörigkeit gegeben ist."

            Also das Kreuz drin lassen oder rausnehmen ???
            Man sollte in einer Steuererklärung schon bei der Wahrheit bleiben. Entweder ist das Kind beim Steuerpflichtigen gemeldet oder nicht. Wenn letzteres, sollte man auch nichts derartiges angeben.

            Und wenn das Programm meldet Das Programm geht anhand von Ihren Angaben davon aus, dass dieser Nachweis erbracht werden kann und die Haushaltszugehörigkeit gegeben ist. gilt analog: Wenn das Programm sagt, dass sich aus den gemachten Angaben ergibt, dass das Kind zum Haushalt gehört, sollte das schon stimmen.

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              #7
              AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

              Dann kann folgende Fehlermeldung: Fehler bei der Berechtigungspruefung (Code: 080070310).
              http://www.test-king.com/cert-ITIL-V3-Foundation.htm
              http://www.holycross.edu/
              http://www.test-king.com/cert-MCSE.htm
              http://www.csld.edu/

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                #8
                AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

                Halo,

                welche Belege willst du für deine Kinder abrufen?
                Bist du dzu berechtigt?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage Kind, Einkommensteuer 2011, 2 Kinder, getrennt lebend

                  Zitat von Babblu0 Beitrag anzeigen
                  Dann kann folgende Fehlermeldung: Fehler bei der Berechtigungspruefung (Code: 080070310).
                  Erkläre bitte mal den Zusammenhang zum obigen thread!
                  DFTT
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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