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Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

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    Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier und mache zum ersten Mal meine Steuer selbst. Da kommen natürlich unzählige Fragen auf.
    2014 bezog ich Alg1 und für fünf Wochen ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

    Muss ich dies in der Anlage N unter Punkt 29 zusammengezählt angeben?

    Welchen Betrag muss ich da überhaupt angeben? Zähle ich meine monatlichen Überweisungen, die ich bekommen habe zusammen? Oder muss ich da den Bruttobetrag aus dem Bescheid angeben?

    Außerdem habe ich Schreiben, auf denen die Meldung zur Rentenversicherung angegeben ist. Dient dies nur zur Info, oder muss ich dies auf meiner Einkommenssteuererklärung auch angeben, wenn ja, bitte wo?

    Ich habe wirklich Null Ahnung, kenne aber keinen der mir helfen kann und einen Steuerberater kann ich mir nicht mehr leisten. Ich werde hier noch so einiges nachfragen müssen.

    Ich danke euch jetzt schon mal, für eure Antworten.

    Grüße

    #2
    AW: Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

    Hallo Grün,

    also Anlage N Zeile 29 ist ok, aber nur wenn du in 2014 auch ein Arbeitsverhältnis hattest und in Anlage N die Daten der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hast.

    Ansonsten kommt dies auf Seite 4 im Hauptvordruck Zeile 94.

    Du müsstest doch vom Arbeitsamt auch eine Bescheinigung zur Vorlage für das Finanzamt erhalten, mit dem erhaltenen ALG.

    Tschüß

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      #3
      AW: Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

      Hallo,

      >>>Muss ich dies in der Anlage N unter Punkt 29 zusammengezählt angeben?

      Besser wäre, es getrennt in zwei Zeilen einzutragen (über den Hinzufügen-Button bekommt man weitere Zeilen).

      Welche Daten du da einträgst ist nicht so von Belang (außer für die unverbindliche Berechnung), das Finanzamt nimmt eh' die direkt gemeldeten Werte.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

        Danke für eure Antworten.

        Ich habe mich jetzt auch schon stundenlang durch Artikel und Foren gelesen und werde so langsam vertraut.

        Ein Arbeitsverhältnis bestand 2014 leider nicht.

        Bei der Arbeitsagentur habe ich mich auch schlau gemacht, da kommt tatsächlich noch ein Schreiben indem alles aufgeschlüsselt ist. Ich war ja arbeitslos, war dann zur Reha, danach wieder arbeitslos, machte über die Arbeitsagentur eine Weiterbildung und dann nochmals ein Monat arbeitslos. Deshalb habe ich auch keinen Gesamtbetrag, sondern muss splitten.

        Für weitere Tipps wäre ich weiterhin dankbar.

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          #5
          AW: Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

          Hallo Grün,

          dann brauchst du ja keine weiteren Tipps -> Anlage N entfällt dann für dich und du nimmst den Hauptvordruck Seite 4 Zeile 94 für ALG 1 usw. wie ich gestern schon schrieb um 14:43 Uhr.

          Tschüß

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            #6
            AW: Arbeitslosengeld 1 und Übergangsgeld

            Also, du hast nun also eine Bescheinigung bei der Arbeitsagentur über das ALG1 angefordert.
            Dasselbe machst du bei der Krankenkasse für das Krankengeld.

            Ansonsten, da du 2014 nicht gearbeitet hast, ist dein zu versteuerndes Einkommen wohl Null (der Einfachheit halber annehmend, dass es keine Einkünfte aus Vermietung etc. gab oder Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags tariflich versteuert werden sollen).
            ALG1 und Krankengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen (zvE) von Null wird berechnet anhand des prozentualen Steuersatzes, der für die Summe aus zvE plus ALG1 plus Krankengeld festgesetzt worden wäre, sagen wir, es sind x%. Nun sind x% von Null immer noch Null.

            Bleibt die Frage, wo das eingetragen werden soll. Wie bereits in diesem Thread erwähnt: Falls die Anlage N abgegeben wird, dort in Zeile 29, ansonsten im Hauptvordruck in Zeile 94. Hier sind in ElFo jeweils mehrere Einträge möglich.

            Ob die Anlage N abgeben werden soll, hängt bei jemand, der kein Arbeitseinkommen hatte, mE davon ab, ob Werbungskosten zur Wiedererlangung einer Arbeitsstelle (Bewerbungskosten etc.) eingetragen werden soll, um einen Verlust zu generieren, der vorgetragen werden soll.

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