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Erste Tätigkeitsstätte bei berufsintegriertem Studium und Gastausbildung

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    Erste Tätigkeitsstätte bei berufsintegriertem Studium und Gastausbildung

    Ich bereite gerade meine Steuererklärung 2014 vor und stehe jetzt ein wenig ratlos vor der Definition meiner "Ersten Tätigkeitsstätte". Ich absolviere eine Ausbildung zum Beamten im Rahmen eines berufsintegrierten Studiums. Als erste Tätigkeitsstätte habe ich, nach meinem aktuellen Verständnis, wohl meine Ausbildungsbehörde (Kommunalverwaltung, Entfernung ca. 3-4km). Allerdings war ich in 2014 dort nur an ca. 35-40 Arbeitstagen (zwei Monate, Urlaub und Krankheit muss ich noch raussuchen). Zwischendurch habe ich bei einer anderen Behörde (ca. 10km) eine "Gastausbildung" durchlaufen, dort war ich ca. 60 Tage (drei Monate). Die restlichen sieben Monate pendelte ich dann zum Studium an eine Fachhochschule (ca. 50km, mit Zahlung von Trennungsgeld). Gastausbildung/Studium liefen im Rahmen einer Zuweisung zu Ausbildungszwecken.
    Was davon sehe ich jetzt als "erste Tätigkeitsstätte" an, was gebe ich wo als "Reisekosten" an?

    Und um meine Verwirrung perfekt zu machen, habe ich für ein knappes halbes Jahr mein Konto noch etwas mit dem Austragen von Zeitungen aufgebessert. Dort hatte ich jedoch überwiegend keinen festen Ort, sondern wurde auch als Krankheits-/Urlaubsvertretung in wechselnden Dörfern bzw. Stadtteilen eingesetzt. Bezahlt wurde ich nach Gewicht und Anzahl der Zeitungen und Beilagen, Fahrtkosten wurden nicht gezahlt, so dass ich dachte diese Fahrten auch absetzen zu können. Nur wie kann ich das in der Erklärung angeben? Das müssten 6-8 verschiedene Verteilorte bzw. Anfahrtsstrecken sein.

    #2
    AW: Erste Tätigkeitsstätte bei berufsintegriertem Studium und Gastausbildung

    Guten Tag,
    war die Zeitungsgeschichte eine Beschäftigung mit Sozialversicherung oder im Minijobbereich? Wenn Minijob, wie wurde versteuert (ELStAm, Pauschalversteuerung AG oder AN?)
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Erste Tätigkeitsstätte bei berufsintegriertem Studium und Gastausbildung

      Hallo, das war ein kurzfristiger Minijob (also < 50 Einsatztage), versteuert über ElStam (Kl. 6).

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        #4
        AW: Erste Tätigkeitsstätte bei berufsintegriertem Studium und Gastausbildung

        Die erste Tätigkeitsstätte ist deine Ausbildungsstätte, also die Kommunalverwaltung.

        Der Rest sind Reisekosten.

        Da dein Zeitungsaustragen mit Steuerklasse VI versteuert wurde und damit eben kein pauschal versteuerter Minijob ist, kannst du auch Werbungskosten geltend machen.

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