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Differenzbetrags bei Betreuung eines kranken Kinds steuerlich absetzbar?

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    Differenzbetrags bei Betreuung eines kranken Kinds steuerlich absetzbar?

    Hallo zusammen,

    ich hatte in 2014 insgesamt fünf Tage, an denen unser Kind wegen Krankheit nicht in die Krippe gehen konnte und ich es zu Hause versorgen musste. Für diese Tage habe ich von der Krankenkasse eine entsprechende Zahlung erhalten, diese ersetzt allerdings nicht den vollen "Normallohn". Kann die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse gezahlten Geld und dem, welches ich erhalten hätte wenn ich arbeiten gegangen wäre, steuerlich geltend gemacht werden? Wenn ja, wo?

    Vielen Dank &

    viele Grüße

    G.

    #2
    AW: Differenzbetrags bei Betreuung eines kranken Kinds steuerlich absetzbar?

    Ja, natürlich. Das was Du weniger erhalten hast wird nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, die Du vom Arbeitgeber bekommst. Somit muss es am Ende auch nicht versteuert werden.

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      #3
      AW: Differenzbetrags bei Betreuung eines kranken Kinds steuerlich absetzbar?

      Ergänzend zu unserem Rüsseltier, dem ich mich voll anschließe, nur vorsichtshalber der Hinweis, dass das Kinderkrankengeld als steuerfreie dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte in Anlage N Zeile 29 rein muss. War dir wahrscheinlich klar, aber ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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