Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas verwirrt, als ich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen hab.

    Dort wird mir unter "Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für Verpflegung bei Auswärtstätigtkeit" die Summe aller ungekürzten (!) Pauschalen aus dem Kalenderjahr 2014 bescheinigt.
    Ausgezahlt wurde mir aber richtigerweise jeweils nur der gekürzte Betrag, wovon z. B. 4,80 Euro für ein Frühstück abgezogen wurden.

    Müsste dann jetzt in der Lohnsteuerbescheinigung nicht auch nur Summe aller mir ausgezahlten, sprich gekürzten, Beträge stehen?
    Das wäre in meinen Augen die Summe von dem was ich wirklich steuerfrei ausgezahlt bekommen habe.

    Wenn ich in Elster die Erklärung mache, muss ich ja die Summe meiner Verpflegungsmehraufwände eingeben, und die jeweils ums Frühstück kürzen.
    Da ich dann auf einen geringeren Betrag komme, als in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben ist, kommt ein Plausifehler.

    Mein Arbeitgeber hat zusätzlich den Großbuchstaben M bescheinigt.

    Auf Nachfrage wurde mir von der Lohnbuchhaltung erklärt, das alles korrekt sei. Wenn ich die Reisekosten-Hinweise lese, glaub ich das nicht.

    Hat jemand vielleicht eine Erklärung für mich, warum das korrekt so korrekt wäre?
    Oder alternative einen Link, wo ich nachlesen kann, was der Arbeitgeber bescheinigen muss, denn so eine Aussage hab ich nicht gefunden.

    Danke u. Grüße
    Piwi
    Zuletzt geändert von Piwi_87; 08.02.2015, 20:25.

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

    Hallo,

    >>>Wenn ich in Elster die Erklärung mache, muss ich ja die Summe meiner Verpflegungsmehraufwände eingeben, und die jeweils ums Frühstück kürzen.

    Nein, warum denn kürzen?
    Du trägst die volle dir zustehende Pauschale ein. Und wenn dein Arbeitgeber genau das ersetzt hat, dann gleicht es sich aus (so soll es sein).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

      Hallo,
      das "M" steht für Mahlzeitengestellung..............
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

        Hallo Stefan,

        ja so würde ich es ja machen, wenn es dann passen würde. Ich versuchs nochmal zu verdeutlichen:

        Da mir die Mahlzeit (Frühstück) vom AG gestellt wurde, muss man doch kürzen, richtig?
        Der AG hat ja in der Auszahlung an mich auch gekürzt, so ist auch in den Reisekostenabrechnungen angegeben.
        Nur in der Jahresbescheinigung hat er den ungekürzsten Wert bescheinigt.

        Konkret mit Zahlen:
        Bekommen habe ich 185,40 Euro. Das kann ich anhand der Reisekostenabrechnungen auch nachweisen, dass es mir zusteht.
        Bescheinigt wurden aber über 200 Euro in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

        Wenn ich nicht kürze in der Steuererkl. dann kann ich anhand der Reisekostenabrechnungen den Betrag nicht nachweisen, weil ich ihn ja nicht erhalten hab.
        Hab auch gerade im Online-Banking alle Überweisungen mit Spesen gefiltert. Ich hab wirklich nur 185,40 Euro bekommen.

        Das kommt mir so komisch vor.

        Grüße
        Piwi

        Kommentar


          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

          Hallo,

          >>>Da mir die Mahlzeit (Frühstück) vom AG gestellt wurde, muss man doch kürzen, richtig?

          Imho nicht, du hast das Frühstück doch bekommen.
          Und da der Arbeitgeber es dir in Rechnung gestellt hat (indem er seinen Zuschuss gekürzt hat), würde ich sagen, dass du indirekt das Frühstück von ihm gekauft hast.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

            Das kommt mir so komisch vor.
            Mir nicht!

            Wenn ich auf Dienstreisen war, wurde die Rechnung für die Unterkunft einschließlich Frühstück auf die Firma ausgestellt und von dieser auch bezahlt.

            Ich selbst habe also für das Frühstück nichts bezahlt. Dementsprechend wurde mein steuerfreies Tagegeld pauschal gekürzt, zuletzt um die genannten 4,80 €.

            Ich unterstelle mal, das wurde bei dir auch so praktiziert. Würde der Arbeitgeber jetzt nur die gekürzten Tagegelder bescheinigen, hättest du einen Steuervorteil, der dir nicht zusteht.

            Du könntest bei der Steuerklärung die vollen Tagegelder ansetzen, so, als ob du dein Frühstück selbst bezahlt hättest, die tatsächliche steuerfreie Erstattung bliebe dahinter zurück und du hättest Werbungskosten, die du in Wirklichkeit nicht gehabt hast.

            Bingo?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

              Hallo Charlie24,

              so wird auch ein Schuh draus. Ich möchte im Endeffekt auf die gleichen Kosten kommen, wie der Arbeitgeber, so dass mir weder ein Nachteil noch ein unberechtigter Vorteil entsteht.

              Dann muss ich also die ungekürzten Tagegelder ansetzen und so hebt es sich mit der Bescheinigung des AG wieder auf?
              Richtig?

              Ich dachte ursprünglich , dass ich die Abzüge auch beachten muss und der AG nur den tatsächlich erstatteten Betrag ausweist.

              Viele Grüße
              Piwi

              Kommentar


                #8
                AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

                Eine Frage bleibt offen: Welchen Sinn hat es, Tagegelder für Dienstreisen geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber diese steuerfrei ersetzt hat.

                Das wäre mir zu mühselig. Warum etwas geltend machen, wenn es steuerlich ein Nullsummenspiel ist?



                Beitrag Nr. 300 !! Fleißig, fleißig (Selbstlob stinkt!)
                Zuletzt geändert von Charlie24; 08.02.2015, 22:30.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

                  Wenn ich keine Kosten ansetze, ich gemäß der Lohnsteuerbescheinigung aber vom AG steuerfreie Erstattungen bekommen habe, dann rechnet mir Elster diese ca. 200 Euro als Geldwerten Vorteil rein. Das ist ja dann auch Quatsch und für mich ein Nachteil.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

                    U. U. meckert das Programm, wenn der AG was bescheinigt, was in der Steuererklärung nicht angegeben wird.
                    Mein Bruder kann ein Lied davon singen...

                    uups, da war piwi schneller

                    Erkläre die Ausgaben (Pauschbeträge) in Anlage N und gib die steuerfreien Erstattungen dort an.
                    Zuletzt geändert von stiller; 08.02.2015, 22:57. Grund: uups
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

                      Da bin ich meinem (früheren) Arbeitgeber ja richtig dankbar, dass er mir die steuerfreien Dienstreiseerstattungen nie in die Lohnsteuerbescheinigung reingeschrieben hat.

                      Das führt doch dann für den Steuerpflichtigen nur zu zusätzlichem Aufwand. Sich rechtfertigen zu müssen, für etwas, was man zu Recht steuerfrei erhalten hat, ist doch nicht Sinn der Einkommensteuererklärung.

                      Außerdem prüft das die Lohnsteueraußenprüfung doch bereits beim Arbeitgeber.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verpflegungsmehraufwand Arbeitgeberzuschuss in elektronischer LStBesch. zu hoch?

                        Die Frage, ob Du etwas "zu Recht" erhalten hast, entscheidet das FINANZAMT und nicht der Arbeitgeber. Damit das Finanzamt aber erfährt, dass da etwas zu prüfen ist, ist es natürlich zu erklären.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X