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Verlustvortrag in Folgejahr übertragen

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    Verlustvortrag in Folgejahr übertragen

    Liebe Community,

    aus den bisherigen Einträgen bin ich leider noch nicht so ganz schlau geworden.
    Ich habe folgende Fragestellung:

    Ich habe im Jahr 2014 eine Verlustfeststellung für das Jahr 2013 (Zweitstudium) eingereicht. Es wurde ein Verlust von ca.9000€ festgestellt. Nun habe ich im Jahr 2014 mein Studium beendet und im Oktober Angefangen zu arbeiten.

    Daraus ergeben sich diese Fragen:
    1. Im Jahr 2014 habe ich ca. 2.800€ Steuern gezahlt. Davon bekomme ich ja sowieso einen Teil wieder (da zu hoch eingeschätzt) und es bleibt nur ein geringer Teil für die Verrechnung mit dem für 2013 festgestellten Verlust. Wird der Restbetrag dann automatisch mit in das Jahr 2015 übernommen bzw. kann da dann wieder geltend gemacht werden? Muss ich dafür irgendetwas speziell ausfüllen oder reicht es auf dem Hauptformular ein Kreuz bei "Antrag auf Verlustfeststellung" und "Einkommensteuererklärung" zu machen? Kann man überhaupt 2 Sachen ankreuzen?

    2. Im Jahr 2014 habe ich sowohl studiert, als auch gearbeitet. Dadurch ist mir ein Verlust im Studium entstanden aber ich habe natürlich auch Steuern gezahlt. Muss ich dann auf dem Hauptformular "Einkommenssteuererklärung" und "Antrag auf Verlustfeststellung" ankreuzen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Verlustvortrag in Folgejahr übertragen

    Verluste werden nicht mit Steuern verrechnet, sondern mit Einkünften. Im Zweifelsfall bis zur Gesamthöhe der Einkünfte, ein evtl. Rest wird weiter vorgetragen. Wer z.B. das Pech hat, dass er nach Abzug der Werbungskosten 8000 Euro verdient hat (worauf er Null Euro Steuer bezahlt hätte), bekommt durch 9000 Euro Verlustvortrag das auf 0 Euro gesenkt (und zahlt immer noch keine Steuern) und behält 1000 Euro Verlustvortrag übrig.

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      #3
      AW: Verlustvortrag in Folgejahr übertragen

      Zu 2) ja, das passiert automatisch.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag in Folgejahr übertragen

        Hallo,

        mir geht es ähnlich. Ich habe einen Verlustvortrag aus dem Studium und im Nov 2015 angefangen zu arbeiten. Letztes Jahr sind nicht so viel Werbungskosten angefangen und ich habe um die 8.000 verdient. Am liebsten würde ich den Verlustvortrag mit in 2016 nehmen und für 2015 gar keine Steuererklärung machen.

        1.) Wenn ich eine mache, brauche ich meinen Verlustvortrag auf bis auf Einkommen "0"
        2.) Wenn ich keine Steuererklärung mache geht mein Verlustvortrag verloren?

        Vielen Dank schonmal

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          #5
          AW: Verlustvortrag in Folgejahr übertragen

          Du kannst das Jahr nicht auslassen, du bist nämlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und zwar nach § 56 Satz 2 EStDV!


          Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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