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Halbwaisenrente mit Steuerklasse 1, zwei Jobs

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    Halbwaisenrente mit Steuerklasse 1, zwei Jobs

    Hallo liebe Steuerkundige!
    Ich bin das erste Mal dabei die Steuererklärung selbst zu machen (vorher hatte Mutter die vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen). Daher verzeiht bitte, falls ich Offensichtliches nicht weiß. Ich hoffe auf eure Unterstützung, denn Muttern kann mir auch nicht helfen. Folgende Problematiken tun sich bei mir auf:

    Ich erhalte Halbwaisenrente, auf Lohnsteuerkarte Klasse I.
    Gleichzeitig arbeite ich und nehme zwei Jobs wahr, kam mit beiden aber in 2013 nicht über die 450€/monatlich. Also Minijob. Jetzt folgende Frage zu 2013:
    - Muss ich bei der Steuererklärung meine Halbwaisenrente auch unter Lohn eintragen, dort wo man alles zur Klasse I-V angibt? Letztlich gibt es ja auch einen Bogen R, indem ich sie dann ja nochmal angeben müsste.
    - Muss ich meine Minijobs eintragen? Ich meine nämlich nicht, solange sie unter 450 Euro blieben liefen sie ja gar nicht auf Steuerkarte, oder?

    Für 2014 sieht es etwas anders aus. Dort komme ich mit meinen beiden Nebenjobs über 450 Euro, falle in die Gleitzone bis 850 Euro und habe Abzüge. Wegen der Waisenrente sitzen die Jobs jetzt auf Steuerklasse VI.

    Hier jetzt die Fragen:
    - Addiere ich die Jahresverdienste beider Jobs und gebe alles als ein Verdienst mit Steuerklasse VI an? Für die Angaben gibt es ja nur ein Feld. Oder, wenn man es einzeln darstellen muss, wo könnte ich den Verdienst des zweiten Jobs angeben?

    Dann noch etwas Allgemeines:
    - Wo gebe ich meinen Studentenstatus an? Bzw. gebe ich den an?

    Ich hoffe dass ihr mir helft, drücke mir selbst die Daumen und danke euch im Voraus!!!
    Kaethe

    #2
    AW: Halbwaisenrente mit Steuerklasse 1, zwei Jobs

    Wenn es eine LStB der Klasse 1 gibt, deutet das darauf hin, dass der verstorbene Elternteil Beamter oder Pensionär war. In dem Fall hätte das in der Anlage R nichts zu suchen, sondern würde über die Eingabe der Daten der LStB Kl. 1 erklärt.

    Minijobs tauchen in der Steuererklärung nicht auf, wenn sie vom AG pauschal versteuert und nicht auf Lohnsteuerkarte waren.

    Im Papierformular gibt es tatsächlich nur die Möglichkeit, eine LStB der Kl. 6 zu erfassen, gibt es zwei, muss addiert werden. Da wir aber hier im Elsterforum sind, kann man auch ausnutzen, dass einige Programme wie z.B. Elsterformular es erlauben, mehrere LStB 1:! abzutippen und die Mühe des Addierens abzunehmen. Leider hast du nicht erwähnt, mit welchem Programm du die Erklärung machst.

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      #3
      AW: Halbwaisenrente mit Steuerklasse 1, zwei Jobs

      Hallo und schon mal besten Dank für die Antwort!
      Ich werde Elster Online nutzen.
      Mein Vater war Soldat, und die Rente kommt von der Bundeswehr.
      Wenn ich dich richtig verstanden habe bedeutet das also dass ich die Rente in diesem Falle wie einen Job behandel, und das Formular R überhaupt nicht brauche?
      Wobei zu R und Leibrenten im Infotext durchaus auch Waisenrenten erwähnt werden.

      Viele Grüße,
      Kaethe

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        #4
        AW: Halbwaisenrente mit Steuerklasse 1, zwei Jobs

        Da du es sicher nicht doppelt versteuern willst, kommt es nur in Anlage N und nicht nochmal in Anlage R.
        Mfg

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