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Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

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    Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

    Hallo,

    ich war im Jahr 2014 für ein paar Monate arbeitslos.

    Ich habe im Internet recherchiert (weil ich nicht wusste, wie das mit dem Eintragen mit dem Arbeitslosengeld ist) und bin dabei auf diese Seite der Bundesagentur für Arbeit gestoßen: http://www.arbeitsagentur.de/web/con...22DSTBAI630768

    Jetzt weiß ich nicht, ob das noch aktuell ist?
    Muss das ALG nun eingetragen werden oder nicht? Wenn ja, muss ich dann warten, bis irgendwann vom Arbeitsamt der Leistungsnachweis für das Jahr 2014 kommt und das dann dazugeben?

    Danke,
    MfG

    #2
    AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

    ALG I ja, Hartz IV nein.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

      Ist ja auch naheliegend, wenn es in der Anlage N in Zeile 29 (2013) ausdrücklich abgefragt wird. Dann sollte man diese Frage auch ordnungsgemäß beantworten.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

        Und WO gebe ich an, wenn ich im Jahr 2014 (!!) Arbeitslosengeld bezogen habe? Zeile 29 der Anlage N scheint 2014 nicht zu passen...
        Danke!

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          #5
          AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

          Guten Abend,
          warum scheint es nicht zu passen? Steht doch ausdrücklich: andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld usw.)
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

            Hallo,

            scrole weiter nach unten bis zu -weitere Angaben zum Arbeitslohn - hier findest du die Zeile 29

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

              Ahhh, es gibt 2x die Zeile 29... Auf die Idee bin ich nicht gekommen... Danke!

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                #8
                AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

                Zeile 29 der Anlage N, nicht Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

                  Hallo alle zusammen,

                  ich möchte zum ersten Mal meine Einkommensteuererklärung ausfüllen und habe paar Fragen.

                  1. Die Einkommensteuererklärungen für 2010 bis 2013 waren von meinem Steuerberater nach Flensburg an das Finanzamt geschickt, normalerweise ich sollte meine
                  Steuererklärung ans FA in Oldenburg schicken. Wenn ich die nach Oldenburg schicke, muss ich meine Steuernummer scheriben und dann beim "Wohnsitzwechseln:
                  bisheriges Finanzamt" Flensburg schreiben, trozdem dass ich meine Adresse nicht gewechselt habe, oder soll ich das FA mir neue Steuernummer geben lassen?

                  2. Im November und Dezember 2015 habe ich ALG 1 bekommen. Wo soll ich das eintragen? Ich habe einen Brief bekommen , wo 2.332 Euro Entgelt für
                  Rentenversicherung steht, soll ich das eintragen oder die Summe netto,was ich bekommen habe? Im Dezember habe ich noch gearbeitet und 161 euro verdient. Muss
                  ich die Summe mit dem Bruttoarbeitslohn zusammenrechnen?

                  3.Als Nichtselbständiger muss ich nur Einkommensteuererklärung und die Anlage N ausfüllen, oder muss ich noch andere Anlagen beifügen?

                  Vielen Dank
                  Mit freundlichen Grüßen

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                    #10
                    AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

                    Hallo gerri,

                    zu 2. -> ALG kommt im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 rein, du solltest eine Bescheinigung für die Rentenversicherung und eine für das Finanzamt erhalten haben.

                    zu 3. ->Hauptvordruck und Anlage N ist korrekt und die Anlage Vorsorgeaufwand solltest du nicht vergessen.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Muss das Arbeitslosengeld eingetragen werden?

                      Ergänzend noch folgende Frage: Muss man den Zuschuss zur privaten KV und zur Pflegeversicherung mit angeben oder nur das reine ALG1?

                      Passt zwar hier nicht dazu, aber ich will nicht noch ein Fass aufmachen: Wo trägt man die Einnahmen aus einer Inhaberschuldverschreibung ein?

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