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Entfernungspauschale / BahnCard100

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    Entfernungspauschale / BahnCard100

    bitte Thema löschen..!
    Zuletzt geändert von Anne1; 06.02.2015, 17:24. Grund: Thema löschen..!

    #2
    AW: Entfernungspauschale / BahnCard100

    Guten Abend,
    und was hat diese Anfrage mit der Anwendung ELSTER (ob nunElsterFormular oder ElsterOnline) zu schaffen?
    Steuerliche Beratung ist (auch) in diesem Forum nicht gestattet
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale / BahnCard100

      Entschuldigung(ich bin neu hier), mit der Anwendung Elster hat das natürlich direkt nichts zu tun. Habe ich das falsche Forum ausgewählt? Gehört dies eher zu 'Allgemein'?
      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale / BahnCard100

        Es gehört auch nicht zu "Allgemein"!

        Die Frage, ob man einen steuerlich bedeutsamen Sachverhalt korrekt angibt oder nicht, ist auch keine Frage der Steuerberatung, sondern der Steuerehrlichkeit.

        Die unterschiedlichen Ergebnisse bei richtigen oder falschen Angaben kann man sich in der Vorausberechnung von ElsterFormular anzeigen lassen, dazu braucht es keine Hilfe des Forums.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Entfernungspauschale / BahnCard100

          Hm... Ich wollte doch nichts falsch angeben...! Wollte nur wissen, WAS WIE geht?! Bzw. ob mit dem Erwerb einer Bahncard automatisch der gesamt bezahlte Zeitraum 'abgegolten' ist?

          Kommentar


            #6
            AW: Entfernungspauschale / BahnCard100

            Meines Wissens kann man beim Erwerb einer Bahncard 100 wählen zwischen Einmalzahlung und Ratenzahlung in 12 Monaten.

            Wer die Ratenzahlung gewählt hat, hat überhaupt kein Problem, die Beträge landen problemlos im richtigen Steuerjahr.

            Bei Vorauszahlung geht es um zwei Fragen. Handelt es sich um vorweggenommene Werbungskosten und gilt das Zahlungsprinzip des § 11 EStG uneingeschränkt?

            Meine Meinung dazu werde ich nicht sagen, weil das als unzulässige Steuerberatung angesehen werden könnte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Entfernungspauschale / BahnCard100

              Die Angaben zur Entfernungspauschale sind in dem Fall natürlich immer richtig. Denn das Wort "Pauschale" soll ja aussagen, dass es vollkommen egal ist, ob er zu Fuß, mit dem Taxi, dem PKW, dem Fahrrad oder der Fähre da hin kommt. Insoweit bist du auf jedem Fall auf der sicheren Seite.

              Die andere Frage ist, WAS er bei "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" eintragen darf, das ist wohl deine Frage, denn ein höherer Betrag bei ÖPNV würde angesetzt auch über 4.500 €. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, ist das bei monatlicher Zahlungsweise simpel, bei jährlicher Zahlungsweise nicht. Wenn Du Dich da nicht mit einem steuerberatenden Helferling in Verbindung setzen möchtest, kannst Du -natürlich- die ÖPNV-Eintragung auch weglassen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich bei der dann für Dich ggf. günstigsten Lösung (Ansatz im Zahlungsjahr) mit dem Finanzamt streiten dürfen müsstest. Wenn Du den Jahresbetrag gedanklich auf die Monate verteilst, wird Dir aber wohl kaum Jemand einen Strick daraus drehen.
              Zuletzt geändert von Picard777; 02.02.2015, 21:03. Grund: Ergänzungen im letzten Absatz
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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