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Pauschalen müssen eingetragen werden?

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    Pauschalen müssen eingetragen werden?

    Hallo alle zusammen,

    es gibt ja diverse Pauschalen in der Steuererklärung, wo die Steuer gemindert wird, ohne dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind bzw. nachgewiesen werden müssen.
    Werden diese Pauschalen vom Finanzamt automatisch abgezogen oder muss ich die überall eintragen?

    Vielen Dank und LG

    #2
    AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

    Zitat von sichselbst Beitrag anzeigen
    Hallo alle zusammen,

    es gibt ja diverse Pauschalen in der Steuererklärung, wo die Steuer gemindert wird, ohne dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind bzw. nachgewiesen werden müssen.
    Werden diese Pauschalen vom Finanzamt automatisch abgezogen oder muss ich die überall eintragen?

    Vielen Dank und LG
    Hallo,
    welche meinst Du denn so?
    Werbungskostenpauschale - ja.
    Pendlerpauschale - nein.
    Versorgungskostenpauschale - ja.

    Oder meinst Du Nichtaufgriffsgrenzen - wie z.B. Kontoführungsgebühren - nein?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

      Ohja, Nichtaufgriffsgrenzen gibt es also auch noch? :-)
      Genau ich meine so etwas wie Kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel-Anschaffung, Telefonkosten etc.
      Ich habe zumindest gehört, dass es eine "Telefonkosten-Pauschale" gibt.
      Das werden dann wohl alles Nichtaufgriffsgrenzen sein.
      Das habe ich richtig verstanden, dass man die alle angerechnet bekommt, auch wenn man sie nicht angibt?
      Zumindest bei den Nichtaufgriffsgrenzen?

      Kommentar


        #4
        AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

        Zitat von sichselbst Beitrag anzeigen
        Ohja, Nichtaufgriffsgrenzen gibt es also auch noch? :-)
        Genau ich meine so etwas wie Kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel-Anschaffung, Telefonkosten etc.
        Ich habe zumindest gehört, dass es eine "Telefonkosten-Pauschale" gibt.
        Das werden dann wohl alles Nichtaufgriffsgrenzen sein.
        Das habe ich richtig verstanden, dass man die alle angerechnet bekommt, auch wenn man sie nicht angibt?
        Zumindest bei den Nichtaufgriffsgrenzen?


        Im Amtsdeutsch werden die "Augen zu"-Hinweise als "Nichtaufgriffsgrenzen" bezeichnet,

        also: angeben muss man schon etwas, damit die Augen was zu sehen haben ~ und zu bleiben können.

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          #5
          AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

          Grundsätzlich gibt es bei Arbeitnehmern nur eine Pauschale: den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € gemäß § 9 a Satz 1 Nr. 1 a EStG.

          Die "Nichtaufgriffsgrenzen" für Arbeitsmittel in höhe von 110 € und Kontoführung 16 € sind nicht gesetzlich geregelt und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf deren Gewährung.

          Eine Telefonkostenpauschale gibt es nicht. Dies wurde in letzter Zeit zwar des Öfteren von diversen "Steuertipps" publiziert ist aber Unsinn. Telefonkosten können nur als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn tatsächlich berufliche Telefonate vom Privatanschluss geführt werden und dies auch nachgewiesen werden kann.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

            Hallo!

            Habe von meinem Steuerberater auch von diesen Pauschalen gehört und auch gerade im Forum nachgefragt, wo ich diese eintragen kann (16 € Kontoführung, 120 € Telekommunikation, 110 € Arbeitsmittel). Hat der mir tatsächlich Blödsinn erzählt? Und wo müsste ich den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € eintragen?

            Gruß & Dank!

            Kommentar


              #7
              AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

              Der ANPB in Höhe von 1.000 € wird automatisch berücksichtigt auch wenn keine Werbungskosten erklärt wurden.

              Ansonsten dürfen WK nur erklärt werden, wenn diese tatsächlich angefallen sind und auch nachgewiesen werden können.
              Die Angabe von Pauschalen für Arbeitsmittel, Telefon, etc. ist Streng genommen bereits versuchte Steuerhinterziehung.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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              Kommentar


                #8
                AW: Pauschalen müssen eingetragen werden?

                Zitat von Weißnochnich Beitrag anzeigen
                Hallo!

                Habe von meinem Steuerberater auch von diesen Pauschalen gehört und auch gerade im Forum nachgefragt, wo ich diese eintragen kann (16 € Kontoführung, 120 € Telekommunikation, 110 € Arbeitsmittel). Hat der mir tatsächlich Blödsinn erzählt? Und wo müsste ich den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € eintragen?

                Gruß & Dank!
                Er hat entweder Blödsinn erzählt oder Du hast ihn falsch verstanden. Vergleiche mal mit Konz (1000 legale Steuertricks) - Vorsicht Werbung!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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