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Familienheimflug bei im Ausland lebender Familie

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    Familienheimflug bei im Ausland lebender Familie

    Hallo,

    meine Freundin sitzt gerade an ihrer Lohnsteuererklärung. Sie ist gebürtige Amerikanerin und lebt und arbeitet hier in Deutschland. Sie hat eine Frage bezüglich der Veranlagung von Familienheimflügen:

    Ist es möglich, Familienheimflüge in die USA als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen und wenn ja, wie oft pro Jahr und mit welchen erforderlichen Nachweisen? Da es in Amerika nicht üblich ist, einen registrierten Wohnsitz zu haben, ist dieser nicht als Zweitwohnsitz eingetragen. Reicht z.B. eine Kopie des amerikanischen Führerscheins mit der Adresse der Eltern? Wo könnte sie denn Informationen darüber finden?

    Vielen Dank schonmal für jedwede Hilfe!
    Zuletzt geändert von A_Bau; 11.01.2015, 21:58.

    #2
    AW: Familienheimflug bei im Ausland lebender Familie

    Da deine Freundin in den USA keinen eigenen Haushalt führt, sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig.
    Zumal deine Freundin offensichtlich ihren Lebensmittelpunkt nicht in den USA, sondern in Deutschland hat.

    PS: Was hat deine frage mit ElsterFormular zu tun?
    Das hier ist ein Elster-Form .
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.01.2015, 15:16.
    Mfg

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      #3
      AW: Familienheimflug bei im Ausland lebender Familie

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Da ich in diesem Forum schon mehrfach Fragen zum Steuerrecht gelesen habe und nicht nur zu Elster, ging ich davon aus dass man hier auch solche Fragen stellen kann und die Community unerfahrenen Leuten gerne mal weiterhilft.

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        #4
        AW: Familienheimflug bei im Ausland lebender Familie

        Guten Tag,
        schaue doch einfach mal in Steuerberatungsgesetz, Fragen in die beratende Richtung dürfen hier nicht beantwortet werden....
        http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberatungsgesetz
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Familienheimflug bei im Ausland lebender Familie

          Und Du selbst kommst wegen Deiner Unterstützung Deiner Freundin in Teufels Küche, wenn Du nicht zufällig deren Verlobte bist, denn Dir ist Steuerberatung auch nicht erlaubt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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