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gesonderte und einheitliche Feststellung

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    gesonderte und einheitliche Feststellung

    Hallo,
    ich sitze mit Elster Online wie der Ochs vom Berg. Ich besitze mehrere Immobilien und habe zusammen mit meinen Geschwistern eine Eigentumswohnung und ein 1-Familienhaus mit kleiner Einliegerwohnung geerbt. Nun wollte ich für 2013 gerne die Steuern erklären. Anlage V bei meinen eigenen Objekten ist klar. Dann muss ich auch noch zusammen mit meinen Geschwistern diese gesonderte und einheitliche Feststellung erklären; halbwegs klar. Hier trage ich dann wohl die gemeinsamen Objekte ein und auch die Einnahmen und Kosten. Dies scheint auch klar. Aber wie kommt das alles nun in meine eigene Steuererklärung ? Muß ich für jedes dieses Objekt nun nochmal eine eigene Anlage V ausfüllen mit 1/3 der Einnahmen und Ausgaben ? Oder wird das aus dieser Feststellung automatisch berechnet ? Oder wie sonst muß ich diese Erbengemeinschaft erklären ?
    Danke schon mal für die Hilfe.
    Christian

    #2
    AW: gesonderte und einheitliche Feststellung

    Für jedes Objekt eine Anlage V.
    Für die Gemeinschaft: Siehe Anlage V Zeile 25.
    (Alle Angaben betreffen 2014)
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: gesonderte und einheitliche Feststellung

      Danke erst mal für die schnelle Antwort.

      Da steht dann : zusätzliche Einkünfte (nur in der ersten Anlage V)

      Und da steht dann noch: 1. Grundstücksgemeinschaft. Schreib ich da rein "Erbengemeinschaft"? Schreib ich dann meinen Antell rein ? Oder muß ich das für jedes Grundstück machen ?

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        #4
        AW: gesonderte und einheitliche Feststellung

        Wieviele Grundstücksgemeinschaften (Erbengemeinschaften) haben denn vermietete Grundstücke, für die Du eine gesonderte und einheitliche Feststellung abgegen mußt?
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: gesonderte und einheitliche Feststellung

          Eine.

          Ok, dann hab ichs glaube ich. Da schreibe ich rein "Erbengemeinschaft ..." und schreibe dann meinen Anteil sozusagen vom Gewinn der Erbengemeinschaft rein. Dann verstehe ich auch, warum nur in der ersten Anlage V.

          Manchmal steht man halt auf der Leitung, oder man denkt zu kompliziert.

          Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.

          Schönen Abend allen, die jetzt noch bei den Steuern sitzen!

          Christian

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