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Erbengemeinschaft" Pacht"

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    Erbengemeinschaft" Pacht"

    Kann mir einer helfen wie ich mich verhalten soll und zwar , vor 1.Jahr ist meine Oma verstorben nun besass sie Pachtland , das Geld wurde 2014 auf Ihr Konto gut geschrieben, es exestiert noch kein Erbschein und das Land ist auch noch nicht auf die Kinder bzw Enkelkinder überschrieben wurden.Das Geld wurde bar ausgezahlt, ist eine ganz geringe summe.Muss ich das schon für 2014 mit angeben in der Steuererklärung und wo, oder erst wenn der Erbschein da ist und das Pachtland auf uns überschrieben wurden ist?

    Vielleicht kann mir jemand hier helfen .
    Danke

    #2
    AW: Erbengemeinschaft" Pacht"

    theoretisch muss eine einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte für alle Erben durchgeführt werden. Klär mit deinem FA ob das wg. Geringfügigkeit unterbleiben kann. Betrifft es ein Jahr, in dem die Oma noch lebte, wäre es auch evtl. noch der Oma zuzurechnen.

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